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Prüfung Verdacht akademisches Fehlverhalten


Minaxx

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vor 4 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Gibt es denn außer der Note und dem Hinweis aufs fehlerhafte Zitieren noch inhaltliche Rückmeldungen? Und bietet die Hochschule virtuelle Einsicht in die korrigierten Arbeiten an?

Bei der letzt gegebenen Antwort leider nicht. Die Arbeit wird auch nicht korrigiert sondern nur benoten und die "Notizen/Benotung" wird in ein Feld geschrieben aber kein direkter Bezug hergestellt.

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Auch wenn es wahrscheinlich erstmal nicht soviel hilft, ich wundere mich, inwiefern das "akademisches Fehlverhalten" sein soll. Es ist doch höchstens ein Fehler? Insofern sehe ich auch eigentlich nicht, warum es hier möglich sein sollte, einfach mit Hinweis darauf ein durchgefallen oder was auch immer zu bekommen. Wenn es aber ein Fehler ist, muss die Arbeit benotet werden, und dann ist ein Durchfallen nur deswgen schwierig zu begründen. Da muss es auch ein marking scheme geben, und da ist "bestanden" sicher irgendwie als "Schwächen in mehreren Bereichen, nicht-Anwendung mehrerer gelernter Techniken" oder so definiert.

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vor 1 Minute schrieb stefhk3:

Auch wenn es wahrscheinlich erstmal nicht soviel hilft, ich wundere mich, inwiefern das "akademisches Fehlverhalten" sein soll. Es ist doch höchstens ein Fehler? Insofern sehe ich auch eigentlich nicht, warum es hier möglich sein sollte, einfach mit Hinweis darauf ein durchgefallen oder was auch immer zu bekommen. Wenn es aber ein Fehler ist, muss die Arbeit benotet werden, und dann ist ein Durchfallen nur deswgen schwierig zu begründen. Da muss es auch ein marking scheme geben, und da ist "bestanden" sicher irgendwie als "Schwächen in mehreren Bereichen, nicht-Anwendung mehrerer gelernter Techniken" oder so definiert.

Da gebe ich dir vollkommen Recht, darum habe ich auch diesen Post verfasst! Man findet online nichts zu dem Thema und auch in den Richtlinien steht nichts dazu. Da ich auch seitens KMU keine Antwort bekomme bin ich dementsprechend verunsichert.

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Ich denke, für die anderen Dinge solltest Du erstmal abwarten, was wirklich rauskommt, so schwer es fällt. Die eine Note, die Du schon hast, scheint mir aber problematisch. Letztlich musst Du, wenn es nicht anders geht, hier auf den Putz hauen. Denn "man konnte die Arbeit nicht bewerten" ist keine Begründung. Und auf die hast Du wohl einen Anspruch.

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Gerade eben schrieb stefhk3:

Ich denke, für die anderen Dinge solltest Du erstmal abwarten, was wirklich rauskommt, so schwer es fällt. Die eine Note, die Du schon hast, scheint mir aber problematisch. Letztlich musst Du, wenn es nicht anders geht, hier auf den Putz hauen. Denn "man konnte die Arbeit nicht bewerten" ist keine Begründung. Und auf die hast Du wohl einen Anspruch.

Das sowieso, meine Vermutung ist ja das man das mit Absicht auf das Verfahren gemacht hat. Ich habe bis dato noch keine schärferen Maßnahmen ergriffen weil ich keine Gründe abliefern wollte, um extreme Maßnahmen wie eine exmatrikulation in Erwägung zu ziehen... man weiß ja nie wen man auf den Schlips tretten könnte.

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Wenn dann wäre es ein Zitationsfehler, deswegen gleich mit 5 zu bewerten halt ich für recht gewagt.

 

Aber Advocatus Diaboli...

Mir erscheint es, als dass man dir die Nutzung von KI oder anderer unerlaubter Hilfe vorwirft, weswegen du keine Seitenzahl angegeben hast, weil diese Uneralubte Hilfe keine Seitenzahlen auswirft...

Das wäre ein Akademisches Fehlverhalten und mit 5 zu bewerten.

 

Also Zitationsfehler keine 5, Verwendung von unerlaubten Hilfen 5

 

Entsprechend solltest du ggf deine Quellen also Download Ressourcen der Quellen nachreichen, damit sie sehen, dass es keine Seitenangaben gibt. Es gibt sogar Fachbereiche, die sich die kompletten E-Books mitschicken lassen wenn du solche in deiner Arbeit verwendest.

In den meisten Wissenschaftlichen Literaturen die ich so bisher als E-Book verwendet habe, werden die Sietenzahlen Analog zum Print angegeben. Also müsstest du nachweisen, dass dsa in den Büchern die du verwendest hast nicht der Fall ist, weil es unüblich ist.

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vor 2 Minuten schrieb AZI:

Wenn dann wäre es ein Zitationsfehler, deswegen gleich mit 5 zu bewerten halt ich für recht gewagt.

 

Aber Advocatus Diaboli...

Mir erscheint es, als dass man dir die Nutzung von KI oder anderer unerlaubter Hilfe vorwirft, weswegen du keine Seitenzahl angegeben hast, weil diese Uneralubte Hilfe keine Seitenzahlen auswirft...

Das wäre ein Akademisches Fehlverhalten und mit 5 zu bewerten.

 

Also Zitationsfehler keine 5, Verwendung von unerlaubten Hilfen 5

 

Entsprechend solltest du ggf deine Quellen also Download Ressourcen der Quellen nachreichen, damit sie sehen, dass es keine Seitenangaben gibt. Es gibt sogar Fachbereiche, die sich die kompletten E-Books mitschicken lassen wenn du solche in deiner Arbeit verwendest.

In den meisten Wissenschaftlichen Literaturen die ich so bisher als E-Book verwendet habe, werden die Sietenzahlen Analog zum Print angegeben. Also müsstest du nachweisen, dass dsa in den Büchern die du verwendest hast nicht der Fall ist, weil es unüblich ist.

Danke für den Hinweis! Ja, das kann durchaus sein, ist dann nur unverständlich warum als Grund der Zitierfehler angegeben wurde und nicht eine KI. Zumindest laut meinem letzten Stand wäre diese auch nicht "verboten" aber da ich mich mit sowas nicht auskenne kann ich nicht viel dazu sagen, nachweise und kopien der verwendeten Dokumente könnte ich jederzeit vorlegen, insofern mir die Möglichkeit dazu gegeben wird, was im Moment leider nicht der Fall ist. Vielen Dank für den Ansatz, der ist eine Überlegung wert!

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Ich drück dir die Daumen, also sobald du was hörst was negativ ist, biete deine Dateien zum Überprüfen an. Spätestens dann sollte das Problem aus der Welt geschafft sein.

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