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Ein paar Fragen zu den Werbungskosten


SvenJJ

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Ich habe das jetzt so verstanden, wenn ich einen Beruf erlernt habe zB. Industriemechaniker und dann ein Studium als Informatiker mache kann ich das Studium voll und ganz als Werbungskosten angeben und kann es quasi von der Steuer absetzen lassen auch wenn ich an einer privaten Fernschule studiere.

Wenn ich diese Werbungskosten als Verlust geltend machen würde, könnte  ich das Geld dann ja später wieder zurück bekommen. Wenn ich nun meine wöchentliche Arbeitszeit reduziere funktioniert das dann auch dass ich sie dann geltend mache wenn ich ggf. in einer neuen Position wieder vollzeit arbeite?

Es fällt mir immer noch schwer das zu glauben aber wenn ich diese Werbungskosten geltend mache  und für das Studium rund 10.000 Euro bezahle heißt dass etwa das ich auch wieder 10.000 Euro  zurück bekomme? Habe ich dann quasi wirklich kostenlos studiert oder entgeht mir hier etwas?

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Die Erstattung von gezahlter Steuer funktioniert natürlich nur in dem Maße wie man auch tatsächlich Steuern bezahlt. Sie werden also bei geringerem Einkommen (Teilzeit) auch weniger versteuern und damit weniger zurück bekommen.

 

Dass Sie die ganze Summe, die das Studium kostet, erstattet bekommen, das halte ich für ausgeschlossen. Aber hier gibt es schon einen sehr guten Strang zum Thema "Steuererklärung". Versuchen Sie mal, ihn über die Suche zu finden.

 

Hier ist schon mal ein Strang:

U

nd hier noch einer!

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Ich habe Unterlagen von der Wilhelm Büchner Schule bekommen. In den Unterlagen steht dass die Studien zu 100% von der Steuer absetzbar sind. Dies steht auch auf der Homepage von der WBS unter Finanzierung. Im Internet konnte ich dazu folgendes finden:

 

Zitat

Wer sein Erststudium als Werbungskosten absetzen kann, spart jede Menge Geld. Möglich ist das durch den sogenannten Verlustvortrag. Machst Du Deine Studienkosten als Verlust geltend, werden diese mit den Einkünften Deiner ersten Berufsjahre verrechnet. Dadurch zahlst Du später weniger Steuern!

Der Beitrag den du mir gepostet hast enthält ein Video aus 2015, ich meine es  gab eine Gesetzesänderung,ist das Video also noch aktuell?

 

 

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Ja, habe ich auch gerade gemerkt. Wenn der Beitrag noch aktuell ist, ist das wieder abhängig vom Einkommen und Steuerklasse. Wenn ich ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 habe das Studium 10.000 kostet werden 30.000 versteuert. Das macht eine ersparnis von grob über den daumen gepeilt 3 1/2 tausend euro. Aber kann ich diese Werbugnskosten denn später geltend machen? Nicht in dem Jahr indem ich studiere sondern erst wenn ich fertig bin?

 

Ich entschuldige mich mal für den Beitrag irgendwie beantworte ich mir meine Fragen gerade selbst.
https://www.studentensteuererklaerung.de/steuererklaerung-ohne-einkommen-verlustvortrag

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Berechnungsgrundlage: 37.000 (Bruttolohn 2018)

- Werbungskosten 2017: 5.000 €

= Aktualisierte Berechnungsgrundlage: 32.000

 

Die Werte in den Brutto Netto Rechner geworfen und Steuerklasse 1 vorausgesetzt ergibt:

 

alte Berechnungsgrundlage: 6.043,80 (gezahlte Steuern)

aktualisierte Berechnungsgrundlage: 4.066,92 (gezahlte Steuern)

 

Somit hast Du bei 5.000 € anerkannter Werbungskosten circa 2.000 € Steuererstattung.

--------------------------------

Für den Verlustvortrag könntest Du Dir diesen Beitrag durchlesen:

https://www.studentensteuererklaerung.de/steuererklaerung-ohne-einkommen-verlustvortrag

 

Ansonsten müssen Deine Werbungskosten mit Deinem laufendem Einkommen verrechnet werden.

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