Zum Inhalt springen

DBA Business Science Institute Luxemburg mit Abschluss an der Jean Moulin 3 University Lyon


svennobereit

Empfohlene Beiträge

Liebe Forumsteilnehmer*innen,

 

der DBA-Abschluss des Business Science Institute erfüllt die Anforderungen zum Tragen als Dr.-Titel in Deutschland.
Wir haben unsere Homepage hierzu mit den einschlägigen Informationen ergänzt:

https://de.business-science-institute.com/anerkennung-deutschland/


In den rechtlichen Texten zur Anerkennung eines Doktortitels ist eindeutig festgelegt, dass die Basis der Anerkennung nicht auf einem staatlichen Grad beruht.
Vielmehr wird betont, dass die Anerkennung erfolgt, wenn der Abschluss gemäß dem Recht des jeweiligen Landes der Bolognastufe 3 entspricht, und ähnliche Kriterien. Dies ist bei unserem DBA unter anderem durch die Bestätigung von IAE Lyon eindeutig der Fall.
Bitte beachten Sie zusätzlich, dass die KMK keine Entscheidungen zur Anerkennung trifft; die Verantwortung dazu liegt bei den einzelnen Ländern.
Die KMK hat eine beratende Funktion und bietet Richtlinien zur Homogenisierung zwischen den Ländern an.


Wir haben alle verfügbaren Informationen von unserer Seite geteilt und stehen des weiteren ausschließlich per E-Mail zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.


E-Mail: contact@business-science-institute.com
Freundliche Grüße,
Business Science Institute

Bearbeitet von Business Science Institute
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

vor 56 Minuten schrieb Business Science Institute:

Liebe Forumsteilnehmer*innen,

 

der DBA-Abschluss des Business Science Institute erfüllt die Anforderungen zum Tragen als Dr.-Titel in Deutschland.
Wir haben unsere Homepage hierzu mit den einschlägigen Informationen ergänzt:

https://de.business-science-institute.com/anerkennung-deutschland/


In den rechtlichen Texten zur Anerkennung eines Doktortitels ist eindeutig festgelegt, dass die Basis der Anerkennung nicht auf einem staatlichen Grad beruht.
Vielmehr wird betont, dass die Anerkennung erfolgt, wenn der Abschluss gemäß dem Recht des jeweiligen Landes der Bolognastufe 3 entspricht, und ähnliche Kriterien. Dies ist bei unserem DBA unter anderem durch die Bestätigung von IAE Lyon eindeutig der Fall.
Bitte beachten Sie zusätzlich, dass die KMK keine Entscheidungen zur Anerkennung trifft; die Verantwortung dazu liegt bei den einzelnen Ländern.
Die KMK hat eine beratende Funktion und bietet Richtlinien zur Homogenisierung zwischen den Ländern an.


Wir haben alle verfügbaren Informationen von unserer Seite geteilt und stehen des weiteren ausschließlich per E-Mail zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.


E-Mail: contact@business-science-institute.com
Freundliche Grüße,
Business Science Institute

Es handelt sich um einen Eigentitel und nicht um einen nationalen französischen Grad. Daher kann der Dr. m.E. nicht geführt werden. Die KMK macht nicht einmal eine Zeugnisbewertung bei einem Diplome de Université. Die KMK bewertet Dr. Grade z.B. wenn jemand Professor werden will. Wen also die KMK zu dem Schluss kommt, dass es keine nationaler akademischer Grad ist der keine akademische Berechtigung ableitet, was soll man dann noch sagen. Gehen Sie doch selbst einmal auf die KMK zu und lassen den Abschluss begutachten. Ganz einfach.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Ich verstehe nicht, welche zusätzlichen Informationen Du Dir noch erhoffst. Dieser Link wurde bereits früher gepostet, und es wurde bereits früher gesagt, dass das nach z. B. meiner Ansicht reden um heissen Brei ist ohne die Kernfrage zu klären. Ich werde das nicht wiederholen. Was soll hier noch jemand anderes sagen, als was schon gesagt wurde?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb svennobereit:

Servus,

die schreiben beim Business Science Institut, dass man in Deutschland den Dr.-Titel führen darf. Siehe hier: https://de.business-science-institute.com/anerkennung-deutschland/ !

Was ist Eure Meinung dazu?

Viele Grüße 

 Nur nationale französische Grade sind führbar. Das ist ein Diplome de Université - ein eigentitel der Uni in Deutschland nicht führ- und eintragbar. Man kann damit auch nirgends eine Professur antreten, da die KMK die Bewertung ablehnt.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich möchte auch gerne etwas dazu sagen, als jemand der gerade in der Endphase einer Promotion, allerdings in Deutschland ist. Ich möchte das mit vollem Respekt allen Beteiligten sagen, sage es aber direkt (so bin ich).

 

Zunächst mal in Englisch für die @Business Science Institute: It does not matter what you say or write on your website or what Certifications you show tbh. I want to say that with all respect! It does not matter, because in the end, there is only one entity who can say that, and that is the German Kultusministerium (german for Ministry of Culture). If you have a Letter from them, where they say, that your Programm is on Terms of Bologna DQR Level 8, then it is so. If not, sorry, I'm not judging the quality of your program, it might be on a Doctorates Level, but it doesn't matter in terms of German law - it's as easy as that! We got already some letters from other universities around the globe, that says the same - and in the end, it >> might << not be equivalent to a doctor in terms of German law or better we don't know, because there is no proof.

Again, saying this with all respect and not offending you or saying that it is not that case, just saying, that you can say whatever you want and show documents from anyone, but if it's not from the German Kultusministerium, it's - simple as that - no proof. We in Germany say, you can tell us what you want, because you have an interest in selling the program. And it's not a proof, if you say, someone has already put that into the passport, because that proves nothing. Why is that so? Because the Registration office does not check if it is right or not, it is the obligation of the registering Person to check, if he/she is allowed or not. So I'm 100% sure, if I want to get my Dr. in my Passport with your certificate, I'm gonna get it. The other thing is, if I do have the right to do so. And for what I saw, there is no proof, that it is right. Just saying from the German Law site. And that reminds me of something we germans like to say "Where there is no judge, there is no plaintiff", but that doesn't make it right. Hope that makes my position clear and can give you some insides on our German law.

 

So switching back to German to summarize: Wie ich geschrieben habe, haben wir hier im Forum schon paar mal solche Fälle gehabt. Es ist egal was der Anbieter auf seiner Seite schreibt, denn er hat ja ein Interesse zu verkaufen. Wikipedia sagt auch nichts aus, da kann ja "jeder" drin editieren. Fakt ist, das Programm muss auf dem Deutschen Qualifikationsrahmen im Niveau 8 gleichwertig sein, wenn es das nicht ist, ist es nicht gleichwertig. Es kann nur einer drüber Auskunft geben und das ist das Kultusministerium. Ich hab bisher nichts gesehen, dass >> mich << davon wirklich überzeugt, dass dies in Deutschland rechtens wäre, das Ding als Dr. zu führen. Und wenn ich richtig gelesen habe, mein Promotionskollege @MartinGS in diesem Forum auch nicht und er hat sich da eingebuddelt und mehr mit beschäftigt als ich.

Wenn ich 30T€ ausgebe und den Weg gehe, der wirklich hart ist, Arbeit und Verzicht kostet, dann will ich auch (sorry) verdammt noch mal 100% sicher sein, dass ich den Dr. danach führen kann - wenn mir das wichtig ist, wenn nicht ist ein DBA am Ende ja auch nett. Und wenn ich nur 1% zweifle, würde ich die Finger von lassen. Und daher ist es so wichtig sich selbst zu erkunden und sich das bestätigen zu lassen. Die Eintragung in einem Pass oder das Führen des Dr. auf irgendwelchen Plattformen ist noch keine verlässliche Quelle. Wie in Englisch schon geschrieben, bin ich mir 100% sicher, dass man im Einwohnermeldeamt den Dr. mit der Urkunde eingetragen bekommt. Da ich das hier immer wieder gerne schreibe, derjenige der das Eintragen lässt hat Sicher zu stellen, dass er das darf, das Einwohnermeldeamt führt es nur durch. Nur weil jemand einen Dr. im Pass hat, heisst das noch lange nicht, dass er dass auch darf. Und sicher, wo kein Kläger da kein Richter, aber macht's dies dann besser? An der Stelle mein Lieblingsspruch, sicher gehen, selber klären, Entscheidung treffen. Das sind die ersten Schritte und wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Promotion.

 

@Markus Jung Wir sollten vielleicht wirklich mal ein Promotionsabschnitt machen und dort mit @MartinGS mal an FAQ's arbeiten. Das Thema Anerkennung und Gleichwertigkeit scheint ständig hoch zu kommen und die Personen scheinen dann durch die Posts der Anbieter maximal irritiert zu werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden


×
  • Neu erstellen...