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DBA Business Science Institute Luxemburg mit Abschluss an der Jean Moulin 3 University Lyon


svennobereit

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Liebe Forumsteilnehmer*innen,

 

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir eine offizielle Bescheinigung von unserer Partneruniversität, der iaelyon School of Management - Université Jean Moulin Lyon 3, teilen können.

 

Diese Bescheinigung bezieht sich auf die Diskussion und die Frage zur Anerkennung unseres Doktoratsstudiums. Das "Diplom-Supplement", ausgestellt von der iaelyon School of Management - Université Jean Moulin Lyon 3, bestätigt eindeutig, dass unser DBA-Programm (Business Science Institute & iaelyon School of Management - Université Jean Moulin Lyon 3) der Ebene 8 des Bologna-Prozesses (Doktorat) entspricht.

 

Wir möchten uns für die Fragen und Diskussionen bedanken und stehen für alle weiteren Fragen per E-Mail zu Verfügung.

 

Email: contact@business-science-institute.com

 

Mit freundlichen Grüßen,

Team - Business Science Institute

DECLARATION OF CONFORMITY_DBA_IAELYON SCHOOL OF MANAGEMENT - UNIVERSITY JEAN MOULIN LYON 3 (Please keep confidential).pdf

Bearbeitet von Business Science Institute
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  • 2 Wochen später...
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Guten Tag,

 

auf der Website kann ich nicht sehen wie viele Credit Points für das Studium vergeben werden. Sind es 180 ECTS?

Darüber hinaus steht auf der Seite https://de.business-science-institute.com/zehn-fragen-zum-dba/, dass mit dem erworbenen Dr.-Grad aber nicht drin. Dort steht unter Eintragung in die Visitenkarte Folgendes:

Executive Doctor in Business Administration, Business Science Institute
Doctorate in Business Administration, iaelyon-School of Management der University Jean Moulin 3

Wenn es aber so ist wie Sie hier schreiben, dass es einem Doktorat der Ebene 8 Bologna Prozess ist, dann sollte das auch auf der Website klargestellt werden. Zum einen könnte dort stehen, dass man die Bezeichnung Dr. in Deutschland nutzen darf, weil die Hochschule in der Anabin drin steht und zum anderen auch in die Visistenkarte dann eintragen lassen kann.

Oder sehe ich das falsch? Denn es gibt ja offentsichtlich Absolventen, die den Dr. in Deutschland vor dem Namen tragen, die den DBA über sie abeschlossen haben.

Ich wünsche mir hier öffentlich Klarheit und nicht im stillen Kämmerlein hinter den Kulissen.

 

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Ich fürchte ja, ich wiederhole mich. Aber nimm doch den Wortlaut des Hochschulgesetzes irgendeines Bundeslandes. Z. B. NRW (anderswo gilt praktisch das gleiche) sagt: "Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einschließlich der Europäischen Hochschulen in Florenz und Brügge sowie der Päpstlichen Hochschulen in Rom verliehene Hochschulgrade sowie entsprechende staatliche Grade können im Geltungsbereich dieses Gesetzes in der verliehenen Form geführt werden. Ein sonstiger ausländischer Hochschulgrad, der auf Grund einer Prüfung im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule ordnungsgemäß verliehen wurde, kann in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Institution geführt werden."

Da sind doch zwei Dinge festzuhalten: a) Es geht überhaupt nur um die Führung eines tatsächlich verliehenen ausländischen Grades. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein, jedenfalls sagt auch das jüngst verlinkte Dokument das nicht, sondern nur, dass es einer sein könnte, wenn er einer wäre. b) Bei der Gradführung hebt das deutsche Recht nicht auf eine inhaltliche Prüfung ab, sondern geht davon aus, dass die ausländische Prüfung ausreicht, um den Grad (evtl. mit Zusatz) zu führen. Insofern sind die im Dokument genannten Kriterien egal, so schön sie sein mögen.

Was man bräuchte, ist eine Bestätigung, dass ein regulärer Doktorgrad nach französischem Recht verliehen wird, der in Frankreich als solcher geführt werden darf und sich in der Stellung im französischem Hochschulsystem jedem anderen Doktorgrad entspricht (es also keine Sonderlösung für die Leute des Business Science Institutes ist). Und die Urkunde, die man erhält, sollte das auch enthalten. Allerdings wurde auch in dieser Diskussion das nie gesagt. Damit halte ich die Frage für geklärt.

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Am 5.10.2023 um 11:18 schrieb stefhk3:

Ich fürchte ja, ich wiederhole mich. Aber nimm doch den Wortlaut des Hochschulgesetzes irgendeines Bundeslandes. Z. B. NRW (anderswo gilt praktisch das gleiche) sagt: "Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einschließlich der Europäischen Hochschulen in Florenz und Brügge sowie der Päpstlichen Hochschulen in Rom verliehene Hochschulgrade sowie entsprechende staatliche Grade können im Geltungsbereich dieses Gesetzes in der verliehenen Form geführt werden. Ein sonstiger ausländischer Hochschulgrad, der auf Grund einer Prüfung im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule ordnungsgemäß verliehen wurde, kann in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Institution geführt werden."

Da sind doch zwei Dinge festzuhalten: a) Es geht überhaupt nur um die Führung eines tatsächlich verliehenen ausländischen Grades. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein, jedenfalls sagt auch das jüngst verlinkte Dokument das nicht, sondern nur, dass es einer sein könnte, wenn er einer wäre. b) Bei der Gradführung hebt das deutsche Recht nicht auf eine inhaltliche Prüfung ab, sondern geht davon aus, dass die ausländische Prüfung ausreicht, um den Grad (evtl. mit Zusatz) zu führen. Insofern sind die im Dokument genannten Kriterien egal, so schön sie sein mögen.

Was man bräuchte, ist eine Bestätigung, dass ein regulärer Doktorgrad nach französischem Recht verliehen wird, der in Frankreich als solcher geführt werden darf und sich in der Stellung im französischem Hochschulsystem jedem anderen Doktorgrad entspricht (es also keine Sonderlösung für die Leute des Business Science Institutes ist). Und die Urkunde, die man erhält, sollte das auch enthalten. Allerdings wurde auch in dieser Diskussion das nie gesagt. Damit halte ich die Frage für geklärt.

 

Am 5.10.2023 um 11:18 schrieb stefhk3:

Ich fürchte ja, ich wiederhole mich. Aber nimm doch den Wortlaut des Hochschulgesetzes irgendeines Bundeslandes. Z. B. NRW (anderswo gilt praktisch das gleiche) sagt: "Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einschließlich der Europäischen Hochschulen in Florenz und Brügge sowie der Päpstlichen Hochschulen in Rom verliehene Hochschulgrade sowie entsprechende staatliche Grade können im Geltungsbereich dieses Gesetzes in der verliehenen Form geführt werden. Ein sonstiger ausländischer Hochschulgrad, der auf Grund einer Prüfung im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule ordnungsgemäß verliehen wurde, kann in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Institution geführt werden."

Da sind doch zwei Dinge festzuhalten: a) Es geht überhaupt nur um die Führung eines tatsächlich verliehenen ausländischen Grades. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein, jedenfalls sagt auch das jüngst verlinkte Dokument das nicht, sondern nur, dass es einer sein könnte, wenn er einer wäre. b) Bei der Gradführung hebt das deutsche Recht nicht auf eine inhaltliche Prüfung ab, sondern geht davon aus, dass die ausländische Prüfung ausreicht, um den Grad (evtl. mit Zusatz) zu führen. Insofern sind die im Dokument genannten Kriterien egal, so schön sie sein mögen.

Was man bräuchte, ist eine Bestätigung, dass ein regulärer Doktorgrad nach französischem Recht verliehen wird, der in Frankreich als solcher geführt werden darf und sich in der Stellung im französischem Hochschulsystem jedem anderen Doktorgrad entspricht (es also keine Sonderlösung für die Leute des Business Science Institutes ist). Und die Urkunde, die man erhält, sollte das auch enthalten. Allerdings wurde auch in dieser Diskussion das nie gesagt. Damit halte ich die Frage für geklärt.

Naja, wenn Du einen DBA nach internationalem Standard verliehen bekommst und die ausländische Uni in der Anabin eingetragen ist und darüber hinaus die Kriterien wie z.B. 180 ECTS erfüllt sind, dann darfst Du den Dr.-Titel zumindest in Bayern vor den Namen führen. Bei der POBS ist das über einen PHD im Ausland definitiv möglich (siehe hier: https://dba-fernstudium.eu/phd-programm/).

Aber im Vergleich zum Business Science Institut kommunizieren sie das auch auf der Website ganz exakt. Dort weiß ich natürlich auch nicht was in der Urkunde bzw. im Diplom drin steht. Es ist ein anderes Land, aber klar definiert und hier ebenfalls https://viennastudies.com/phd-%2Fpromotionsstudium.

 

Das würde ich mir beim Business Science Institut auch wünschen. Denn die Absolventen tragen ja den schließlich den Dr.-Titel. Zumindest einige Leute wie man auf LinkedIn und Co. leicht sehen kann wenn man etwas Recherche betreibt. Lt. Wikipedia entspricht der DBA einer solchen Hochschule einem Dr. Grad. Nur so klar geht das aus dieser Urkunde nicht hervor. Ich bin gespannt ob das BSI das klarstellen kann.

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  • 2 Wochen später...

Folgendes schreibt das BSI nun dazu auf diesem Beitrag in einem anderen Forum unter https://www.wiwi-treff.de/Promotion-PHD-and-DBA/DBA-oder-PHD-Business-Science-Institute-Luxemburg-Abschluss-Jean-Moulin-3-University-Lyon/Diskussion-100562

 

"Sehr geehrter Forumsteilnehmer,

vielen Dank für Ihr Interesse und für die Frage zur Anerkennung.

Prinzipiell gilt: wenn ein DBA in Aufbau und Anforderungen einem Doktorat entspricht (und das ist beim Business Science Institute unter anderem durch die AMBA Akkreditierung bestätigt), dann ist er dem Doktortitel gleichgestellt und kann als Dr. getragen werden.

Alle unsere deutschen Alumni, die dies beantragt haben, konnten den Titel außerdem in ihre Ausweispapiere eintragen lassen.
Auf Wunsch unserer Studenten haben wir außerdem vor mehreren Jahren unseren Anwalt beauftragt, das Thema „Anerkennung Doktortitel in DE“ zu prüfen - die Infos zur aktuellen Lage stehen auf unserer Website:
https://de.business-science-institute.com/anerkennung-deutschland/

Auf Anfrage können wir eine offizielle Bescheinigung unserer Partneruniversität teilen:
Die Bescheinigung, ausgestellt von der iaelyon School of Management - Université Jean Moulin Lyon 3, bestätigt eindeutig, dass unser DBA-Programm (Business Science Institute & iaelyon School of Management - Université Jean Moulin Lyon 3) der Ebene 8 des Bologna-Prozesses (Doktorat) entspricht.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
contact@business-science-institute.com

Beste Grüße,
Team Business Science Institute"

 

@Business Science Institute Wenn das so klar ist, dann könnten Sie das auf Ihrer Website doch kommunizieren. Denn dann würde ich mir überlegen den DBA über Euch zu buchen :-). Was mir dann noch fehlt ist die Anzahl der ECTS. So klar wie Sie das im anderen Forum schreiben, ist es auf Ihrer Website leider nicht kommuniziert.

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  • 5 Wochen später...
Am 25.9.2023 um 15:49 schrieb Business Science Institute:

Liebe Forumsteilnehmer*innen,

 

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir eine offizielle Bescheinigung von unserer Partneruniversität, der iaelyon School of Management - Université Jean Moulin Lyon 3, teilen können.

 

Diese Bescheinigung bezieht sich auf die Diskussion und die Frage zur Anerkennung unseres Doktoratsstudiums. Das "Diplom-Supplement", ausgestellt von der iaelyon School of Management - Université Jean Moulin Lyon 3, bestätigt eindeutig, dass unser DBA-Programm (Business Science Institute & iaelyon School of Management - Université Jean Moulin Lyon 3) der Ebene 8 des Bologna-Prozesses (Doktorat) entspricht.

 

Wir möchten uns für die Fragen und Diskussionen bedanken und stehen für alle weiteren Fragen per E-Mail zu Verfügung.

 

Email: contact@business-science-institute.com

 

Mit freundlichen Grüßen,

Team - Business Science Institute

DECLARATION OF CONFORMITY_DBA_IAELYON SCHOOL OF MANAGEMENT - UNIVERSITY JEAN MOULIN LYON 3 (Please keep confidential).pdf 48.46 kB · 43 Downloads

 

Am 20.10.2023 um 12:27 schrieb svennobereit:

Folgendes schreibt das BSI nun dazu auf diesem Beitrag in einem anderen Forum unter https://www.wiwi-treff.de/Promotion-PHD-and-DBA/DBA-oder-PHD-Business-Science-Institute-Luxemburg-Abschluss-Jean-Moulin-3-University-Lyon/Diskussion-100562

 

"Sehr geehrter Forumsteilnehmer,

vielen Dank für Ihr Interesse und für die Frage zur Anerkennung.

Prinzipiell gilt: wenn ein DBA in Aufbau und Anforderungen einem Doktorat entspricht (und das ist beim Business Science Institute unter anderem durch die AMBA Akkreditierung bestätigt), dann ist er dem Doktortitel gleichgestellt und kann als Dr. getragen werden.

Alle unsere deutschen Alumni, die dies beantragt haben, konnten den Titel außerdem in ihre Ausweispapiere eintragen lassen.
Auf Wunsch unserer Studenten haben wir außerdem vor mehreren Jahren unseren Anwalt beauftragt, das Thema „Anerkennung Doktortitel in DE“ zu prüfen - die Infos zur aktuellen Lage stehen auf unserer Website:
https://de.business-science-institute.com/anerkennung-deutschland/

Auf Anfrage können wir eine offizielle Bescheinigung unserer Partneruniversität teilen:
Die Bescheinigung, ausgestellt von der iaelyon School of Management - Université Jean Moulin Lyon 3, bestätigt eindeutig, dass unser DBA-Programm (Business Science Institute & iaelyon School of Management - Université Jean Moulin Lyon 3) der Ebene 8 des Bologna-Prozesses (Doktorat) entspricht.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
contact@business-science-institute.com

Beste Grüße,
Team Business Science Institute"

 

@Business Science Institute Wenn das so klar ist, dann könnten Sie das auf Ihrer Website doch kommunizieren. Denn dann würde ich mir überlegen den DBA über Euch zu buchen :-). Was mir dann noch fehlt ist die Anzahl der ECTS. So klar wie Sie das im anderen Forum schreiben, ist es auf Ihrer Website leider nicht kommuniziert.

Hallo Zusammen,

 

das Programm halte ich für inhaltlich sehr gut, aber der Dr. ist in Deutschland nicht führbar da er als Diplome de Université verliehen wird. Ein Diplome de Université ist in Deutschland akademisch wertlos.


Ich habe dazu mit der zuständigen Stelle für französische Abschlüsse der KMK persönlich gesprochen und alle Muster vorgelegt. Ein französischer Dr muss von der Regierung verliehen werden sonst ist er nicht anerkennungsfähig. Ein Diplome de Université ist völlig nutzlos- so wurde mir dies von der KMK mitgeteilt. Das ist bedauerlich, da das Programm inhaltlich einen sehr guten Eindruck macht.

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Mir scheint die ganze Sache doch eigentlich recht eindeutig: In dem Studiengang wird kein Doktorgrad (egal unter welcher genauen Bezeichnung) verliehen, sondern es wird nur gesagt, dass man einen Doktor hätte wenn es denn so wäre, was aber nicht der Fall ist. Damit kann auch nichts führen, weil man in Deutschland nur tatsächlich verliehene ausländische Grade überhaupt führen kann.

Dass es Leuten gelungen ist, den Grad eintragen zu lassen, sagt gar nichts. Natürlich sind den armen Mitarbeitern im Einwohnermeldeamt von Buxtehude oder Ohrdruf oder auch Berlin diese Details nicht klar, die sich hier auch erst im Laufe einer länglichen Diskussion inkl. Befragung von Experten herausgestellt haben. Deswegen gehört die Passeintragung auch abgeschafft.

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Ich halte das Programm und die darin erstellte Arbeit schon für ausreichend gut im dafür einen Doktortitel zu erhalten, nur dieser wird eben nicht verliehen. Darüber sind sich die Anbieter in Bezug auf Deutschland auch durchaus bewusst. Ich denke Sie haben das Thema auch nur mit Deutschland. Würdest du das Diplome de Université nach Abschluss durch die Zeugnisbewertung der KMK bewerten lassen, wäre das Ergebnis kein akademischer Titel. Steht so übrigens auch in Anabin zu DBA in Frankreich. Wer seinen Doktor im Pass hat, hatte einfach nur Glück. Rein rechtlich dürfte er diesen nach meiner Auffassung des Rechts nicht führen, obwohl er die Vorrausetzungen inhaltlich alle erfüllt. Die IAE Lyon müsste einfach einen ordentlichen französischen Doktor verleihen, dann wäre das Problem gelöst. Aber das geht vermutlich seitens der Universität nicht. Schade Schade ansonsten ein wirklich gutes Programm was Curriculum und Rahmen betrifft.

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vor 4 Stunden schrieb stefhk3:

Mir scheint die ganze Sache doch eigentlich recht eindeutig: In dem Studiengang wird kein Doktorgrad (egal unter welcher genauen Bezeichnung) verliehen, sondern es wird nur gesagt, dass man einen Doktor hätte wenn es denn so wäre, was aber nicht der Fall ist. Damit kann auch nichts führen, weil man in Deutschland nur tatsächlich verliehene ausländische Grade überhaupt führen kann.

Dass es Leuten gelungen ist, den Grad eintragen zu lassen, sagt gar nichts. Natürlich sind den armen Mitarbeitern im Einwohnermeldeamt von Buxtehude oder Ohrdruf oder auch Berlin diese Details nicht klar, die sich hier auch erst im Laufe einer länglichen Diskussion inkl. Befragung von Experten herausgestellt haben. Deswegen gehört die Passeintragung auch abgeschafft.

 In dem Studiengang wird kein Doktorgrad (egal unter welcher genauen Bezeichnung) verliehen. Ja so ist es

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Am 19.11.2023 um 21:23 schrieb Mustermax:

 

Hallo Zusammen,

 

das Programm halte ich für inhaltlich sehr gut, aber der Dr. ist in Deutschland nicht führbar da er als Diplome de Université verliehen wird. Ein Diplome de Université ist in Deutschland akademisch wertlos.


Ich habe dazu mit der zuständigen Stelle für französische Abschlüsse der KMK persönlich gesprochen und alle Muster vorgelegt. Ein französischer Dr muss von der Regierung verliehen werden sonst ist er nicht anerkennungsfähig. Ein Diplome de Université ist völlig nutzlos- so wurde mir dies von der KMK mitgeteilt. Das ist bedauerlich, da das Programm inhaltlich einen sehr guten Eindruck macht.

Vielen Dank für die Information!

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