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Endgültig nicht bestandenes Modul - anderen, ähnlichen Studiengang wählen?


Oian

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Hallo,

 

nach langer Bedenkzeit habe ich für mich entschieden, ein Fernstudium im Studiengang Informatik (Bachelor) aufzunehmen. Vor ca. 6 Jahren hatte ich aber schon einmal Mathematik für ein paar Semester an einer Präsenzuni studiert, wobei ich das Modul "Lineare Algebra II" endgültig nicht bestanden hatte. Oft liest man, dass man nun für alle artverwandten Studiengänge lebenslang gesperrt ist. Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, ob das auch für Informatik gilt. 

 

Ich habe mich deshalb schlau gemacht und mir die entsprechenden Verordnungen / Satzungen von drei relevanten Fern-FHs (AKAD, IU, WBH) angeschaut. Überall wird lediglich und ohne Zusatzklauseln auf das Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes verwiesen. Folglich habe ich mich auch dort informiert und anscheinend wird das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt:

 

1. In Bayern (u.a.) ist man dann nur für den gleichen Studiengang gesperrt. 😀

2. In Baden-Württemberg oder auch Nordrhein-Westfalen ist man auch erstmal nur für den gleichen Studiengang gesperrt; die Hochschule kann zusätzlich aber entscheiden, ob sie auch "verwandte" Studiengänge mit einbezieht, bei denen das verpatzte Modul im wesentlichen gleich ist. 😐

3. In Hessen (z.B.) ist man ausdrücklich für den gleichen als auch artverwandte Studiengänge gesperrt, da scheinen die Hochschulen nicht mal mehr ein Mitspracherecht zu besitzen. 😰

 

Diese Gesetze gelten für die Hochschulen an sich und nicht für den jeweiligen Studierenden (ich wohne in Bayern...). Dementsprechend macht das Folgende für mich als Jura-Laie am meisten Sinn:

 

1. Ein Informatikstudium an der AKAD (Sitz in BW) und der IU (Sitz in NRW) ist möglich.

2. Ein Informatikstudium an der WBH (Sitz in Hessen) ist nicht möglich, falls Informatik als "verwandt" mit Mathematik eingestuft wird.

 

Würdet Ihr meinen Gedankengängen zustimmen oder übersehe ich hier etwas?

 

Wann wird ein Studiengang eigentlich als "verwandt" angesehen?

 

Und habt Ihr auch schon Erfahrungen mit endgültig nicht bestandenen Prüfungen, aber seid dann trotzdem in einen ähnlichen Studiengang immatrikuliert worden?

 

Vielen Dank für eure Antworten schon mal im voraus.

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vor 26 Minuten schrieb TomSon:

Im Prinzip würde ich mich in diesem Fall direkt an die Hochschulen wenden, die in die engere Auswahl kommen, und konkret prüfen lassen, ob die Aufnahme eines Studiums im gewünschten Fach möglich ist.

 

Das sehe ich genauso. Ich würde im Gespräch mit der Hochschule auch ganz transparent schildern, worin die potenzielle Zulassungshürde besteht. Sofern die Hochschule einen Ermessensspielraum hat und sich dadurch einen zahlenden Kunden sichern kann, wird sie das bestimmt tun.

 

Bearbeitet von Alanna
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Ich schließe mich an: Transparent und mit möglichst vielen Informationen direkt bei den in Frage kommenden Hochschulen anfragen und um eine verbindliche und schriftliche Auskunft bitten. Nur so bist Du auf der sicheren Seite und hast das auch dokumentiert.

 

Und gerne auch hier eine Info, welche Antworten Du erhalten hast. Das hilft dann anderen in ähnlichen Situationen weiter.

 

Ich vermute, dass das Modul „Lineare Algebra II“ in einem universitären Studiengang der Mathematik deutlich umfangreicher ist, als die Mathematik im Studiengang Informatik an einer privaten Fernhochschule. 

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vor 2 Stunden schrieb Lukas:

Nur ein Hinweis bzgl. der IU: sie hat ihren Sitz in Erfurt und damit gilt das Thüringer Hochschulgesetz. Ggf. solltest du also auch noch hier nachlesen.

 

Stimmt, danke für den Hinweis.

Thüringen wäre sogar noch besser, denn hier ist es wie Bayern geregelt (also wohl nur für den exakten Studiengang gesperrt!).

 

Danke auch an alle für eure Antworten! Das hat mir schon ein bisschen die Sorge genommen, ich werde jetzt natürlich noch die drei Hochschulen zu dem Thema kontaktieren und euch dann die Ergebnisse wissen lassen.

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Bildungschaos Beispiel Nr. 240494 - drück die Daumen. Perse kann man sich doch dann diese Sperren in Zeiten von Fernstudiumsoptionen doch schenken.

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Vorhin schon mal eine Antwort seitens der IU erhalten:

 

"Da es sich um einen anderen Studiengang handelt, sollte es möglich sein. 
Dies wird im Zuge der Immatrikulation dann nochmal genauer angesehen.
"

 

Sieht nach einem Lichtblick aus. Ich wollte jetzt noch die Wilhelm Büchner Hochschule kontaktieren, aber da scheint die Webseite gerade down zu sein.

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vor 14 Stunden schrieb Oian:

die Wilhelm Büchner Hochschule kontaktieren, aber da scheint die Webseite gerade down zu sein.

 

Ja, 14 Stunden später immer noch. Und die der sgd am gleichen Standort auch.

 

Zitat

Da es sich um einen anderen Studiengang handelt, sollte es möglich sein. 

 

Eine überzeugende und verbindliche Auskunft sieht anders aus. Aber ja, ist ein Lichtblick. 

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... und heute morgen dann die Antwort von der AKAD University:

 

"Ja, eine Zulassung ist möglich, da der Verlust des Prüfungsanspruchs in einem anderen Studiengang erfolgte. 
In den Studiengang können Sie also ohne Probleme immatrikuliert werden. 
"

 

Puh, dann fällt mir ein Stein vom Herzen, denn die AKAD ist bei Informatik meine erste Wahl. Jetzt gilt es, sich nur noch einzuschreiben 🙂.

 

Zwecks Vollständigkeit poste ich später noch die Antwort der Wilhelm Büchner Hochschule.

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