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Anerkennung der Donau-Universität-Krems in Deutschland


Jewgeni

Empfohlene Beiträge

Lieber Herr MagDr,

Wenn Sie in Österreich in der Wirtschaftswelt anerkannt sein wollen, so emfpehle ich Ihnen ein grundständiges Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien: zumindest Bachelor-Master und im Anschluss ein FIBAA-akkreditiertes Programm an der DUK.

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In Österreich spielt es keine Rolle, ob etwas FIBAA akkreditiert ist; hinter allen akademischen Abschlüssen steht das zuständige Bundesministerium - international gesehen sieht es natürlich anders aus; ist jedoch für den Großteil der Studierenden nicht relevant, da sie sich auf den österreichischen Arbeitsmarkt konzentrieren.

In diesem Thema geht es um die Anerkennung speziell in Deutschland, nicht in Österreich (siehe Überschrift des Themas). Mitunter frage ich mich allerdings schon ein wenig, ob es hier überhaupt noch um das eigentliche Thema geht, oder mehr um die Auseinandersetzung zwischen Einzelpersonen, aus welcher Intention auch immer.

Sowohl MagDr als auch abrakus erwecken jedenfalls nicht den Eindruck, dass es sich bei ihnen um die üblichen Fernstudium-Interessierten bzw. Weiterbildungssuchenden handelt. In diesem Sinne kann ich mich dem Eindruck bzw. der Frage von OldSchool1966 nur anschließen.

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Hallo zusammen,

ich will es mal auf den Punkt bringen: Wenn jemand unbedingt vor hat einen Master zu machen dann soll er Ihn halt woanders machen und nicht an der DUK. Jeder der sich mit dem Thema auseinandersetzt wird feststellen dass der Ruf der DUK in Deutschland nicht der beste ist.

Und ich investiere ja nicht sehr Geld und Zeit für einen Titel, den Ich an einer renommierten Hochschule in Deutschland auch machen kann.

Gruß, Sunsight

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Sowohl MagDr als auch abrakus erwecken jedenfalls nicht den Eindruck, dass es sich bei ihnen um die üblichen Fernstudium-Interessierten bzw. Weiterbildungssuchenden handelt. In diesem Sinne kann ich mich dem Eindruck bzw. der Frage von OldSchool1966 nur anschließen.

Wenn sich nur Fernstudium-Interessierte und Weiterbildungssuchende zu einer Sachlage äußern dürfen, dann kommt eben so eine Grütze raus, wie hier auf den ersten paar Seiten.

Besonders interessant finde ich übrigens, dass hier die Motivlage meiner Person sehr viel wichtiger zu sein scheint, als die fachliche Auseinandersetzung mit der Thematik. Spricht für sich.

Anstatt hier also ständig zu versuchen, den Thread ins Offtopic zu ziehen, sollten Sie alle doch einfach fachlich etwas zur Diskussion beitragen. Und die lautet: Anerkennung der Donau-Universität-Krems in Deutschland.

Hierzu stelle ich letztmals fest:

- Staatliche Universität

- Akademischer Grad

- Akkreditiert durch anerkannte Akkreditierungsagentur

- http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Aequivalenzabkommen/Osterreich.pdf

Da ich hier mein Fachwissen und meine Zeit investiere und dafür auch noch andauernd angezweifelt werde, werde ich davon absehen, weiterhin zu versuchen, die fachlich/ inhaltliche Qualität dieses Forums anzuheben.

Viele Grüße,

abrakus.

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Hi zammen,

eigentlich wollte ich ja nix mehr zum Thema sagen, nur der "liebe" abrakus lässt mir keine andere Wahl

Zu Deinen Punkten, lieber abrakus:

1. Staatliche Universität: bin ich dabei, wurde lang und breit diskutiert - aaber haaaalt: Universität für Weiterbildung - die DUK darf keine Grundlagen-Ausbildung machen - so steht's im Gesetz

2. Akademischer Grad: naja, der Master ist ja nicht geschützt, von dem her kann man das ja gelten lassen....

3. Akkreditierung durch international anerkannte Agenturen: das sagt lediglich aus, dass es sich um einen Weiterbildungslehrgang auf akademischen Niveau handelt, nicht jedoch um einen akademischen Abschluß. Ein Master ohne Grundstudium mag ja nett sein, ist aber weder die Stufe einer akademischen Laufbahn noch für Weiteres zu gebrauchen. Deshalb kann man diesen Weiterbildungs-Master ja auch ohne Abi/Matura und Grundlagenstudium machen. Und so wird er wohl in der internationalen Wirtschaft angesehen.

4. Jaja, die lieben Links auf Gesetzestexte, Abkommen uswusw.... sind leider kein Pfifferling wert, denn diese Abkommen sagen lediglich, dass die Abschlüsse zwischenstaatlich gleichermaßen anerkannt werden. Aber ein Weiterbildungsmaster ist weder in Österreich noch in Deutschland ein akademischer Grad, sondern halt ein Master - nicht mehr und nicht weniger... und da wir inzwischen alle DUK-Links so lieb gewonnen haben wie Dich, lieber abrakus, kannst Du hier alles noch mal in Ruhe nachlesen

Und nun das Abschlußplädoyer: die DUK-Abschlüsse sind international anerkannte, akkreditierte Abschlüsse, die in der universitären bzw. akademischen Laufbahn nix wert sind, da Weiterbildungsabschlüsse und ansonsten genauso viel bringen wie viele andere akkreditierte Fernlehrgänge, für die es irgendwo ECTS gibt.

@Jewgeni: das ist wohl der Grund, weshalb die Dame vom Kultusministerium so skeptisch war. Und: sie hatte wohl Recht ;)

So seh' ich das Ganze - wobei ich zugeben muss, dass das Angebot sehr umfangreich und die Studien inhaltlich sicher nicht schlecht sind. Aber darum geht's hier ja nicht.

Danke und Gruß,

DA (steht für DerunAnonyme) :thumbup:

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2. Akademischer Grad: naja, der Master ist ja nicht geschützt, von dem her kann man das ja gelten lassen....

Natürlich ist der Master geschützt. Nicht jeder darf sich als MBA usw. bezeichnen. Ähnlich ist es mit Diplom-xx und Bachelor.

Und nun das Abschlußplädoyer: die DUK-Abschlüsse sind international anerkannte, akkreditierte Abschlüsse, die in der universitären bzw. akademischen Laufbahn nix wert sind, da Weiterbildungsabschlüsse und ansonsten genauso viel bringen wie viele andere akkreditierte Fernlehrgänge, für die es irgendwo ECTS gibt.

Wer da mitmacht, wird sicher keine akademische karriere planen.

Achso und LUC-Abschlüssen dürfen in Deutschland nicht geführt werden. Das ist der Unterschied zum Universitätslehrgang.

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Natürlich ist der Master geschützt. Nicht jeder darf sich als MBA usw. bezeichnen. Ähnlich ist es mit Diplom-xx und Bachelor.

Naja, das Beispiel ist nicht ganz treffend, da gerade der MBA kein akademischer Master-Abschluss ist (zumindest in unserem Rechtsraum), außer Du hast den akademischen Grad M.A. - MBA. Bei uns gibt's nur 7 Abschlüsse (zumi8ndest laut KMK):

M.A., M.Sc.,M.Eng.,LL.M.,M.F.A,M.Mus,M.Ed. - alle anderen Abschluss-Bezeichnungen obligen wohl der künstlerisch-dichterischen Freiheit. Und solange ich keine Uni oder sonst was dahinter hänge, kann ich mich Master nennen, solange ich will.

Und beim Diplom ist es dasselbe: Du kannst Dich auch Diplom-Fußpfleger nennen. Strafbar wird's erst, wenn Du Diplom-Fußpfleger(Univ.) auf Dein Diplom schreibst.

Das ist ja genau das Problem, das @Jewgeni hat: dass er vor lauter Master nicht mehr weiß, ob seine Entscheidung richtig ist.

Gruß,

DA

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Jetzt hat sich DerAhnungslose darauf verlassen, dass ich weg bin, um nochmals seine unqualifizierten Behauptungen aufzustellen. Aber so einfach lass ich Ihnen das nicht durchgehen.

§132a StGB stellt eindeutig klar, dass jeder, der unberechtigterweise einen Master führt, sich strafbar macht. Dazu gehören im Zweifelsfall auch MBAs. Dies gilt im Übrigen auch für die von Ihnen erwähnten "Diplom-Fußpfleger". Hier würde §132a Absatz 2 gelten.

Abgesehen vom MBA bietet die Donau Krems Universität aber auch folgende Mastergrade an:

Master of Business Administration (MBA)

Master of Science (MSc)

Master of Arts (MA)

Master of Laws (LL.M.)

Master in European Studies (M.E.S.)

Master of Legal Studies (MLS)

Master of Public Administration (MPA)

Master of Banking & Finance (MBF)

Master of Corporate Finance (MCF)

Master of Financial Planning (MFP)

Master of Fine Arts (MFA)

Die dort vergebenen Grade sind selbstverständlich akademische Grade und nichts (!) anderes.

Ein Tipp an Sie: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal... (denken Sie sich den Rest ;) ).

Gruß,

abrakus.

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§132a StGB stellt eindeutig klar, dass jeder, der unberechtigterweise einen Master führt, sich strafbar macht.Dazu gehören im Zweifelsfall auch MBAs. Dies gilt im Übrigen auch für die von Ihnen erwähnten "Diplom-Fußpfleger". Hier würde §132a Absatz 2 gelten.

Abgesehen vom MBA bietet die Donau Krems Universität aber auch folgende Mastergrade an:

Master of Business Administration (MBA)

Master of Science (MSc)

Master of Arts (MA)

Master of Laws (LL.M.)

Master in European Studies (M.E.S.)

Master of Legal Studies (MLS)

Master of Public Administration (MPA)

Master of Banking & Finance (MBF)

Master of Corporate Finance (MCF)

Master of Financial Planning (MFP)

Master of Fine Arts (MFA)

Die dort vergebenen Grade sind selbstverständlich akademische Grade und nichts (!) anderes.

Ein Tipp an Sie: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal... (denken Sie sich den Rest ;) ).

Gruß,

abrakus.

@abrakus :001_wub: selbstverständlich....:thumbup:

@Markus, kannst Du das ganze Rechts- und Abschlußgequake mal ins Off-topic-Forum schieben? Wollte ich vorhin schon machen, hab's leider vergessen. Ich meine damit ab post #45

Danke und Gruß,

Klaus

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