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Doktorat?


chbrandl

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Ich habe da eine interessante Frage,

ein Bekannter von mir hat einen Donauuni Krems Master, dieser ist ja ein sogenannter "Lehrgang universitären Charakters". Dieser Bekannte hat keine Reifeprüfung, zwar einiges an Berufserfahrung. Jetzt hat er mir ganz stolz erzählt, dass er ein Doktorat anhängt und zwar irgendwo im ehemaligen Russland (Asserbaidschan ?) und das als Fernstudium.

Genaueres will er mir in den nächsten Wochen erzählen.

Was haltet Ihr davon ?

Ist der Grad führbar, anerkannt oder ist dies eher fragwürdig, weis wer über solche Ausbildungen im ehemaligen Osten. Wenn diese anerkannt wären, wäre es ja ein interessante Alternative.

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Ja auch wenn er ein "Geschmäckle" hätte, wäre es interessant zu erfahren inwieweit folgende Fragen zu beantworten sind :

* ist er akademisch anerkannt ?

* ist er beruflich anerkannt ?

* ist er de jure anerkannt, also Führbarkeit, Eintragbarkeit etc.

* oder ist die gesamte Ausbildung eher für die berühmte "Katz" und nur fürs eigene "Ego" ?

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ein Bekannter von mir hat einen Donauuni Krems Master, dieser ist ja ein sogenannter "Lehrgang universitären Charakters".

Ist das so? Ich meine, dass Krems "vollwertige" Abschlüsse und nicht nur Lehrgänge universitären Charakters anbieten könnte, da es sich um eine Universität und nicht um eine sonstige Institution handelt.

Zum Doktorat: Unabhängig von der formalen Führbarkeit, die ich nicht beurteilen kann, wird man sich wohl immer auch die Frage der Akzeptanz stellen müssen. Und ich könnte mir vorstellen, dass diese in vielen Bereichen bzw. bei vielen Personalern eher fraglich ist. Zum einen aufgrund der Herkunft, besonders aber wenn die Promotion ohne Präsenzaktivitäten (Forschung) vor Ort erfolgt.

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Na ja meine bescheidene Meinung über Krems hält sich in Grenzen.

Ein Master in Krems besteht z.B. aus 9 Anwesenheitswochen in 2 Jahren und einer Master Thesis. Mag sein das dies viel Arbeit ist nur, mir fehlt dazwischen was, z.B. laufende Mitarbeit, Tutoring und laufendes Erarbeiten von Stoffinhalten. Vielleicht passiert das ja. Krems ist in anabin.de mit H+/- bewertet. Obendrein schreibt Krems sogar auf seiner Homepage, dass auch Personen ohne Reifeprüfung und ohne vorhergehendes Studium zum Master zugelassen werden, dieser Master aber im Regelfall nicht zum Doktorat befähigt (in Ausnahmefällen schon, wenn z.B. ein Diplom vorliegt) und keine Berechtigung zur Aufnahme in den höheren Dienst besteht. Diese Studien sind im Prinzip alle sogenannte "außerordentliche" Studien gemäß dem österreichischen Universitätsgesetz.

PS: wir sind in Österreich, wo Titelgeilheit Methode hat und nicht das interessierte Erarbeiten von Wissen

PPS : frei nach dem alten Witz : Treffen sich zwei Studenten vor der Abschlussprüfung, der eine hat vormittags der andere nachmittags. Sagt der eine zum anderen "Sei so nett und erzähl mir wie die Prüfung war in der Mittagspause". Mittags treffen sich die beiden in der Mensa, sagt der eine "na wie wars ?" der andere drauf "Schleich dich Studentengesindel !"

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Ich kann mich an ein Bewerbungsverfahren für eine Professur erinnern, an dem ich im Rahmen meiner Tätigkeit als studentische Gremienvertreterin teilgenommen habe. Einer der Bewerber hatte fünf oder sechs Dr.-Titel. Als ich ganz erfürchtige große Augen bekam, meinte einer der Profs im Gremium: "Schauen Sie erst mal, WO er sie gemacht hat...." Und es war Österreich.

;)

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Also LuC gibt es nicht bei Hochschulen, denn das ist dann ein Universitätslehrgang. Soweit bekannt, kann man wie beschrieben an einer ordentlichen Hochschule nicht zum Doktoratsstudium zugelassen werden. Um sicher zu sein, sieh hier nach. Da sind alle anerkannten Hochschulen drin.

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Was die Frage der Führbarkeit des Grades betrifft, so könnte er schon führbar sein. Die Tatsache alleine, dass das ganze im "Fernstudium" stattfindet, spricht nicht dagegen. Gerade Promotionen finden auch regulär oft im de-facto-Fernstudium statt, insbesondere, wenn man keine Anlagen für die Forschung benötigt (wobei von Titelmühlen oder deren "Studenten" das Wort Fernstdudium oft als Synonym für Scheinstudium benutzt wird und die dann ernsthaft glauben, das sei so beim Fernstudium, dass man nichts dafür machen muss).

Für die Führbarkeit müssen die üblichen Voraussetzungen erfüllt sein: Die Institution muss als Hochschule anerkannt sein, sie muss berechtigt sein, diesen Grad zu verleihen (es gibt ja Hochschulen ohne Promotionsrecht), das Studium muss ordnungememäß erfolgen, es muss durch Prüfung abgeschlossen werden und der Grad darf nicht gekauft sein. Inwiefern diese Voraussetzungen bei Deinem Bekannten erfüllt sind, wissen wir nicht.

Aber: Der Grad darf (wie grundsätzlich alle Grade) nur in der verliehenen Form geführt werden. In der früheren Sovietunion lautet die Bezeichnung normalerweise "Kandidat nauk", auf Deutsch Kandidat der Wissenschaft (der "Doktor nauk" ist eine Art Habilitation). Und das heißt, Dein Bekannter darf sich "Kandidat Nauk (Name der Hochschule)" nennen und nicht anders. Insbesondere darf er sich nicht Doktor nennen. Es sei denn, die in Frage stehende Hochschule verleiht tatsächlich den Doktor. Der Zusatz der Hochschule ist in jedem Falle nötig, da kein EU-Grad. Falls übrigens Dein Bekannter irgendwas davon erzählt, dass eine Übersetzung zulässig wäre, hat er Unrecht. Das Gesetz erlaubt eine Transliteration, das ist aber eine Umschreibung aus dem kyrillischen ins Lateinische, die ist eben Kandidat nauk, und keine Übersetzung (außerdem wäre die Übersetzung eben Kandidat der Wissenschaft und nicht Doktor).

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