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Masterstudiengänge Pädagogik berufsbegleitend


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Lieber Markus Jung, liebe Mitglieder des Forums, ich danke euch für die lieben Tipps, die ich von euch bekomme und werde in Zukunft versuchen, mich akurrater auszudrücken und Quellenangaben heranzuziehen!

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Hallo Beetlejuicine!

Also die Frage, wo das geschrieben steht, kann ich dir auch nicht beantworten.

Aber rufe doch mal die Seite der Arbeitsagentur auf und gebe bei Jobsuche „Lehrkraft“ oder „Berufspädagoge“ (Studienberuf) und deine Wunschstadt ein.

Da findest du Stellenangebote und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Hier z.B. ein Stellenangebot aus Hannover.

Vielleicht bringt das ja etwas Licht im Dunkeln für dich.

Gruß

anjaro

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  • 2 Wochen später...

Dazu die Gesetzestexte auf eine Anfrage von mir. Vor Antritt eines neuen und nicht etablierten Studiums würde ich mich mit der Modulübersicht beim Ministerium erkundigen, ob dies reicht.

"die staatliche Anerkennung einer Schule im Sinne des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz-KrPflG) vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) setzt unter anderem voraus, dass die Schule den Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichenden Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender abgeschlossener Hochschulausbildung für den theoretischen und praktischen Unterricht erbringen muss.

Diese Erfordernis ergibt sich unmittelbar aus § 4 Absatz 3 Ziffer 2 KrPflG.

Diese Voraussetzung gilt nach § 24 Absatz 2 KrPflG als erfüllt, wenn eine der dort genannten Bedingungen erfüllt wird.

Die Bestimmungen des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz-KrPflG) vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) schaffen mit § 24 Absatz 2 KrPflG einen umfassenden Bestandsschutz hinsichtlich der Qualifikation als hauptamtliche Schulleitung und auch als Lehrkraft im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2.

Derzeit können die angebotenen Studiengänge für die pädagogische Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer an Krankenpflegeschulen wie folgt systematisiert werden.

· Lehramtsstudium mit Staatsexamen

· Integratives Bachelor-Masterstudium, das sich im Masterstudium auf die Lehre bezieht

· Fachwissenschaftlicher Bachelor + lehrerbildender Master

· Ausbildung integrierter Bachelor + lehrerbildende Master

· pflegepädagogischer Bachelor"

Dies ist reiner Gesetzestext. Ich kann also zumindest sagen, und das habe ich schriftlich, dass der Diploma Studiengang nicht reicht. Man kann unterrichten, darf aber nicht auf das geforderte Schüler-Lehrerverhältnis angerechnet werden.

Gruß,

Oberhai

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