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Darf ich Studienhefte weitergeben oder verkaufen?


Schaumburger

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Wir haben die Frage, glaube ich, schon mehr oder weniger ausführlich diskutiert. Und es ist völlig unstrittig, dass es genau zwei Möglichkeiten gibt:
Studienhefte gehen in Eigentum des Studenten über. Dann kann er das Original weiterverkaufen. Das Urheberrecht verhindert dies nicht (Erschöpfungsgrundsatz). Und daran ist auch nicht zu rütteln mit irgendwelchen mehr oder weniger unpassenden Vergleichen. Wie z. B. dem Verkauf von Kopien. Davon sprechen wir hier nicht, und das ist was anderes. Oder Sperrklauseln in Abschlussarbeiten oder was auch immer. Das sind alles andere Dinge.

Andere Möglichkeit: Studienhefte bleiben Eigentum der Hochschule. Dann kann der Student nicht darüber verfügen. Allerdings: Dies muss Vertragsbestandteil sein und auch entsprechend kommuniziert werden (kommt es nämlich nur im "Kleingedruckten", so ständen die Chancen nicht schlecht, das als eine überraschende Klausel zu Fall zu bringen), Mir ist kein Beispiel bekannt, wo das der Fall ist. Und zwar keiner, wo es überhaupt im Vertrag steht, geschweige denn dass die Studienhefte deutliche Hinweise tragen in der Art von "Leihgabe. Eigentum der Hochschule. Bei Beendigung des Studiums oder auf Aufforderung zurückzugeben" oder so.

In welche Kategorie der Einzelfall fällt, ist im Einzelfall zu entscheiden. In keinem Falle haltbar ist aber die Variante "Eigentum des Studenten, aber er darf sie nicht verkaufen oder verschenken oder sonst was". Dafür gibt es keine juristisch haltbare Argumentation.

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