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Werkstudententätigkeit im Fernstudium


Melinda03

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Hallo, ich habe vor einem Monat meine Werkstudententätigkeit angefangen, wo ich ja nur 20h die Woche arbeiten darf.  Da ich im Fernstudium bin wollte mein Arbeitgeber eine Bescheinigung wegen den Semesterferien haben, diese habe ich ihm gegeben. Dort steht drin das ich mir die Zeit selber einteilen darf. 

Jetzt möchte mein Arbeitgeber das ich für 1 Woche im Monat mehr als 20h arbeiten komme und diese 12 Wochen als die Zeit in den Semesterferien angeben. Grundsätzlich passt es vom Zeitmanagement her, aber ich frage mich ob es so möglich ist, bzw. wo ich das abklären lassen muss. 

 

Hat hier jemand damit Erfahrungen gemacht oder weis ob das so in Ordnung ist? 

 

Vielen dank im Voraus. 

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Ich würde das nicht machen. An der Zeiterfassung herumzubasteln mag zwar auf den ersten Blick wie eine Lösung des Problems aussehen, führt aber, wenn es mal blöd läuft, zu weiteren/anderen Problemen. Und gerade bei Werkstudenten wird bei Prüfungen (Sozialversicherung etc.) sehr genau hingeschaut. Ich hatte mal einen Fall, da musste das Unternehmen richtig viel Geld nachzahlen, weil solche Klimmzüge bei einer Prüfung rauskamen.

 

Grundsätzlich musst Du nachweisen können, dass Dein Fernstudium als Vollzeitstudium läuft. Wann jeweils Vorlesungen stattfinden oder ob man sich das frei einteilen kann, ist nach meiner Kenntnis nicht relevant. Denn auch an Präsenzhochschulen können sich Vorlesungszeiten ja mal ändern, und wenn man ein Semester lang immer Montags und Mittwochs in die Vorlesungen und Seminare gegangen ist, kann man im nächsten Semester auch Dienstags und Donnerstags hingehen, ohne dass das am Vollzeitstudentenstatus etwas ändert.

 

Wenn es nur eine Ausnahme ist, weil Du z.B. auf eine Messe mitfahren sollst und dann mehr Stunden machst als in einer normalen Arbeitswoche, kann man dafür sicher eine Lösung finden. Aber als "Standard" grundsätzlich regelmäßig mehr zu arbeiten und die Stunden dann woanders zu "verstecken" halte ich wie schon gesagt für keine gute Idee.

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vor 46 Minuten schrieb Melinda03:

aber ich frage mich ob es so möglich ist, bzw. wo ich das abklären lassen muss. 

 

Ich hab ein "Beratungsblatt" von der Techniker Krankenkasse zur Werkstudententätigkeit gefunden, das deine Frage beantwortet: https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/haeufige-fragen-zu-studenten-und-praktikanten/wie-viele-stunden-pro-woche-darf-ein-werkstudent-arbeiten-2036708

 

Ich würde mal davon ausgehen, dass das Hand und Fuß hat. Aber auch deine Personalabteilung sollte in der Lage sein, dir eine verlässliche Auskunft zu geben.

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Ich studiere im Fernstudium und arbeite auch als Werkstudentin. In dem Sinne gibt es beim Fernstudium meist keine vorlesungsfreie Zeit, insbesondere bei den privaten Instituten. Daher kann ich auch während des gesamten Studiums nur maximal 20h in der Woche arbeiten gehen.

 

Mit deiner Bescheinigung, dass man sich die Zeit selbst einteilen darf, wird ja auch keine exakte vorlesungsfreie Zeit angegeben, sodass du es auch schwer haben wirst. 

 

Sollte öfter so etwas sein, dass du mehr arbeiten gehen solltest, kann man überlegen, ob du vlt. einen Teilzeitvertrag erhältst. Hier kann ja die Arbeitszeit pro Monat höher ausfallen. 

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