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Praktische Abschlussarbeit ohne Zustimmung des AG?


paulaken

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Ich habe mich damals nach einigen Recherchen für diesen Text entschieden:

Sperrvermerk

Die nachfolgende Diplomarbeit enthält vertrauliche Informationen der XY.

Veröffentlichung, Vervielfältigung und Weitergabe der Diplomarbeit – auch nur auszugsweise – auf schriftlichem, elektronischem oder sonstigem Wege sind ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der XY nicht gestattet.

Die Diplomarbeit ist nur den Korrektoren sowie den Mitgliedern des Prüfungsausschusses unter Verpflichtung auf diesen Sperrvermerk zugänglich zu machen.

Soll nur als Anregung dienen, ich übernehme keine Verantwortung dafür, dass das rechtlich so korrekt ist und hatte es damals auch nicht durch einen Anwalt prüfen lassen. Es hat aber ausgereicht, um alle Beteiligten zufrieden zu stellen.

Dennoch muss der Arbeitgeber auch dem natürlich zustimmen - eben weil wie stefhk3 schon zutreffend schreibt, einem eingeschränkten Kreis von Personen außerhalb des Unternehmens die Inhalte zugänglich gemacht werden. Es geht ja nur darum, dass diese nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden. Wie Oberhai schreibt "Arbeit schreiben und einen Sperrvermerk reinschreiben." reicht daher meiner Meinung nach nicht aus.

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