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Erfahrungen mit Scentia (Promotion)


Andreas911

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Scentia ist kein unbeschriebenes Blatt, der Anbieter fällt in die klassische Kategorie "Promotionsvermittlung" mit Schwerpunkt osteuropäische Universitäten. Das Angebot ist schon seit jeher wenig transparent aufgebaut, wie man aus archivierten Auftritten aus der Vergangenheit herauslesen kann.  Bei solchen Anbietern bin ich reichlich skeptisch, wenn sie weder konkrete Institutionen, noch ihre Betreuungspersonen publik machen. Eine schnelle Suche unterstreicht mein Bauchgefühl, z.B. im WiWi-Forum oder auf anderen Homepages wird auch an der Qualität der Programme gezweifelt. Da zudem keinerlei nachvollziehbare Gegenbelege vorhanden sind (z.B. publizierte Dissertationen), erscheint mir dieser Anbieter bis heute nicht als empfehlenswert.

 

Am 30.1.2021 um 22:55 schrieb SebastianL:

Wenn man mit seiner PHD-Urkunde zum Einwohnermeldeamt geht und den Dr. im Perso eintragen lässt, überprüfen die Referenten dort nicht, ob dies auch Gesetzeskonform ist, also der PHD equivalent mit dem deutschen Doktorat ist. Lt. Gesetzt obliegt es dem Träger der Dr.-würden das zu klären! Bedeutet, nur weil's im Perso eingetragen wird, heisst das noch lange nicht das man dies auch darf! Wenn man es nicht weis und dummerweise einer genau hinschaut, kann das durchaus ordentliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Denn das Tragen eines Doktortitel ohne diese ordentlich verliehen zu bekommen ist in Deutschland strafbar und kein Kavaliersdelikt! Ich dachte bisher immer, wenn man den Dr. im Einwohnermeldeamt in den Perso eingetragen bekommt, dann passt das - PUSTEKUCHEN!

 

Hierzu noch eine Anmerkung (Achtung, Laienmeinung!): 

Nach § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG hat die antragsstellende Person zwar die nötigen Nachweise zu erbringen - und wenn man mutwillig Falschangaben macht, mag das ein Betrugsfall sein. Heißt jedoch nicht, dass die Sachbearbeiter im Meldeamt von ihrer Sorgfaltspflicht befreit sind. Ganz im Gegenteil: Gemäß § 36 Abs. 1 BeamtStG tragen Beamte für ihre dienstlichen Handlungen immer die volle persönliche Verantwortung. Angestellte im öffentlichen Dienst haben arbeitsrechtlich ebenfalls eine automatische Sorgfaltspflicht als Nebenpflicht. 

Ergo: Natürlich muss der Sachbearbeiter die Gesetzeskonformität prüfen, wenn er einen Abschluss in einen Perso eintragen soll. Tut er das bspw. aus Schludrigkeit nicht, kann man den Passinhaber (wenn dieser im Vorfeld nach bestem Wissen und gewissen die Rechtmäßigkeit seiner Abschlüsse überprüft hat) hier nicht belangen. 

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Solche Promotionsvermittlungen, bei denen es keine eigentliche Kooperation mit einer oder mehreren bestimmten Universitäten gibt, sondern nur die Vermittlung ganz allgemein versprochen wird, sind immer problematisch. Wenn dann noch Vorkasse fällig wird, erst recht. Ich bin zwar auch skeptisch, was die Qualität von Dingen wie dieser Salzburger SMBS betrifft, aber hier kann man, wenn man in Salzburg angenommen wird, jedenfalls damit rechnen, tatsächlich promovieren zu können. Bei einer unbestimmten Vermittlung ist das fraglich, und aus meiner Laiensicht auch rechtlich, denn es dürfte sich dabei doch um einen Dienstvertrag handeln. Und da ist eben kein Erfolg geschuldet. Man müsste dem Anbieter also mangelendes Bemühen nachweisen, und das ist schwierig.

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vor 5 Stunden schrieb MartinGS:

Hierzu noch eine Anmerkung (Achtung, Laienmeinung!): 

Nach § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG hat die antragsstellende Person zwar die nötigen Nachweise zu erbringen - und wenn man mutwillig Falschangaben macht, mag das ein Betrugsfall sein. Heißt jedoch nicht, dass die Sachbearbeiter im Meldeamt von ihrer Sorgfaltspflicht befreit sind. Ganz im Gegenteil: Gemäß § 36 Abs. 1 BeamtStG tragen Beamte für ihre dienstlichen Handlungen immer die volle persönliche Verantwortung. Angestellte im öffentlichen Dienst haben arbeitsrechtlich ebenfalls eine automatische Sorgfaltspflicht als Nebenpflicht. 

Ergo: Natürlich muss der Sachbearbeiter die Gesetzeskonformität prüfen, wenn er einen Abschluss in einen Perso eintragen soll. Tut er das bspw. aus Schludrigkeit nicht, kann man den Passinhaber (wenn dieser im Vorfeld nach bestem Wissen und gewissen die Rechtmäßigkeit seiner Abschlüsse überprüft hat) hier nicht belangen. 

Ich denke, der Knackpunkt ist eher, dass oft angenommen wird, dass die Passeintragung eine Art Anerkennung darstellt - wenn man das geschafft hat, kann man sonst den Grad ohne weiteres führen. Und das stimmt nicht, die Verantwortung für die Führung anderswo liegt noch immer bei einem selbst.

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