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Ausländische Schulabschlüsse


Mariposaa

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo ihr Lieben,

kennt ihr Euch vielleicht mit dem Thema "Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse" aus? Ich habe in Spanien meine Mittlere Reife erworben und diese wurde über die Bezirksregierung in NRW anerkannt. Nun beginne ich meinen Abitur-Lehrgang beim ILS und bin etwas verunsichert. :rolleyes:

Ich habe heute schon mehrere Telefonate geführt und man sagt mir immer, dass die Anerkennung bundesweit Gültigkeit hat. Ich will nur auf Nummer sicher gehen, dass ich später zur Abitur-Prüfung zugelassen werden kann. Vielleicht kennt sich ja jemand aus!? ;)

Ich wünsche Euch allen noch einen schönen Abend!

Mariposa

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Geschrieben

Genau so was es bei mir auch...

Mittlere Reife in Griechenland, bei der Bezirksregierung anerkannt, dass war's...

Kein Problem...

Geschrieben

Huhu,

also ich hatte nur ein ganz normales Zeugnis der 10. Klasse (kein Abgangszeugnis) als letztes Zeugnis, und habe mir dann vor der Anmeldung zur Externenprüfung in HH sicherheitshalber von meiner alten Schule noch bescheinigen lassen, dass ich dort kein Abitur abgelegt habe. Das hat denen bei der Schulbehörde vollkommen ausgereicht.

Wenn du ganz sicher gehen willst, ruf direkt bei der Abteilung der Hamburger Schulbehörde an, die die Externenprüfungen organisiert/abnimmt. Kontakdaten der beiden zuständigen Damen findest du hier: http://www.hamburg.de/bsb/allgemeine-hochschulreife/

Auf der Seite gibt es übrigens auch noch weitere nützliche Infos;)

Geschrieben

Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, durch eine Nichtschülerabiturprüfung erworben, wird bundesweit anerkannt. Anders schaut es jedoch aus, wenn du bspw. die Prüfung nicht bestehst, aber ausreichende Leistungen für den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife im Externenabi zeigst. Dieser wird dir nicht in allen deutschen Bundesländern anerkannt...

Geschrieben

Huhu,

ich habe nun eine klare Antwort von der Hamburger Schulbehörde erhalten. Zitat: Sie brauchen keine neue Anerkennung aus Hamburg. Ihre Bescheinigung wird anerkannt. Laut ILS bräuchte man theoretisch keinen Schulabschluss für die Externe Prüfung. Danke abitierchen für den Link ;)

Geschrieben
Laut ILS bräuchte man theoretisch keinen Schulabschluss für die Externe Prüfung.

Das gilt gemäß KMK-Vereinbarung auch bundesweit, gucke hier. Da ist für die Zulassung zur Nichtschülerabiturprüfung kein Schulabschluss vorgeschrieben...

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