Zum Inhalt springen

Kündigung im ersten Semester mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich


IU Internation. Hochschule

Empfohlene Beiträge

vor 6 Minuten schrieb LinaA:

Es gibt eine, auch ohne angemeldet zu sein kann man auf der Homepage kündigen. Allerdings ist das eine ziemliche Sucherei 🧐

 

Zitat aus dem Gesetz:

 

"Die Schaltflächen und die Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein."

 

Ein Link in FAQs ist definitiv nicht unmittelbar. Der Gesetzgeber möchte eindeutig eine Schaltfläche auf der Startseite.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

@Lenny Meine Frage hat sich erledigt, siehe Screenshot von LinaA. Ab Semester >= 2 , 3 Monate zum Monatsende. 

Bearbeitet von Muddlehead
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Muddlehead:

Ab Semester >= 2 , 3 Monate zum Monatsende. 

Weisst du, welches Semester da zählt? Zeitsemester? Fachsemester? Semester laut Zeitplan?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb DerLenny:

Weisst du, welches Semester da zählt? Zeitsemester? Fachsemester? Semester laut Zeitplan?

 

Da der Faktor Zeit maßgeblich ist für die Monatsbeiträge, würde ich behaupten, Zeitsemester. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Muddlehead:

 

Da der Faktor Zeit maßgeblich ist für die Monatsbeiträge, würde ich behaupten, Zeitsemester. 

Jo, aber dann wäre halt "erste 6 Monate" spezifischer. Da ich davon ausgehe, dass sie es bewusst "erstes Semester" genannt haben, mit der hier vorhandenen Mehrdeutigkeit (die ihnen ja sicher bewusst ist), tippe ich mal, dass es da einen Grund für gibt.

Aber evtl. interpretiere ich da auch zu viel rein. Evtl. klärt sich da ja, wenn sie das an Studierenden kommunizieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Blattsalat:

Zitat aus dem Gesetz:

 

"Die Schaltflächen und die Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein."

 

Ein Link in FAQs ist definitiv nicht unmittelbar. Der Gesetzgeber möchte eindeutig eine Schaltfläche auf der Startseite.

 

Randnotiz: Unabhängig von der Hochschule hier halte ich das als Verbraucher für eine großartige Neuerung :-).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 33 Minuten schrieb Blattsalat:

Von der 6-Monats-Regel kann nur zu Gunsten der Studierenden nach unten hin abgewichen werden. Ob VZ oder TZ ist egal.

Das ist die falsche Regel. Hier geht es gerade um die freiwillige Option der IU, Studierenden im ersten Semester ein ein-Monats Kündigungsrecht zu geben. Insbes. um die Frage, was dieses "erste Semester" ist. Nicht um die generelle Kündigungsfrist, auf die sich Dein Post bezieht.

 

Generell gibt die IU hier Studierenden wirklich sehr viel Freiheit. Davon möchte ich mit der Frage nach der Definition dieses ersten Semester nicht ablenken. Diese Änderung ist definitiv super für die Studierenden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab deinen Kommentar gerade nochmal gelesen und jetzt glaube ich verstanden wie du das meintest.

 

Die Frage ist also, ob die einmonatige Kündigungsfrist nur im ersten "Zeitsemester" greift oder so lange sich ein Studierender im 1. Fachsemester befindet, richtig? Ich würde auf ersteres tippen. Gibt es bei Fernhochschulen überhaupt Fachsemester?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb Blattsalat:

Hab deinen Kommentar gerade nochmal gelesen und jetzt glaube ich verstanden wie du das meintest.

 

Die Frage ist also, ob die einmonatige Kündigungsfrist nur im ersten "Zeitsemester" greift oder so lange sich ein Studierender im 1. Fachsemester befindet, richtig? Ich würde auf ersteres tippen. Gibt es bei Fernhochschulen überhaupt Fachsemester?

 

Man kann die Semester an der IU unterschiedlich zählen.

Zum einen einfach absolute Zeit.

Dann hast du Semester nach Zeitmodell. In VZ sind das 6 Monate. In TZ1  9 Monate und in TZ2 dann 12 Monate. 

Und dann eben Semester nach abgeschlossenen Kursen, dann wärst nach 30 ECTS im nächsten Semester.

 

Das letztere würde ich als sehr unwahrscheinlich empfinden, da das ja quasi beliebig lange gelten würde.

Die mittlere Option würde zu den anderen Unterscheidungen nach Zeitmodell passen. Wäre also möglich, und ein extremes Entgegenkommen von Seiten der HS.

Die erste Option halte ich am wahrscheinlichsten und ist auch ein großes Entgegenkommen. 

 

Alle Varianten sind irgendwo zwischen gut und extrem gut - die Frage ist also nur, welche davon es ist.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...