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Kennt jemand die DBUAS - DBU Digital Business University of Applied Sciences?


zweierteam

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Die Information habe ich so am Telefon von der Studienberatung erhalten. Auch wenn eine gute Recherche natürlich wertvoll ist, ändert das FernUSG leider nichts an der Entscheidung der FH keine Probezeit anzubieten. Außer es wäre im Gesetz irgendwo verankert, was ich bezweifle aber da kenne ich mich nicht gut genug aus.

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vor 55 Minuten schrieb whoever:

Außer es wäre im Gesetz irgendwo verankert,

 

Ja, das ist es – deshalb habe ich darauf verwiesen, § 4 in Verbindung mit § 3:

https://www.fernstudium-infos.de/topic/14814-was-steht-im-fernunterrichtsschutzgesetz-fernusg/

 

Und § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

 

Ich sehe im Moment nicht, wo das für die DBU nicht gelten sollte.  Aber vielleicht gab es hier am Telefon ja auch lediglich ein Missverständnis. 

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vor 7 Minuten schrieb Kruemmelchen:

(und ich habe in letzter Zeit mir viele angeschaut)

Mir ist letztens auch eine '"neue" aufgefallen -> www.ehip.eu . Die wurde hier noch nicht genannt denke ich und könnte thematisiert werden. Klein weil Off-Topic.

 

Ansonsten sollten die üblichen Rahmenbedingungen für jeden Anbieter gelten.

Bearbeitet von TheHumanHunter
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vor 9 Stunden schrieb Markus Jung:

Aber vielleicht gab es hier am Telefon ja auch lediglich ein Missverständnis. 

Nein, es wurde mir unmissverständlich so gesagt. Auf die erneute Frage, warum es anders als bei den anderen Fernhochschulen gehandhabt wird, habe ich die schon erwähnte Begründung gehört. In meinem nicht zustande  gekommenen Studienvertrag ist kein Wort über eine Probezeit zu finden. Die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. Nach der Vertragsunterzeichnung hat man 2 Wochen um den Vertrag zu widerrufen.

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vor 12 Minuten schrieb whoever:

Nach der Vertragsunterzeichnung hat man 2 Wochen um den Vertrag zu widerrufen.

 

... und andere Fernhochschulen verlängeren diesen Zeitraum freiwillig auf vier Wochen und nennen das Ganze dann "Probzeit". Das ist im Grunde aber auch nichts anderes als eine verlängerte Widerrufsfrist. Für mich scheint der Unterschied also lediglich darin zu liegen, dass diese HS jetzt bei den gesetztlich vorgeschriebenen zwei Wochen bleibt.

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vor 30 Minuten schrieb whoever:

Die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. Nach der Vertragsunterzeichnung hat man 2 Wochen um den Vertrag zu widerrufen.

 

Exakt das ist die Regelung des FernUSG, auch wenn, wie @Alanna es schon schreibt, einige Anbieter das gerne „Probezeit“ nennen und diese oft freiwillig auf vier Wochen verlängert wird. Das Ergebnis ist identisch: Wenn Du in dieser Zeit vom Vertrag zurücktrittst, entstehen Dir keine Kosten. Bleibst Du dabei, zahlst Du auch für diese Zeit. Und auch die 6 Monate stehen so im Gesetz und es handhaben auch fast alle Anbieter so, lediglich von der IU ist mir bekannt, dass dies zugunsten der Studierenden geändert wurde.

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