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Kosten für Fernstudium komplett absetzbar?


sscherma

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Einfach und auf das wesentliche begrenzt. Somit habe ich es offiziell auch kappiert.

Als grobe Schätzung, wenn du Berufstätig bist und einigermaßen normal verdienst,kannst du 30% der Summe wiederbekommen die du bezahlt hast. Also in deinem Beispiel bei 4000€ ca. 1200€ zurück.

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Du kannst natürlich nicht mehr absetzten als Du an Steuern zu zahlen hast.

Hier eine kleine Korrektur, nur damit es kein Missverständnis gibt: Man kann nicht mehr an Steuern absetzen als man verdient und nicht mehr Steuern zurückbekommen bzw. sparen als man zahlen muss. Mehr (vom Einkommen) absetzen als man Steuern zahlt kann man aber schon, wird man auch, z. B. könnte jemand 6000 absetzen und bekommt 2000 zurück.

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  • 3 Monate später...

Hallo zusammen,

das mit der Senkung des zu versteuernden Einkommens durch Werbungskosten habe ich verstanden. Wie verhält es sich denn wenn ich parallel zum Fernstudium noch meine Berufsunfähigkeitsversicherung und meine Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben absetzen möchte? Dann würde ich doch wahrscheinlich die Sonderausgabe nicht in voller Höhe absetzen können, da ich schon so hohe Werbungskosten habe, oder?

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Irgendwie habe ich das noch nicht so ganz verstanden. Normalerweise müsste doch hier das Prinzip greifen, dass man nicht mehr Steuern zurück bekommen kann, als man gezahlt hat. Wenn mein Fernstudium beispielsweise 12.500 EUR für 2,5 Jahre kostet und ich diesen Betrag als Werbungskosten absetzen möchte und zusätzlich noch Beiträge zur BU-Versicherung und zur Riester-Rente absetzen möchte, wird es doch sicher eng?

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Irgendwie habe ich das noch nicht so ganz verstanden. Normalerweise müsste doch hier das Prinzip greifen, dass man nicht mehr Steuern zurück bekommen kann, als man gezahlt hat. Wenn mein Fernstudium beispielsweise 12.500 EUR für 2,5 Jahre kostet und ich diesen Betrag als Werbungskosten absetzen möchte und zusätzlich noch Beiträge zur BU-Versicherung und zur Riester-Rente absetzen möchte, wird es doch sicher eng?
Wenn du alles auf einmal zahlen musst dann ja, mehr Steuern als man zahlt kann man logischerweise nicht zurück bekommen.
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Es gilt aber doch stets, dass man nicht in Höhe der Aufwendungen Steuern zurückerhält, sondern sich das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag senkt. Im Extremfall könnte also allenfalls das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Steuern auf Null sinken. Wobei ich doch vermute, dass Dein zu versteuerndes Einkommen mehr als 12.500 Euro + BU beträgt. Und das ja auch nur, falls die Studiengebühren für die gesamte Zeit auf einen Schlag anfallen sollten.

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Dafür, dass das absetzen nichts mehr bringt, müsstest Du ja unter den Grundfreibetrag rutschen. Nachdem Du aber wahrscheinlich nicht von Luft und Liebe lebst, ist das eher unwahrscheinlich. Richtig ist allerdings, dass aufgrund der Progression die "ersten" Euros, die man absetzt, mehr zurückgeben als der Rest.

Man darf sich nicht verwirren lassen von Formulierungen wie "man kann nicht mehr absetzen als man Steuern hat", das ist falsch und irreführend (sorry, auch wenn es wieder heißen wird, das war so nicht gemeint, aber solche Formulierungen sind irreführend). Korrekt ist, dass man nicht mehr absetzen kann oder jedenfalls nicht mit Wirkung absetzen kann als man Einkommen hat, aber das ist ja auch kaum möglich, weil das Geld, das man ausgibt, ja auch irgendwo her kommen muss (nicht Steuerpflichtige Einkommensarten wie Lottogewinne oder Schenkungen lassen wir hier mal als Exotika außen vor).

Am Rande bemerkt scheint mir die Entscheidung für Riester und BU nur sehr begrenzt von der Absetzbarkeit abzuhängen (die Riester-Zulage hat mit absetzen nichts zu tun).

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