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Athena Global Education bietet spanisches Online-Doktorat der UCAM als Título propio


MartinGS

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Hallo zusammen,

 

in der Vergangenheit wurde das Thema der spanischen Títulos propio bereits mehrfach im Forum angeschnitten (u.a. hier, hier und hier). Eine brauchbare Einordnung mit weiterführenden zum Título propio findet sich auch bei Wikipedia

 

Seit einiger Zeit ist die Athena Global Education mit einem (relativ?) neuen Angebot der spanischen UCAM in Murcia am Start, die einen Doctor of Business Administration als Título propio anbietet und auf die ich neulich via Werbeanzeige aufmerksam gemacht wurde. Gemäß der dortigen Angaben umfasst das Programm 180 ECTS-Punkte und der Abschluss der Stufe 8 des EQR zuzuordnen, was der dritten Ebene im Bologna-System entspräche. Mit 14.000 $ (Stand Heute ca. 12.700 €) wäre das Programm zudem durchaus erschwinglich.

Jetzt die Frage an alle Kenner europäischer Hochschulvorgaben: Was haltet ihr von dieser Form des "Doktorats"? Geht man von den Angaben auf dem Webauftritt aus (EQR 8, mind. drei Jahre, Abschluss einer staatlich anerkannten Universität im EU-Ausland), wäre dies trotz des rechtlichen Status als Título propio ein vollwertiges Promotionsprogramm, das u.a. auch die Voraussetzungen zur Führung als Doktorgrad in Deutschland erfüllen würde (siehe hier: Ziffer 1. der begünstigenden Regeln). Dass die UCAM zu den eher seriösen Hochschulen gehört, sollte seit der Kooperation mit der FOM hinlänglich bekannt sein.

 

Ich selbst sehe dieses Programm als Präzedenzfall an. Bisher waren mir höchstens Master-Abschlüsse als Título propio bekannt, die aufgrund ihrer rechtlichen Einordnung bspw. nicht zur Promotion berechtigen, jedoch eine führbare Zusatzqualifikation im beruflichen Kontext darstellen. Rechtlich könnte man sie also am ehesten mit österreichischen Universitätslehrgängen vergleichen, die zwar einen Masterabschluss zur Folge haben, jedoch eine andere rechtliche Grundlage und eine andere Zielgruppe haben, und auch (zumindest in aller Regel) nicht zur Promotion berechtigen.

 

Was meint ihr?

 

Cheers,
Martin

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Update: Ich habe über fragdenstaat.de den Sachverhalt an die KMK herangetragen, siehe hierzu: hier.

Kurzfassung: Nach Einschätzung des KMK-Sekretariats ist dieser Titulo Propio kein anerkannter akademischer Grad entlang der verschiedenen Ebenen im Bologna Prozess und daher auch nicht als solcher tragbar.

Diese Info hat zunächst keine rechtliche Verbindlichkeit, sondern stellt eine Behördenauskunft dar. Dennoch ist diese Einschätzung mMn eine Verbalschelle für alle, die hier ein vollwertiges Promotionsprogramm vermuten.

Jedoch denke ich mal, dass die Messe noch nicht abschließend gelesen ist. Ein kurzer Blick bei LinkedIn zeigt, dass es bereits den einen oder die andere Absolvent*in im deutsprachigen Raum gibt. Und da es hier keine (meiner Ansicht nach eindeutige) Rechtssprechung gibt, könnte jemand auf die Idee kommen, die Bewertung des KMK Sekretariats mit Rechtsmitteln zu ändern.

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Der Link führt mich auch nur zur Anmeldemaske. Vermutlich war @MartinGS eingeloggt.

 

Es gab letztes Jahr eine ähnliche Anfrage, die an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtet war. Diese ist mit der Antwort hier zu finden:

https://fragdenstaat.de/anfrage/fuehrung-eines-titulo-propios-einer-anerkannten-spanischen-universitaet/

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vor 16 Stunden schrieb Han_Feizi:

@MartinGS

Ich weiß nicht ob es nur mir so geht, aber ich kann den von dir angegebenen Link leider nicht öffnen. Ich werde entweder aufgefordert mich anzumelden oder mir wird gesagt, ich habe nicht die Rechte zum öffnen der Seite.

 

Wie @Markus Jungzurecht angemerkt hat, liegt die fehlende Einsehbarkeit an den Zugangsberechtigungen. Hier hat das Portal meine Anfrage depubliziert, weil es sich hier nicht um eine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) handelt.

 

Hier der Vollständigkeit halber der Antworttext des KMK-Sekretariats:

 

Die "Universidad Católica de Murcia", die auch unter der Bezeichnung "Universidad Católica San Antonio" firmiert, ist eine staatlich anerkannte Privatuniversität in Trägerschaft der Katholischen Kirche. Bei dem Abschluss des "Doctor of Business Administration" handelt es sich um einen so genannten "Título Propio", d.h. einen hochschuleigenen Abschluss. Nach spanischem Hochschulrecht können die dortigen Hochschulen neben den staatlich anerkannten Abschlüssen (Títulos Oficiales) auch hochschuleigene Abschlüsse anbieten. Worin besteht der Unterschied? Studiengänge, die zu "Títulos Oficiales" führen, müssen durch die jeweilige Autonome Gemeinschaft und den spanischen Hochschulrat (Consejo de Universidades) genehmigt werden. Anschließend werden sie in das Hochschulregister (Registro de Universidades, Centros y Títulos - RUCT) des Hochschulministeriums eingetragen. Sie sind landesweit anerkannt und verleihen konkrete Berechtigungen in akademischer wie beruflicher Hinsicht. Studiengänge, die zu hochschuleigenen Abschlüsse führen, werden allein durch die Hochschule ausgestaltet. Sie sind folglich nicht landesweit anerkannt und verleihen keine konkreten Berechtigungen, weder in akademischer noch in beruflicher Hinsicht. Als hochschuleigener Abschluss ist der "Doctor of Business Administration" daher auch kein Abschluss der 3. Bologna-Ebene in Spanien. Folglich handelt es sich hierbei nicht um einen akademischen Grad im Sinne der KMK-Beschlüsse zur Führung akademischer Grade und kann nicht als Doktorgrad vor dem Namen geführt werden.

 

In Verbindung mit der o.g. weiteren Anfrage von Markus und der darin beschriebenen Antwort gehe ich zunächst (Achtung, persönliche Einschätzung!) davon aus, dass der Abschluss in der verliehenen Form oder in Kurzform getragen werden darf, also:

 

Max Mustermann, DBA

 

Sehr ihr das auch so?

 

Cheers!

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vor 14 Stunden schrieb MartinGS:

Sehr ihr das auch so?

 

In der von Dir zitierten Antwort heißt es  „Folglich handelt es sich hierbei nicht um einen akademischen Grad im Sinne der KMK-Beschlüsse zur Führung akademischer Grade“. 

 

Hier bleibt also die Frage, ob die Führung als „Max Mustermann, DBA“ nicht dennoch suggerieren würde, dass es sich um einen anerkannten akademischen Grad handelt und damit irreführend ist. 

 

Ganz sicher wäre es vermutlich, ihn mit dem Hinweis „Título Propio“ zu tragen. Wobei die Antwort „Der spanische Hochschulgrad „título propios“, verliehen von einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten spanischen Hochschule kann hier gem. § 69 Abs. 2 Satz 1 HG grundsätzlich in der verliehenen Originalform geführt werden.“ vermuten lässt, dass es auch ohne diesen Hinweis zulässig sein könnte. Wobei es bei der Anfrage ja um einen Master und nicht um den DBA ging.

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Am 3.8.2023 um 09:56 schrieb Markus Jung:

Ganz sicher wäre es vermutlich, ihn mit dem Hinweis „Título Propio“ zu tragen. Wobei die Antwort „Der spanische Hochschulgrad „título propios“, verliehen von einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten spanischen Hochschule kann hier gem. § 69 Abs. 2 Satz 1 HG grundsätzlich in der verliehenen Originalform geführt werden.“ vermuten lässt, dass es auch ohne diesen Hinweis zulässig sein könnte. Wobei es bei der Anfrage ja um einen Master und nicht um den DBA ging.

Da §69 Abs 2 Satz 1 HG (in dem Fall für NRW, aber die Hochschulgesetze anderer Bundesländer sind da wort- oder inhaltsgleich) hier sehr allgemein davon spricht, dass der Titel als Voraussetzung "nur" von einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in der EU bzw. EWR verliehen werden muss, um diesen in der ausgestellten Form auch hierzulande zu tragen, gehe ich davon aus, dass diese Klausel auch für andere Tìtulos Propio gilt (in dem Fall der DBA). 

 

An Stelle völlig off topic, aber dennoch zur allgemeinen Erheiterung geeignet: Ich stelle es mir gerade in dem Zusammenhang äußerst amüsant vor, wenn man mit dem Master of European Governance and Administration der Uni Potsdam im Ausland als Max Mustermann, MEGA firmiert.

Mkay, 'nuff off-topic said for today! 

Bearbeitet von MartinGS
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