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Abitur *nach* Hochschulabschluss


Gast

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Mal etwas Kurioses: Angenommen A, wohnhaft in Bayern, hat nach Realschulabschluss und Berufsausbildung einen Bachelor-Abschluss an einer in Deutschland staatlich anerkannten Hochschule gemacht. Demnach hat er nach bayerischem Recht auch die Allgemeine Hochschulreife erworben.

 

Könnte A nun dennoch noch nachträglich das Abitur erwerben, z. B. an einem Abendgymnasium oder als Externer (z.B. nach einem Fernabitur-Kurs)?

 

Über die Sinnhaftigkeit einer solchen Unternehmung müssen wir uns nicht unterhalten, mir geht es ganz und gar um die Frage, ob es rechtlich möglich wäre, zu den Abiturprüfungen zugelassen zu werden, obwohl man bereits einen Hochschulabschluss hat. Kennt sich damit jemand aus?

 

 

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Mal platt formuliert: Was man nicht weiss, mach einen nicht heiß.

 

Damit will ich sagen, man könnte ja theoretisch über einen bereits vorhandenem Hochschulabschluss keinerlei Wort verlieren, wenn man auch ohne diesen eine Zulassung zum nachträglichem Abitur hat. Es wäre die Frage ob das irgendwie trotzdem "anzeigepflichtig" wäre. Stelle ich mir schwammig vor.

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Ich rate mal ins Blaue rein und sage: Ja, das geht. Und zwar weil formell ein der Hochschulzugangsberechtigung äquivalenter Zugang besteht, aber nicht das Abitur selbst. Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, ob es anderslautende rechtliche Vorgaben gibt, die es dann doch nicht erlauben (etwa, ob die Zulassung zur Prüfung auch davon abhängen könnte, ob das Abitur wirklich für den weiteren Bildungsweg notwendig ist; ich glaube ja nicht, aber ich kenne auch nicht alle Vorgaben aller Bundesländer).

 

Es wäre natürlich auch spannend, ob bei der Anmeldung zur Schulfremdenprüfung etwaige Berufs- und Hochschulabschlüsse erfragt werden (ein Minimum an Daten wird man ja über sich preisgeben müssen) und ob die zuständige Behörde dann zumindest wissen will, warum trotzdem noch Abitur, wenn schon Bachelor. 

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In NRW geht das, da es eine andere Art Abschluss ist und ein Bachelor wie gesagt nur ein äquivalenter Zugang ist, aber kein Abitur. 
Hier mal so ein Anmeldebogen. Da gibt's gar keine Möglichkeit, solche Abschlüsse überhaupt anzugeben:
https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/schule_und_bildung/gymnasien_weiterbildungskollegs/externenabitur/Antragsformular-Externenabitur.pdf 
Gefragt wird man nur nach dem Zeugnis der letzten Schule, welches mit abgegeben wird. So, wie es ja auch der reguläre Weg wäre. Dass eine HZB in Form eines Bachelors/Masters VOR dem Abitur vorliegt, ist ja auch noch immer irgendwie ungewöhnlich. 

LG

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vor 50 Minuten schrieb TheHumanHunter:

Stelle ich mir schwammig vor.

 

Ja, das ist das Problem ;-).

 

vor 21 Minuten schrieb Vica:

Dass eine HZB in Form eines Bachelors/Masters VOR dem Abitur vorliegt, ist ja auch noch immer irgendwie ungewöhnlich. 

 

Absolut. Ich nehme mal an, dass mit diesem Edge-Case keiner kalkuliert hat und damit gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

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vor 1 Stunde schrieb Explorer:

Über die Sinnhaftigkeit einer solchen Unternehmung müssen wir uns nicht unterhalten,

 

Was könnte denn, fiktiv, ein Grund dafür sein? Mir fällt da allenfalls ein, irgendwie das Gefühl zu haben, das etwas fehlt, ohne Abitur, ein Minderwertigkeitsgefühl gegenüber anderen Akademikern. Aber sonst? Und wer sich mit solchen Problematiken herumschlägt, da ist dann fraglich, ob sich diese durch ein Externenabi aus der Welt schaffen lässt.

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vor 52 Minuten schrieb Markus Jung:

Was könnte denn, fiktiv, ein Grund dafür sein?

Vielleicht, wenn man eine Präsenzuniversität besuchen möchte und die diesen FH-Abschluss nicht anerkennen, sondern Anforderungen haben die sich per Abitur abdecken lassen? Ist natürlich eine individuelle Sache. Hier wäre noch die Frage, ob das im Beispiel Bayern überhaupt das allgemeine Abitur betrifft und nicht andere Formen (fachgebunden etc.)

Edit: Ah, ich sehe im Eingangspost dass es wohl schon die Allgemeine Hochschulreife betrifft.

Bearbeitet von TheHumanHunter
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vor 5 Stunden schrieb Markus Jung:

Was könnte denn, fiktiv, ein Grund dafür sein? Mir fällt da allenfalls ein, irgendwie das Gefühl zu haben, das etwas fehlt, ohne Abitur, ein Minderwertigkeitsgefühl gegenüber anderen Akademikern. Aber sonst? Und wer sich mit solchen Problematiken herumschlägt, da ist dann fraglich, ob sich diese durch ein Externenabi aus der Welt schaffen lässt.

 

Vermutlich nicht – denn wenn sich die Freunde über 5-/10-/20-jähriges Abitreffen unterhalten, wird man wohl kaum mit "Abi 2025" hausieren gehen. Das angenommene Minderwertigkeitsgefühl bleibt also ;-).

 

Ich fand die Frage technisch interessant und bin selbst auch nur auf ähnlich schwammige Aussagen und Vermutungen gekommen wie hier. Wäre irgendwie nett, wenn das tatsächlich mal jemand durchziehen würde. Sozusagen als Benjamin-Button-Methode der Bildung ;-).

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vor 9 Stunden schrieb Explorer:

Könnte A nun dennoch noch nachträglich das Abitur erwerben, z. B. an einem Abendgymnasium oder als Externer (z.B. nach einem Fernabitur-Kurs)?

 

 

Warum auch nicht? Worin sollte denn das k.o. Kriterium liegen? Zwischen einem Hochschulabschluss und der Allgemeinen Hochschulreife als formalen Schulabschluss , im hier diskutierten Fall das Abitur, sehe ich keinen Zusammenhang. Wer kein Abitur hat, ist durch den Hochschulabschluss also weder formal noch inhaltlich disqualifiziert, das Abitur (Curriculum und Abschlussprüfung) zu machen.

 

Noch deutlicher formuliert: Wegen eines Hochschulabschlusses nicht zum Abitur zugelassen zu werden, könnte dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, denn ein Hochschulabschluss ändert an der Gleichheit zu anderen (ohne Hochschulabschluss) im Hinblick auf das Abitur nichts. Wer also ohne Hochschulabschluss Abitur machen darf, sollte meinem Rechtsempfinden nach auch mit einem Hochschulabschluss Abitur machen dürfen.

Bearbeitet von Ellipse
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vor 7 Stunden schrieb Markus Jung:

 

Was könnte denn, fiktiv, ein Grund dafür sein?

 

Wer einen Hochschulabschluss hat und einen Beruf ausübt, ist hochspezialisiert und in der arbeitsteiligen Welt festgenagelt.

 

Ein Abiturlehrgang (egal ob in Präsenz oder aus der Ferne) ist mit seiner breiten und allgemeinbildenden Ausrichtung das (möglicherweise im Alltag vermissende) Gegenteil. Eine Herausforderung ist es allemal.

 

Wer also eine längerfristige und breiter angelegte Weiterbildung sucht, die eine anspruchsvolle Abschlussprüfung bietet, könnte beim Abitur landen. Wer die Abschlussprüfung gar nicht machen will, weil die Beurkundung von Leistungen unwichtig oder der "Abiturprüfungenlernstress" unerwünscht ist, der macht nur den Abiturlehrgang bei einem Anbieter in Präsenz oder als Fernlehrgang, weil er Führung, Orientierung, Feedback und Halt gibt, eine Leitplanke mit Anfang und Ende ist, was bei reinem Selbststudium nicht der Fall ist.

 

Der Hochschulabschluss ist für die angeführte Motivation genauso unwichtig, wie ein Führerschein oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein.

Bearbeitet von Ellipse
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