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Ingenieurtitel bei welchem Bachelorabschluss?


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Hallo community,

nach langer Internetrecherche weiß ich immer noch nicht mit welchem Bachelorabschluss ich eigentlich die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen darf. Es gibt da unterschiedliche Aussagen. Bei der Wilhelm Büchner Hochschule heißt es:"...Absolventen der Ingenieur-Studiengänge mit dem Abschlus Bachelor of Engineering sind nach den geltenden deutschen Ingenieurgesetzen berechtigt, die Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin zu führen...". Es gibt aber auch ein und das selbe Studium mit Bachelor of Science oder of Engineering Abschluss! :confused: Gibt es bereits schon jemanden der auf einer Ingenieurstelle als Bachelor of Sciecns arbeitet? Im Netz steht auch so was wie, dass es da noch keine generelle Festlegung gibt. Dort wo das Studium mehr wissenschaftlicher angesiedelt ist wird wohl Science als Abschlus gewählt und dort wo es eher praxisorientierter ist z.Bsp. an einer FH wird eher Engineering vergeben.

Wer hat damit Erfahrungen oder steht vor dem selben Problem?:blushing:

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Hallo,

welche Studiengänge von welchen Anbietern sind denn für Dich konkret in der Auswahl? - Ich würde mich bei diesen ganz konkret erkundigen, ob Du hinterher die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen darfst, und mir das dann nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich bestätigen lassen.

Viele Grüße

Markus

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Nach einem Telefongespräch mit der WBH haben Sie mir genau deren Satz so bestätigt. Ich habe auch schon den Verein Deutscher Ingenieure angeschrieben und warte noch auf eine Antwort.

Ich interessiere mich für den Studiengang Energiewirtschaft & -management (B.Sc.) 6 Semester. Sollte sich die Aussage der WHB bestätigen, dann muss ich Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.) 7 Semester wählen. Grund dieser genauen Bezeichnung ist der weitere Werdegang. Anschließend favorisiere ich den Netzingenieur über den DVGW LINK .;)

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Hallo,

wer sich Ingenieur nennen darf, ist in den Ingenieurgesetzen der Bundesländer festgelegt. In der Regel ist ein (beliebiges) technisches oder naturwissenschaftliches Studium erforderlich.

Auch ein Diplom-Biologe kann sich Ingenieur nennen :-)

Hier das bayrische Ingenieurgesetz: http://by.juris.de/by/gesamt/IngG_BY.htm

Gruß

Harald

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So richtig verstehe ich das ehrlich gesagt nicht.

Ich habe Informatik studiert - aber deshalb dürfte ich mich doch nicht Ingenieur nennen, oder - wenn ich den Gesetzestext richtig verstanden habe - doch (nicht, dass ich es vorhätte)?

Dem Gesetz nach schon. Du kannst dich z.B. Dipl.-Inform. (FH) Markus Jung, Ingenieur für Softwaretechnik nennen. Natürlich darf man den Ingenieur nicht mit dem Dipl. koppeln, das wäre dann ein erfundener akademischer Grad.

In der Informatik passt das ja noch. An vielen Hochschulen ist die Informatik in den Ingenieurswissenschaften aufgehängt. Aber ist ein Chemiker oder Biologe ein Ingenieur?

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Jetzt siehst du vor welchem Problem ich stehe :blushing: Der VDI wird sich ja hoffentlich auch noch dazu äußern - mal sehen was die meinen. Normal kann das doch nicht so schwer sein. Es studieren doch zich tausend Menschen.:blink:

Du kannst dich auch an die Ingenieurkammer deines Bundeslandes wenden. In deinem Fall ist das die hier: http://www.ingkh.de/

Ingenieurkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und können dir verbindlich Auskunft geben.

Dein Problem liegt im Kern - glaube ich - darin, dass Berufsbezeichnungen, wie Ingenieur oder Kaufmann, und akademische Grade, wie BSc oder BEng, nicht mehr gekoppelt sind. Zumindest war das in den alten Diplomstudiengängen noch so. Einem Magister hat man auch nicht angesehen, was er oder sie wirklich studiert hat. Aber da wo Dipl.-Ing. drauf stand, war auch Ingenieur drin.

Wichtig ist in deinem Fall wohl, ob der Studiengang Energiewirtschaft & -management ein überwiegend technisches Studium darstellt. Da bin ich mir nicht sicher. Wenn ich mir die Module so anschaue, überwiegt meiner Meinung nach, der nicht-technische Teil.

Vielleicht kann die Ingenieurkammer nach Vorlage des Curriculums weiterhelfen.

Gruß

Harald

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Ein paar Anmerkungen :

* es gibt keine Titel sondern akademische Grade !

* akademische Grade dürfen nur so geführt werden, wie auch verliehen, also wenn ein Dipl.Wirtschaftsingenieur(FH) verliehen wird, darf kein Dipl.Ing. geführt werden.

Die Frage ist eher so zu formulieren :

ist ein Bachelor einem Ingenieur gleichwertig, ist ein Master einem Ingenieur gleichwertig ?

Meiner Ansicht nach ist ein Bachelor durchaus einem Fachhochschulabschluss gleichwertig, der VDI sieht das im üblichen ähnlich.

Ein Chemiker kann durchaus ein Ingenieur sein, wird oder wurde ja ein technischen Hochschulen so vergeben.

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