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Anmeldung für Arbeitlose möglich?


AlexEnko

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Auch wenn es nicht direkt zum Thema gehört:

1. Man bekommt auch ALG II wenn man Ersparnisse hat. Es gibt hier das sog. "Schonvermögen".

2. ALG 2 Bezug und ein Studium schließen sich gegenseitig aus, wenn das Studium dem Grunde nach mit BaföG gefördert werden kann bzw. könnte.

(das wäre z.B. bei einem Vollzeitstudium der Fall)

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Zu 1: darauf habe ich hier bereits hingewiesen

http://www.fernstudium-infos.de/wilhelm-buechner-hochschule/34589-lohnt-sich-ein-fernstudium-30-whb-3.html

Auch aus dem gleichen Thema (um mich mal selbst zu zitieren:

Insofern du alleine wohnst kannst bei ja eh nicht für die komplette Dauer des Studiums arbeitlos bleiben, da du ja irgendwann in ALG2 rutschen würdest und dann das angesparte Geld erstmal aufbrauchen müsstest mit dem du die Studiengebühren bezahlen würdest (insofern du nicht im Vorfeld die ganze Summe bezahlst). Denn nach einem Jahr ist der noch offene Betrag bei Ratenzahlung immernoch größer als dein Freibetrag bei ALG2 mit 31 Jahren.

Im Übrigen wäre es bedeutend einfacher würde der TE seine Fragen in einem Thema bündeln (inzwischen gibt es 3 die alle mit einem Studium an der WBH zu tun haben) damit der Leser einfacher Gesamtbild bekommt uns sinnvoller antworten kann.

Des Weiteren würde ich Aliuds Vorschlag mit dem Infomaterial aufgreifen bzw. einfach mal anrufen. Es macht sowieso den Eindruck (zumindest für mich) als würde die Entscheidung schon mehr oder weniger feststehen.

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Auch wenn es nicht direkt zum Thema gehört:

1. Man bekommt auch ALG II wenn man Ersparnisse hat. Es gibt hier das sog. "Schonvermögen".

2. ALG 2 Bezug und ein Studium schließen sich gegenseitig aus, wenn das Studium dem Grunde nach mit BaföG gefördert werden kann bzw. könnte.

(das wäre z.B. bei einem Vollzeitstudium der Fall)

Fernstudium wird mit Bafög nicht gefördert, erst recht nicht ü30

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Die Aussage ist falsch. Ein Fernstudium (in Vollzeit) ist dem Grunde nach BäföG förderungsfähig und schließt daher den Anspruch auf grundsätzlich ALG2 aus.

sorry deine Aussage ist falsch, ich war im Jobcenter, der Sachbearbeiter sagte mir, da Fernstudium nicht mit Bafög gefördert wird bekommen Sie Ihr Arbeitslosengeld weiterhin wie bisher, soweit Sie Ihr Studium selbst finanzieren können. Nach einem Anruf mit Bafögsamt wird Fernstudium nicht gefördert! es wäre auch zu schön gewesen.

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Dann war die Aussage vom dem Jobcenter-Mitarbeiter falsch:

Schau z.B. hier: (http://www.stwdo.de/BAfoeG-FAQ.218.0.html#c2689)

Habe ich bei einem Teilzeit- oder Akademiestudium an der FernUniversität in Hagen einen Anspruch auf BAföG?

Nein! Sie haben als Student der FernUniversität in Hagen nur Anspruch auf BAföG, wenn Sie Vollzeitstudent sind.

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