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Zwangsexmatrikulation wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens?


Gast

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Ich denke, Sie sollten überlegen, ob Sie einen spezialisierten Anwalt hinzu ziehen und sich beraten lassen, welche Möglichkeiten Sie haben und ob und wie er Ihnen ggf. helfen kann. Das kostet natürlich erst mal Mühe, so jemanden zu finden und dann - je nach Beratungsumfang und daraus folgender Tätigkeit - mehr oder weniger Geld.

 

Oder Sie müssen es einfach ausprobieren. Wenn Sie den Bescheid vorlegen müssen und es kommen Fragen, wie es zu diesem Ausrasten kommen konnte, brauchen Sie eine Erklärung und ein überzeugendes Argument dafür, dass so etwas nicht wieder vorkommt. Wenn das nicht akzeptiert wird, dann werden Sie die Konsequenzen für Ihr Verhalten tragen müssen.

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vor 11 Minuten schrieb Latimag:

Die Fernuniversität Hagen scheint die einzige staatliche Fernhochschule zu sein, also habe ich keine andere Wahl, als mich bei einer privaten Fernhochschule anzumelden.

Die Fernuni Hagen ist m.W. die einzige staatliche Hochschule in Deutschland, die nur Fernstudiengänge anbietet.

Es gibt darüber hinaus aber auch Fernstudiengänge an "normalen" staatlichen Präsenzhochschulen, auch in Informatik. Über Oncampus.de bieten beispielsweise mehrere Hochschulen die Studiengänge Medieninformatik, Wirtschaftsinformatik und IT-Sicherheit an.

https://www.oncampus.de/studium

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Ich denke, Du siehst hier etwas zu schwarz. Ich glaube nicht, dass Deine Studienmöglichkeiten für immer gestrichen sind. Wir können hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben. Aber Du kannst ja auch mal bei einer Hochschule nachfragen. Wenn Du meinst, kannst Du Deinen Namen ja nicht sagen, obwohl ich nicht glaube, dass Anrufer auf der "schwarzen Liste" landen. Und Du kannst ja z. B. sagen, Du hättest schon mal ein Semester studiert und dann aus privaten Gründen abgebrochen. Leider findest Du die Exmatrikulationsbescheinigung nicht mehr, ob Du die für die Immatrikulation bräuchtest. Wenn die nein sagen, weisst Du ja schon mal, was los ist.

Übrigens überrascht es mich, dass die IU offenbar Details der Konversation auf die Exmatrikulationsbescheinigung druckt. Ist das datenschutzrechtlich ok?

Übrigens habe ich mal nach Immatrikulationsanträgen  gesucht. Da findet man z. B. https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002460/Bewerben_und_Einschreiben/Bachelor/Bachelor_allgemein_Antraege/Antrag_auf_Immatrikulation_Bachelor.pdf und da heisst es: "Mir ist bekannt, dass ... ich in dem beantragten Studiengang nicht ohne Entscheidung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin immatrikuliert werden kann, wenn ich bei einem früheren Studium in einem Studiengang an einer Hochschule in Deutschland, der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen eine Einzel- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden habe oder einen nach der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweis endgültig nicht erbracht habe (vgl. Nr. 8). Um die Entscheidung zu erhalten muss ich mich an den Prüfungsausschuss für den beantragten Studiengang wenden. Anschließend muss ich den Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A) mit der Entscheidung bis zum Ende der Immatrikulationsfrist in meinem persönlichen TUB-Account (tuPORT) hochladen." Da wäre Deine Exmatrikulation völlig egal (ausserdem muss man Studienzeiten angeben, aber da wird nur nach abgeschlossen/nicht abgeschlossen gefragt, nichts mit Exmatrikulation).

Bearbeitet von stefhk3
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Ich kann mich nicht erinnern, dass die FU Hagen oder die SRH bei Einschreibung einen Exmatrikulationsnachweis meiner vorherigen Hochschule verlangt haben. Vielleicht hilft es ja auch, sich auf die Hochschulen zu konzentrieren, die das nicht verlangen. Tipps dazu wurden ja schon gegeben. 

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Immerhin hat die IU ja anscheinend keine Strafanzeige erstattet. Was dann deutlich heftigere Konsequenzen nach sich ziehen könnte, als diese Kündigung/Exmatrikulation. 

 

@stefhk3 hat ja schon ein Beispiel für einen Immatrikulationsantrag zitiert. Üblicherweise wirst Du dort ja lediglich gefragt, ob eine Exmatrikulation aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Leistung erfolgt ist. Darauf kannst  Du, wie hier ja auch bereits erwähnt, mit „Nein“ antworten. Und wenn nach Studienzeiten an anderen Hochschulen gefragt wird, kannst Du die wenigen Monate an der IU ja angeben. Auch das musst Du vermutlich nicht belegen. Und falls doch, könntest Du die IU um eine reine Bescheinigung der Studiendauer in neutraler Form bitten.

 

Ansonsten bleibt noch die Möglichkeit der Beratung und Prüfung durch einen Fachanwalt, die ja nun auch schon von mehreren von uns empfohlen wurde.

 

Und ergänzend dazu an Deinem Verhalten arbeiten, besonders, falls es auch schon in anderen Zusammenhängen zu solchen „Ausrastern“ gekommen ist. Hier bei uns empfinde ich Dein Verhalten bisher als angemessen.

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Aus Perspektive der IU würde ich vermutlich wohl auch nicht mehr Zeit als weiter nötig damit verbringen und bei Drohungen auch jede weitere direkte Kommunikation im Keim ersticken. Ob ein spezialisierter Anwalt hier etwas bewirken kann, muss man wohl offen lassen.

 

Mal abgesehen, dass ein Forum keine Rechtsberatung ist, würde ich zuallererst mal reflektieren, was ich an meinem Verhalten ändern muss und ob ich dazu externe Hilfe benötige. Da die Beweislage eindeutig zu sein scheint und die Angabe der vorherigen Studienzeiten eine gängige Frage ist, wenn man sich für einen Studiengang bewirbt, wäre ich auch da mit Falschangaben sehr vorsichtig. Im Zweifel bleibt die Wahl eines alternativen Studiengangs. 

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@Latimag

 

Sie haben übrigens Glück, dass der Mitarbeiter der IU keine Anzeige wegen der Drohungen erstattet hat. Ich habe mit einem Mitglied einer von mir moderierten Gruppe mal eine Meinungsverschiedenheit, die dieses Mitglied so geärgert hat, dass es mir gegenüber Drohungen heftigster Art ausgesprochen hat.

 

Ich habe damals Strafanzeige erstattet, die auch aufgenommen wurde und zu einer Befragung dieser Person durch die Polizei geführt hat. Ein Verfahren entstand daraus nicht, das wurde niedergeschlagen.

 

Aber die Polizei hat dieser Person dringend geraten, mir gegenüber zu erklären, wie es zu dieser Eskalation gekommen ist und sich dafür glaubhaft zu entschuldigen. Dieser Empfehlung ist diese Person nachgekommen.

 

Vielleicht wäre das auch für Sie eine Möglichkeit?

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Gast
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