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Zugang zur Psychotherapeutenausbildung ohne Uni-Master verwehrt


NiciS

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Leider habe ich bezüglich meines Traums Psychologische Psychotherapeutin zu werden eine Enttäuschung erlebt, weshalb ich andere Interessierten davon berichten möchte, damit sie nicht zu gutgläubig an die Sache heran gehen.

Bezüglich der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sah mein ursprünglicher Plan sah so aus: Bachelor IUBH -> Master SRH Mobile University -> Therapeutenausbildung in Baden-Württemberg.
Die SRH Mobile Universitiy schreibt ja auf ihrer Homepage, dass man mit ihrem Master für die Therapeutenausbildung in BaWü zugelassen werde. Dies bestätigte mir auch das Regierungspräsidium Stuttgart.

Da ich ein Mensch bin, der immer auf Nummer sicher geht, habe ich sicherheitshalber noch verschiedene Ausbildungsinstitute in BaWü angeschrieben und bereits von einer (auf die anderen warte ich leider noch) die Info erhalten, dass ihnen zwar bekannt sei, dass das Regierungspräsidium Stuttgart den Master der SRH als Zugang akzeptiert, das Institut aber eigene Auswahlkriterien hat und sie nur universitäre Master zulassen. Also die ernüchternde Erkenntnis: Nur weil ein Landesprüfungsamt einen FH-Master einer bestimmten Hochschule als gleichgestellt und somit als Zugang anerkennt, bedeutet das nicht, dass man auch wirklich die Möglichkeit bekommt die Therapeutenausbildung durchzuführen.
Falls jemand bereits Erfahrungswerte hat, welche Ausbildungsinstitute da offener sind und auch FH-Master akzeptieren (z.B. von der SRH Mobile Universitiy, PFH oder Diploma), gerne her damit (muss nicht zwingend in BaWü sein).

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Zwei Freunde von mir machen die Ausbildung ohne Wenn und Aber mit dem PFH-Master in Baden Württemberg. Eine tiefenpsychologisch in einem kleinen Institut, eine verhaltenstherapeutisch.  

Dass Institute auch mal eigene Auswahlkriterien haben stimmt :) Da unterscheiden sie sich nicht von allen anderen Ausbildungsbetrieben und Weiterbildungsstätten. So ist es übrigens später mit der Klinikplatzsuche im PT1 + PT2 ebenfalls. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Institute oder Kliniken völlig überrannt sind. Auf jeden Fall außerhalb der Ballungsgebiete versuchen. 

Wenn man schon Rückendeckung vom LPA hat, ist alles tutti - nur DAS wäre ein wirkliches Dilemma gewesen. Da würde ich ganz ehrlich weiterschauen - irgendein Institut antwortet schon positiv. 

Du solltest das auch der IUBH mitteilen. 

LG


 

Bearbeitet von Vica
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@Markus Jung Ich befinde mich noch in der Vorab-Recherche, werde mich aber wohl einfach bei der IUBH einschreiben, damit ich "safe" bin den Weg nach altem Recht über die Psychologie noch gehen zu können. Ich hoffe, dass in den nächsten Wochen etwas Positives herauskommt bei den Instituten. Verwirrend empfand ich, dass mir eins geantwortet hatte, dass eine Aufnahme mit besagtem Master-Abschluss der SRH Mobile University kein Problem darstelle, ich dann aber auf der Website des Instituts folgenden Satz fand "Masterabschlüsse müssen grundsätzlich an Präsenzuniversitäten/-hochschulen abgeschlossen sein. Der dem Master vorausgehende Bachelorstudiengang kann per Fernstudium erworben sein." Habe dort jetzt noch einmal mit Hinweis auf diesen Satz nachgefragt und warte auf Rückmeldung. Allerdings war dies ein Institut mit Approbationsausbildung in systemischer Therapie, wo ich mir nicht recht sicher bin, ob man damit später gut eine Anstellung findet, da mir bisher nur tiefenpsychologisch oder verhaltenstherapeutisch ausgebildete Psychotherapeuten begegnet sind und es ja relativ frisch ist, dass die Krankenkassen dies nun als Richtlinienverfahren akzeptiert haben.

 

@Vica Okay, interessant, dann muss ich wohl weiter suchen. Hatte bisher nur im Norden von BaWü geschaut, da ich ungerne hier alles aufgeben und umziehen möchte für die 3 Jahre. Haben die besagten Freunde den PFH-Master denn als Fernstudium oder im Campusstudium abgeschlossen?

 

Bei der IUBH mache ich nur den Bachelor, welcher kein Problem darstellt. Ich habe aber schon die SRH Mobile University kontaktiert und warte nun auch von dort auf Rückmeldung, da der Prof. diese Woche im Urlaub war.



 

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  • 2 Monate später...

Kleines Update hierzu.


Ich weiß nun natürlich nicht, von welchem Institut da die Rede ist, aber ich kann es mir denken, denn es gibt da in BW offenbar ein sehr spezielles. Da nächstes Jahr wieder einige meiner Kommilitonen fertig werden, haben sie die Bewerbungen für 2021 rausgehauen und einige kamen auch offenbar an besagtes Institut. Und haben Absagen erhalten, mit der Begründung, dass der Abschluss nicht gelte, denn es sei ein neues PsychThG herausgekommen. Das ist so in seiner Allgemeinheit nicht richtig, denn X führt hier nicht automatisch zu Y. Allerdings bekam jeder eine andere Begründung, und der Renner kommt noch: 
Jemand wurde eingeladen und erhielt offenbar diese Begründung:
"Tut uns leid, aber mit Ihrer Statur können wir die Ausbildung nicht verantworten. Wir arbeiten mit Essgestörten zusammen, und da sehen wir eine hohe Triggergefahr."
(Besagte Dame ist eine der positivsten Personen, die ich kenne!) 

Erschreckenderweise meldeten sich daraufhin noch eine Hand voll andere, die exakt das erfahren haben. 

Now talking about Grundgesetz...

 

Solche Begründungen sind ein Fall für den Anwalt. 

Allerdings muss man auch sagen, dass jedes Institut selber festlegen kann, wen es haben möchte. Es gibt extrem leistungsorientierte Institut, es gibt sehr offene und es gibt solche, wo die Verwaltung einfach schlecht ist. 


Aber da ist es wie mit schlechten Arbeitsstellen/Betrieben: Will man wirklich seine Ausbildung irgendwo machen, wo solche Werte gelebt werden? Zumal man auch eine Menge Geld hinträgt. Da darf man gerne 2x hinschauen. Andere Mütter haben da auch hübsche Söhne/Töchter. :) 

Ich habe mittlerweile auch von anderen Ablehnungen gehört, ein paar Mal auch in Niedersachsen. Allerdings weiß ich nicht, mit welchen Begründungen. Es kann auch einfach die Kapazitätsgrenze erreicht sein, denn Institute haben manchmal nur <20 Plätze pro Kurs. 

LG

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vor 9 Minuten, Vica schrieb:

Tut uns leid, aber mit Ihrer Statur können wir die Ausbildung nicht verantworten. Wir arbeiten mit Essgestörten zusammen, und da sehen wir eine hohe Triggergefahr.

 

Eine Absage mit Begründung der eigenen Statur... da würde doch sicherlich das Diskriminierungsverbot gelten. Da könnte man das Institut bestimmt mit einem Schadensersatzanspruch ärgern ^^

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vor 45 Minuten, Vica schrieb:

Will man wirklich seine Ausbildung irgendwo machen, wo solche Werte gelebt werden?

 

Man hat manchmal ja auch nicht wirklich die Wahl, vor allem wenn man sehr viel fahren müsste usw. Ich denke daher, Werte hin oder her: Wenn du nun unbedingt diese Ausbildung machen willst, bleibt dir manchmal nichts anderes, als die bittere Pille zu schlucken... sofern die bittere Pille dir eine Zusage erteilt.

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