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Zwangsexmatrikulation wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens?


Gast

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Ich bin Fernstudent an der IU (Anfang des 1. Semesters) und habe heute per E-Mail einen Exmatrikulationsbescheid erhalten wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens, das sogar als kriminell eingestuft wurde (wiederholte schwere Beleidigungen sowie extreme Gewaltandrohungen). Was bedeutet das für meine Zukunft und was sollte ich tun?

Ich habe gelesen, dass ich nach der (noch anstehenden) Zwangsexmatrikulation in meiner Studienrichtung (Informatik) bundesweit gesperrt werde. Das Angebot der anderen Fernhochschulen (ich habe sehr lange recherchiert) sieht leider ziemlich schlecht aus. Auch kann ich mir nicht vorstellen, mich in einem völlig anderen Studiengang zu immatrikulieren, für das ich wahrscheinlich überhaupt kein Interesse hätte. Aus persönlichen Gründen bin ich leider auch nicht imstande, eine Berufsausbildung durchzuführen oder mich in irgendeiner anderen Präsenz(hoch)schule zu bewerben.

Bearbeitet von Latimag
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vor 11 Minuten schrieb Latimag:

Was bedeutet das für meine Zukunft und was sollte ich tun?

 

Vermutlich können Sie gegen den Bescheid, wenn er vorliegt, Widerspruch einlegen vor - ich tippe mal auf das Verwaltungsgericht. Wenn dieses Fehlverhalten allerdings schriftlich stattgefunden hat und somit eindeutig belegt ist, sehe ich schwarz.

 

Wenn Sie dann bundesweit gesperrt sind und bleiben für diesen Studiengang, dann ist das so. Dann müssen Sie das so akzeptieren und sich einen anderen Studiengang suchen. Und schauen, dass Sie so ein Verhalten nicht wieder zeigen.

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vor 1 Minute schrieb KanzlerCoaching:

Wenn dieses Fehlverhalten allerdings schriftlich stattgefunden hat und somit eindeutig belegt ist, sehe ich schwarz.

Ja, leider ist das der Fall. Es hat sich im Service-Chat abgespielt. Alle meine Äußerungen wurden aufgezeichnet. Gibt es nicht noch die Möglichkeit, anwaltlich gegen die Exmatrikulation Einspruch zu erheben?

 

vor 14 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Wenn Sie dann bundesweit gesperrt sind und bleiben für diesen Studiengang, dann ist das so. Dann müssen Sie das so akzeptieren und sich einen anderen Studiengang suchen.

Ich habe bei der IU den Bachelor-Studiengang „Software-Entwicklung“ belegt. Bedeutet das, dass ich mich auch an anderen Hochschulen für Informatik-Studiengänge nicht immatrikulieren kann?

 

vor 13 Minuten schrieb TomSon:

Vielleicht wäre es angebracht, sich anwaltliche Hilfe zu suchen. 

Ein Rechtsanwalt, der bei der IU arbeitet, schrieb mir, dass sie diesbezüglich keine weiteren Anfragen von mir mehr beantworten wollen. Habe ich also keine Chance mehr?

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vor 51 Minuten schrieb Latimag:

 

Ich habe gelesen, dass ich nach der (noch anstehenden) Zwangsexmatrikulation in meiner Studienrichtung (Informatik) bundesweit gesperrt werde.

 

Ein zentrales Studienzeitenregister gibt es nicht, die "Sperrung" kann also keiner anderen Hochschule mitgeteilt werden.

 

Was steht denn auf dem Exmatrikulationbescheid? Falls darauf nur Unverfängliches steht, bewerbe Dich im gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule unter Angabe dieser Vorstudienzeit.  Wenn der Exmatrikulationbescheid nicht neutral ist, dann bewerbe Dich im gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule ohne Angabe dieser Vorstudienzeit. 

 

Also Sperrung hört sich sehr laienhaft an. Wegen Verfehlungen bei Dritten gesperrt zu sein, hört sich nach viel Phantasie an.

 

Nur wenn in einem Studiengang der Prüfungsanspruch erloschen ist (Beipiel: zu oft eine Prüfung nicht bestanden oder max. Studienzeit überschritten), ist eine Neueinschreibung (an anderer Hochschule) nicht möglich, es sei denn, Du verschweigst die Vorstudienzeit (denn ein zentrales Studienzeitenregister gibt es nicht).

 

vor 16 Minuten schrieb Latimag:

Ein Rechtsanwalt, der bei der IU arbeitet, schrieb mir, dass sie diesbezüglich keine weiteren Anfragen von mir mehr beantworten wollen. Habe ich also keine Chance mehr?

Doch, versuche es mit einem Rechtsanwalt, der nicht bei der IU arbeitet, z.B. einer aus Deiner Nachbarschaft.

Bearbeitet von Ellipse
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vor 57 Minuten schrieb Latimag:

Ich bin Fernstudent an der IU (Anfang des 1. Semesters)

 

Du hast also noch gar nicht richtig studiert, noch in der Probezeit? Mein Tipp: Schreibe Dich woanders in Deinen Wunschstudiengang ein und erwähne Deine kurze IU-Zeit nicht. Und sei vor allem nett zu den Leuten!

Bearbeitet von Ellipse
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vor 24 Minuten schrieb Latimag:

Ein Rechtsanwalt, der bei der IU arbeitet, schrieb mir, dass sie diesbezüglich keine weiteren Anfragen von mir mehr beantworten wollen. Habe ich also keine Chance mehr?

 

Man geht doch nicht zum Rechtsanwalt der IU, um sich zu erkundigen, wie man sich gegen die IU wehren kann  😂

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vor 58 Minuten schrieb Latimag:

Ich habe gelesen, dass ich nach der (noch anstehenden) Zwangsexmatrikulation in meiner Studienrichtung (Informatik) bundesweit gesperrt werde.

 

Das ist üblicherweise nur dann der Fall, wenn Du aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Leistung exmatrikuliert wurdest.

 

Hier gibt es ja anscheinend keine fachlichen Gründe, sondern die Exmatrikulation liegt in Deinem Verhalten begründet.

 

Daher könntest Du Dich hier ggf. durch einen, möglichst auf Studienrecht spezialisierten, Anwalt beraten lassen. Der IU-Anwalt vertritt ja die Interessen der IU bzw. bewertet die rechtliche Situation. Du benötigst einen Anwalt, der Deine Interessen vertritt.

 

Und wenn Du künftig an einer anderen Hochschule studieren möchtest, wäre es wichtig, dass Du für Dich überlegst, wie Du dort ähnliche Verhaltensweisen vermeiden kannst.

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vor 24 Minuten schrieb Ellipse:

wenn in einem Studiengang der Prüfungsanspruch erloschen ist (Beipiel: zu oft eine Prüfung nicht bestanden oder max. Studienzeit überschritten), ist eine Neueinschreibung (an anderer Hochschule) nicht möglich, es sei denn, Du verschweigst die Vorstudienzeit (denn ein zentrales Studienzeitenregister gibt es nicht).

 

Das zu verschweigen, wenn im Immatrikulationsantrag danach gefragt wird, was üblicherweise der Fall ist, davon möchte ich ausdrücklich abraten. Wenn hier falsche Angaben (die ja einen Betrug darstellen)  herauskommen, könnte der erlangte akademische Grad auch nachträglich noch aberkannt werden, und dann wäre alle Mühe vergeblich gewesen.

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