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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut werden


Elena2021

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Hallo Community,

 

ich habe zu dem Thema bereits viel recherchiert, komme aber nicht weiter. Vielleicht kann jemand von Euch helfen.

 

Ich möchte KJP werden, allerdings berufsbegleitend/im Fernstudium, weil ich bereits BWL studiert habe und berufstätig bzw. derzeit in der Elternzeit bin. Soziale Arbeit als Studiengang möchte ich ungern studieren. Mich interessiert Pädagogik, Kindheitspädagogik, Erziehungswissenschaften. Ich habe in diesen Fächern bereits ein VOrdiplom an einer ausländischen Uni. Diese Fächer konnte man mE bis jetzt mit dem Ziel KJP zu werden studieren.

 

Nach der Reform des PsychThG gibt es im §27 Abs. 2a eine Übergangsregelung für KJP:

 

(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 können die Länder vorsehen, dass Personen, die ein Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung genannt ist, erst nach dem 31. August 2020 aber vor dem 31. August 2026 begonnen haben, die Ausbildung zum Beruf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung absolvieren, wenn die betreffenden Personen diese Ausbildung 1.  verzahnt mit einem Masterstudiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften ableisten, der von den Ländern auf der Grundlage von § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung eingerichtet worden war, und 2.  diese Ausbildungsmöglichkeit erhalten werden muss, um die regionale psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.

 

In anderen Worten kann man wohl KJP noch nach der alten Regelung werden. Dafür muss das Land den Bedarf bestätigen und dies der Hochschule auch irgendwie genehmigen. Hier fangen meine Fragen an. Ich kann nur einen Fernstudiengang belegen (oder berufsbegleitend), weil ich berufstätig bin bzw. meine Tochter in der Elternzeit betreue. Wie erfahre ich, ob die angebotenen Bachelor für die weiteren Schritte (Master/Ausbildung) tauglich sind? Kann ich in einem anderen Bundesland als Bayern diese Ausnahmeregelung (Master studieren) in Anspruch nehmen oder ist man damit daran gebunden, ob in Bayern der hohe Bedarf festgestellt wird? Kann mir vielleicht jemand von Euch einen Fernstudiengang (ich nehme an Bachelor?) (Pädagogik/Erziehungswissenschaften/Kindheitspädagogik) empfehlen, mit dem ich weitere Schritte (Master/Ausbildung) zum KJP machen kann? Oder bin ich vollkommen auf dem falschen Pfad?

 

Wäre für eure Erfahrungen und Tipps sehr dankbar!

 

Elena 

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Hallo,

ich mache den PP und den KJP, allerdings auf dem regulären psychologischen Weg. 

 

Mir ist nicht ganz klar geworden, ob du auf Basis deines Vordiploms einen Master suchst, der zur KJP-Ausbildung berechtigt. Das wäre mit Hinblick auf den 1.9.2020, der die absolute Deadline für den alten Weg darstellt, die einzige Möglichkeit, noch auf dem alten Weg KJP zu werden - entweder einen fachspezifischen Bachelor haben, oder aber in einen solchen schon vor 1.9.2020 eingeschrieben sein. 

Demnach müsstest du dein Vordiplom prüfen lassen, ob es einem Bachelor entspricht, und dann einen Master suchen, der zur KJP-Ausbildung berechtigt.  

Das steht auch nochmal hier konkret im bayerischen Fall:
 

Zitat

https://www.ivs-nuernberg.de/ausbildung-zugangsvoraussetzungen/  

 

[...]Wer schon einen fachspezifischen Bachelor hat, kann auch noch nach dem 1. Sept. 2020 ein Masterstudium der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften beginnen und ebenfalls danach die Psychotherapieausbildung noch nach dem alten Gesetz absolvieren und die Approbation erhalten. Danach wird man diesen Berufsabschluss und die Approbation nur noch über ein Studium der Psychotherapie an einer Universität (mit einem entsprechend hohen NC) erreichen können.[...]



 

Zitat

.Wie erfahre ich, ob die angebotenen Bachelor für die weiteren Schritte (Master/Ausbildung) tauglich sind? 

Immer bei deiner favorisierten Uni, bei der du einen Master ins Auge fasst. Du brauchst nun einen Master in den Fächern, die zum KJP zulassen (stehen auch oben in dem Link). Eine Mail an den Studienservice des FAchbereichs der Uni ODER ein Anruf genügen schon. Du musst fragen, ob der jeweilige Master dort zur Ausbildung berechtigt. 
Ob das Vordiplom ausreicht, wird aber erst bei der Bewerbung um den Master geprüft. Du bewirbst dich dann quasi als Auslands-Studi.
Zwingend würde ich dein Anliegen auch dem LPA deines Ausbildungskreises schildern. Dort bekommst du die sicherste Antwort. Ebenso hilfsbereit sind die Ausbildungsinstitute. 

 

Zitat

Kann mir vielleicht jemand von Euch einen Fernstudiengang (ich nehme an Bachelor?) (Pädagogik/Erziehungswissenschaften/Kindheitspädagogik) empfehlen, mit dem ich weitere Schritte (Master/Ausbildung) zum KJP machen kann?


Über den Bachelor - wenn jetzt gestartet - geht es nicht mehr. Du bräuchtest jetzt einen Master in z.B. Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften oder klinische Psychologie (zulassungsbeschränkt). 

LG

Bearbeitet von Vica
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Hallo Vica,

 

danke Dir für die ausführliche Antwort. Ich habe momentan kein Bachelor in Pädagogik oder ähnliches, nur ein Vordiplom in Pädagogik an einer russischen Hochschule. Glaube nicht, dass es dem Bachelor gleichgestellt ist, habe allerdings noch nicht versucht, das anzuerkennen.

 

Ich wollte tatsächlich mit dem Bachelor im Fernstudium starten. Dazu habe ich hier in Forum bereits gelesen und gesehen, dass dies mal einer Anwenderin empfohlen wurde, und zwar über die spezielle Übergangsregelung für KJP. Diese habe ich in meinem ursprünglichen Post zitiert (§27 ABs 2a). Es geht da darum, die Knappheit an KJP zu verhindern, so dass die Versorgung der Kinder sichergestellt ist. Dies müssen dennoch die Bundeländer jeweils für sich beurteilen. SIMKI bspw. wollte - glaube ich - so ein Antrag stellen. Ich verstehe es bis jetzt so, dass man die Ausbildung bis zum 2026 auch von Anfang an (also angefangen vom Bachelor) noch bis 2026 eintreten kann. 

 

In diesem Beitrag wird darauf referenziert:

 

Berufswunsch Psychotherapeutin durch Änderung des Psych.ThG. nun unerreichbar? - Karriere Forum - Fernstudium-Infos.de (fernstudium-infos.de)

 

Zitat daraus:

Durch den ersten Post bin ich davon ausgegangen, dass eine Präsenzuni wegen des NC eigentlich nicht mehr in Frage kommt 🙈

 

Aber es gibt Folgendes:

  Zitat

Gesetzliche Erweiterungen für die Zulassung zur KJP-Ausbildung

Am 14.05.2020 hat der Bundestag und am 15.05.2020 der Bundesrat das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” beschlossen. Es dient dazu, das Funktionieren des Gesundheitswesens in einem, die gesamte Bundesrepublik Deutschland betreffenden, seuchenrechtlichen Notfall zu gewährleisten.

Dazu gehört auch die Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung der Kinder und Jugendlichen. Da beim Gesetzgeber Zweifel bestehen, dass mit der zukünftigen universitären Direktausbildung in den kommenden Jahren genügend Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausgebildet werden, wird im Artikel 19 - „Änderung des Psychotherapeutengesetzes” - festgelegt, dass Personen, die vor dem 31.08.2026 ein Studium begonnen haben (bisher 31.08.2020), welches den Regelungen des alten Psychotherapeutengesetzes entspricht, die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung des PsychThG absolvieren können.

Als Ausbildungsstätten sind Hochschulen für Angewandte Wissenschaften vorgeschrieben, an denen die KJP-Ausbildung mit einem Masterstudiengang verzahnt ist.

Voraussetzung ist, dass die jeweilige Länderbehörde dies für die Sicherstellung des Versorgungsauftrages für notwendig hält.

Da SIMKI eines der wenigen Institute in Deutschland ist, das diese Kriterien erfüllt, werden wir uns umgehend mit den sächsischen Ministerien in Beziehung setzen und einen entsprechenden Antrag stellen, damit wir im Rahmen der gesetzlichen Fristverlängerung unsere bewährten Ausbildungskurse nach der bisher geltenden Regelung durchführen können.

Wie begrüßen diese Erweiterung, da sie für die Versorgung dringend notwendig ist.

 

Notwendig wäre der Bachelor in Sozialer Arbeit sowie der Master, um anschließend den Master mit der verzahnten KJP-Ausbildung studieren zu können. Das ist ein ordentliches Programm. "

 

 

Viellicht verstehe ich da etwas falsch. Hast du davon schonmal gehört? 

 

Danke Dir

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Huhu,

interessant. Ich verstehe deinen verlinkten Gesetzestext ehrlich gesagt auch so, dass es dann ja ein Schlupfloch geben müsste, sobald Not an Mann bei den KJPs vorherrscht, und man dann auch nach 1.9.2020 einen Bachelor anfangen dürfen müsste. Dennoch frage ich mich, ob das wirklich so gemeint ist, denn es würde die aktuelle Regelung komplett auf den Kopf stellen und die Versorgung mit KJPs war schon immer schwierig. Ich verstehe z.B. nicht, ob das nun schon eine gesetzliche Sonderregelung wegen der Pandemie ist, oder wie unten genannt, ein Vorschlag, der nur eingereicht wurde.  
 
Wenn ich das richtig verstehe, soll die Ausbildung dann an HAW (und auch nur die!) passieren, an denen man die Ausbildung machen kann, die schon auf dem Master basiert.  Und das Land muss den besonderen Bedarf zusätzlich festgestellt haben.
Von einer solchen HAW hab ich noch nie was gehört, aber scheinbar ist dieses SIMKI in Sachsen ein Institut, welches dafür in Frage kommt. 
Ich habe gerade mal auf deren Homepage nachgeschaut, wo der oben genannte Eintrag auch steht. Leider folgt darauf aber nur ein Neujahresgruß und es wird nicht verraten, was nach der Antragsstellung beim Land Sachsen geworden ist, was schade ist.
Bei den aktuellen Zulassungskriterien bei SIMKI steht allerdings:
 

Zitat

[...] "Aktuelle Möglichkeiten der staatlich anerkannten Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

 

Im November 2019 wurde das lang diskutierte Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThGAusbRefG) verabschiedet mit Auswirkungen auf die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung und damit auf den Erwerb der Approbation zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten für (sozial-)pädagogische Berufe. Nach einer Übergangsfrist wird es nur noch über einen 5-jährigen Direktstudiengang „Psychotherapie“ an Universitäten möglich sein, die Approbation zu erlangen. Im § 27 des ab 01.09.2020 geltenden PsychThGAusbRefG ist geregelt, dass die bisherige Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Übergangsbestimmungen über 12 Jahre wie folgt möglich ist: Wer vor dem 01.09.2020 ein Studium aufgenommen oder abgeschlossen hat, das die Zulassungskriterien nach dem PsychThG von 1998 in der bis 31.08.2020 geltenden Fassung erfüllt, kann noch bis zum 31.08.2032 (mit einer Härtefallregelung bis 2035) eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach den bisherigen Regelungen absolvieren und die Approbation nach erfolgreicher staatlicher Prüfung erhalten. SIMKI hat nicht nur mit diesem methodenübergreifenden Ausbildungskonzept innovative Wege beschritten, sondern gleichermaßen mit der Etablierung eines Masterstudienganges, der kombiniert ist mit der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Der seit 2009 akkreditierte Masterstudiengang trägt den Titel „Therapeutisch orientierte soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ und wurde in enger Kooperation von SIMKI und der Hochschule Mittweida, Fakultät Soziale Arbeit, entwickelt. Zulassungsvoraussetzungen sind ein Bachelor, Master oder Diplom in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder ein Master bzw. Diplom in Psychologie (unter Einbezug des Faches Klinische Psychologie) [...]

Quelle: 
  https://www.simki.org/downloads/SIMKI_Broschuere_2020.pdf 


Das schließt zwar den verzahnten Master mit ein, aber dessen Zulassungskriterien sind wiederum sehr oldschool :confused:

Lange Rede, kurzer Sinn:
- Ich würde diesem SIMKI eine E-Mail schreiben mit der Bitte um Klärung (kann man zur Bedarfsdeckung NACH 1.9.2020 noch einen Bachelor aufnehmen, um dann deren verzahnten Master zu studieren, oder nicht?). Die wirken sehr nett und hilfsbereit.
- Zusätzlich würde ich dem LPA deines eigenen Bundeslandes schreiben, ob es solche Optionen auch gibt. Die wissen Bescheid.


Die Antwort gerne hier posten. Gibt noch Leute hier, die die Deadline verpasst haben und noch nach Alternativen suchen! :) 

Wünsche dir viel Erfolg!

LG

Bearbeitet von Vica
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Danke Dir. Das ist sehr hilfreich, dazu mit jemandem auszutauschen, der in dem Thema drin ist. Dann weiß ich, dass ich nicht komplett falsch unterwegs bin:).

 

Wenn ich neue Erkenntnisse dazu habe, melde ich mich wieder. Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der dazu Erfahrungen gesammelt hat. 

 

LG

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vor 2 Stunden hat Elena2021 geschrieben:

Wenn ich neue Erkenntnisse dazu habe, melde ich mich wieder. Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der dazu Erfahrungen gesammelt hat. 

 

Du hast geschrieben, du möchtest keine Soziale Arbeit studieren. Aber wenn dieses erwähnte Schlupfloch funktioniert, geht das doch nur über die Soziale Arbeit oder irre ich mich jetzt?

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vor einer Stunde hat psycCGN geschrieben:

 

Du hast geschrieben, du möchtest keine Soziale Arbeit studieren. Aber wenn dieses erwähnte Schlupfloch funktioniert, geht das doch nur über die Soziale Arbeit oder irre ich mich jetzt?

Danke Dir für den Einwand. Gute Frage. Das weiß ich auch leider nicht. Ich habe allerdings bis dato nicht so viele Erfahrungen damit. 

 

Weißt du vielleicht, wie das vor der Reform lief? Ich dachte, man konnte Pädagogik studieren oder Kindheitspädagogik und danach die KJP Ausbildung machen.  Nun schreibt das Gesetzt einen Master an einer HAW verpflichtend vor. Ich habe noch keine HAW gefunden, die so einen Master in Pädagogik anbietet. SIMKI bietet ja auch nur Soziale Arbeit an, wenn ich richtig verstehe.

 

Ideal wäre für mich, wenn ich einen Bachelor und danach einen Master in Pädagogik/Erziehungswissenschaften an einer HAW nach der alten Regelung (gem. §27 Abs 2a PsychThG) fernstudieren könnte + danach die KJP Ausbildung. Ich habe gehofft, dass vielleicht jemand hier einen guten Tipp für mich hätte. 

 

Ich muss mich mit dem Studiengang Soziale Arbeit mehr beschäftigen. Vielleicht begeistert er mich dann doch.

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Die klassischen Pädagogik-Studiengänge gibt es nicht mehr, wenn ich richtig liege. Erziehungswissenschaften als alleinigen Studiengang gibt es auch eher selten und wenn, dann eher an Unis oder eingegliedert ins Lehramtsstudium, wobei der erziehungswissenschaftliche Master für Lehrer mittlerweile eher Bildungswissenschaften genannt wird.

Als Pädagogisches Studium, das nach der alten Regelung den Zugang zur Ausbildung ermöglicht, ist aktuell mehrheitlich Soziale Arbeit/Sozialpädagogik gemeint. Ob Kindheitspädagogik oder frühkindliche Pädagogik oder Heilpädagogik auch akzeptiert wird, muss man beim Landesprüfungsamt nachfragen.

 

Zuallererst also mit dem Landesprüfungsamt in Sachsen telefonieren und nachfragen, ob diese spezielle Regelung nach §27 Abs. 2a wirklich so funktioniert, wie wir das annehmen. Und ob andere Bundesländer so etwas auch haben lässt sich herausfinden, wenn man die anderen Prüfungsämter auch anruft. Das ist dann halt viel Recherchearbeit.

Bearbeitet von psycCGN
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Danke Dir. Du schreibst, dass die klassischen Pädagogik-Studiengänge es nicht mehr gibt. Meinst du damit die Umstellung auf das Bachelor/Master-System? Oder meinst du damit etwas anderes? Denn es gibt eigentlich Bachelor in Pädagogik, auch als Fernstudium (bspw. an IUBH). Ob dieser allerdings für den weiteren Weg nach der Ausnahmeregelung reicht, ist unklar.

 

Wie ich schon oben schrieb, wäre es für mich ideal, wenn ich den Bachelor und ggf. Master in Pädagogik (Fernstudium) finden könnte, wo ich eben nach der Ausnahmeregelung studieren könnte. Den Master kann ich mir in der therapeutisch orientierten sozialen Arbeit gut vorstellen. Ich habe mir gerade die Studieninhalte für den Bachelor in der Sozialen Arbeit angeschaut. Mir erschließt nicht auf den ersten Blick, was diese Inhalte mit der Psychologie der Kinder und Jugendlichen zu tun haben sollten. Da finde ich Kindheitspädagogik viel wertvoller für die weitere Tätigkeit. Täusche ich mich? Hat jemand vielleicht Erfahrungen damit?

 

Ich habe es auch schon auf der Liste, die Ämter in Bayern und Sachsen anzurufen.

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vor 37 Minuten hat Elena2021 geschrieben:

Danke Dir. Du schreibst, dass die klassischen Pädagogik-Studiengänge es nicht mehr gibt. Meinst du damit die Umstellung auf das Bachelor/Master-System? Oder meinst du damit etwas anderes? Denn es gibt eigentlich Bachelor in Pädagogik, auch als Fernstudium (bspw. an IUBH). Ob dieser allerdings für den weiteren Weg nach der Ausnahmeregelung reicht, ist unklar.

 

Auch da müsstest du mit der Hochschule reden, die den Master in Soziale Arbeit mit der verzahnten Ausbildung anbietet. Es hängt immer von den jeweiligen Prüfungsämtern ab, was diese akzeptieren und was nicht.

 

vor 57 Minuten hat Elena2021 geschrieben:

Mir erschließt nicht auf den ersten Blick, was diese Inhalte mit der Psychologie der Kinder und Jugendlichen zu tun haben sollten. Da finde ich Kindheitspädagogik viel wertvoller für die weitere Tätigkeit. Täusche ich mich? Hat jemand vielleicht Erfahrungen damit?

 

Da gibt es nichts zu verstehen. Kleinkarierte Bürokratie, was irgendjemand mal beschlossen hat

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