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Zwangsexmatrikulation wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens?


Gast

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vor 20 Minuten schrieb Markus Jung:

 

Das zu verschweigen, wenn im Immatrikulationsantrag danach gefragt wird, was üblicherweise der Fall ist, davon möchte ich ausdrücklich abraten. Wenn hier falsche Angaben (die ja einen Betrug darstellen)  herauskommen, könnte der erlangte akademische Grad auch nachträglich noch aberkannt werden, und dann wäre alle Mühe vergeblich gewesen.

 

Das ist eine Falschangabe aber kein Betrug (siehe Tatbestandsseite bei Betrug § 263 StGB). Den Rest halte ich in diesem Einzelfall für übertrieben vorsichtig; was alles sein könnte und doch nicht eintritt, wer hat schon eine Glaskugel?

Bearbeitet von Ellipse
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vor 24 Minuten schrieb Markus Jung:

Das zu verschweigen, wenn im Immatrikulationsantrag danach gefragt wird, was üblicherweise der Fall ist, davon möchte ich ausdrücklich abraten. Wenn hier falsche Angaben (die ja einen Betrug darstellen)  herauskommen, könnte der erlangte akademische Grad auch nachträglich noch aberkannt werden, und dann wäre alle Mühe vergeblich gewesen.

 

vor 10 Minuten schrieb Ellipse:

Das ist eine Falschangabe aber kein Betrug (siehe Tatbestandsseite bei Betrug § 263 StGB). Den Rest halte ich in diesem Einzelfall für übertrieben vorsichtig; was alles sein könnte und doch nicht eintritt, wer hat schon eine Glaskugel?

Ich möchte da kein Risiko eingehen. Welche Folgen hat es, wenn ich der anderen Hochschule mitteilen muss, dass ich wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens (zwangs)exmatrikuliert wurde?

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Ich halte die ganze Diskussion um verschweigen etc. für müssig. Denn, wenn sich das nicht geändert hat, wird bei der Immatrikulation nicht gefragt, ob Du schon studiert hast oder exmatrikuliert wurdest, sondern ob Du "die Bachelorprüfung in Informatik oder einem verwandten Fach nicht endgültig nicht bestanden" hast. Da kannst Du guten Gewissens nein sagen. Also stellt sich die Frage doch gar nicht, ob Du irgendwas verschweigen sollst oder nicht.

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vor 1 Minute schrieb Latimag:

 

Ich möchte da kein Risiko eingehen. Welche Folgen hat es, wenn ich der anderen Hochschule mitteilen muss, dass ich wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens (zwangs)exmatrikuliert wurde?

Üblicherweise wird dabei in den gängigen Anmeldeformularen der Hochschulen ja gar nicht explizit gefragt. Es wird wohl ausreichen, das (kurze) Vorstudium an der IU dort einfach einzutragen. Üblicherweise muss man darüber hinaus nur ankreuzen, dass man keine Prüfung endgültig nicht bestanden hat. Mehr interessiert die neue Hochschule doch eigentlich gar nicht.

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Bei meiner Einschreibung an der TU Dresden musste ich alle Hochschulzeiträume angeben und den letzten Exmatrikulationsbescheid mitschicken. Diese Angaben braucht die Hochschule laut Immatrikulationsamt, um die Gesamtzahl der Hochschulsemester zu bestimmen.

Bearbeitet von Ellipse
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vor 20 Minuten schrieb Ellipse:

Bei meiner Einschreibung an der TU Dresden musste ich alle Hochschulzeiträume angeben und den letzten Exmatrikulationsbescheid mitschicken. Diese Angaben braucht die Hochschule laut Immatrikulationsamt, um die Gesamtzahl der Hochschulsemester zu bestimmen.

In meinem Exmatrikulationsbescheid stehen sämtliche Beleidigungen und Drohungen, die ich geschrieben habe. Es wird von einem schwerwiegenden, eigentlich kriminellen Verstoß gegen die Verhaltensregeln gesprochen. Wird mich eine andere Hochschule überhaupt noch annehmen wollen?

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Erstens denke ich nicht, dass man diesen Bescheid zwangsläufig mitschicken muss (ggf. könnte man von der IU noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, in der bescheinigt wird, dass kein Prüfungsanspruch verwirkt ist).

 

Zweitens wüsste ich keine Rechtsgrundlage, die eine (staatliche) Hochschule heranziehen könnte, um eine Immatrikulation zu verweigern, nur weil in einem Dokument einer anderen Hochschule so etwas wie "querulantisches Verhalten" vorgeworfen wird. Das ist ja auch erst einmal nur ein Vorwurf und keine rechtskräftige Verurteilung. Bis zu dieser gilt erst einmal die Unschuldsvermutung. Und selbst eine Verurteilung wäre vielleicht nicht mal unbedingt ein Ablehnungsgrund. Das hängt wohl vermutlich davon ab, was die jeweilige Immatrikulationsordnung vorsieht. An der Fernuni Hagen studieren beispielsweise auch Strafgefangene.

 

Anders sieht es wohl bei privaten Hochschulen aus, dort handelt es sich um einen Vertrag und die Hochschule kann sich grundsätzlich aussuchen, ob sie diesen mit jemandem abschließen will oder eben nicht.

 

 

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vor 13 Minuten schrieb TheHumanHunter:

Ja wahrscheinlich werden da Fragen aufkommen, sofern du diesen Bescheid zwangsläufig mitschicken musst.

Was sollte ich dann tun? Wird man meine Immatrikulation annehmen, wenn sie erfahren, dass ich wegen schweren Beleidigungen und Drohungen (zwangs)exmatrikuliert wurde? Werde ich überhaupt noch studieren können?

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vor 9 Minuten schrieb lippi:

Anders sieht es wohl bei privaten Hochschulen aus, dort handelt es sich um einen Vertrag und die Hochschule kann sich grundsätzlich aussuchen, ob sie diesen mit jemandem abschließen will oder eben nicht.

 

 

Ich habe das (vollständige) Abitur nicht, sondern nur die Fachhochschulreife. Die Fernuniversität Hagen scheint die einzige staatliche Fernhochschule zu sein, also habe ich keine andere Wahl, als mich bei einer privaten Fernhochschule anzumelden. Mein Exmatrikulationsbescheid würde einen extrem schlechten Eindruck hinterlassen, da darin mein Fehlverhalten (eigentlich fast kriminelles Verhalten) beschrieben wird.

Bearbeitet von Latimag
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