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  #1  
Alt 20.11.2009, 14:43
Benutzerbild von Vincentz
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Standard Lohnsteuerermäßigung fürs Fernstudium

Ich kann allen empfehlen diesen Antrag zu stellen,die ihn noch nicht gemacht haben. Das macht bei mir ab Januar 2010 sofort 60€ netto mehr pro Monat,bei einem Einkommen von etwas mehr als 30000€.

Schönes We
Bernd
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  #2  
Alt 20.11.2009, 14:49
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Welchen Antrag denn?
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  #3  
Alt 20.11.2009, 14:57
Benutzerbild von Vincentz
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Standard AW: Lohnsteuerermäßigung fürs Fernstudium

Mist habe ich ja ganz vergessen
Natürlich den "Lohnsteuerermäßigungsantrag" beim Finanzamt
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  #4  
Alt 20.11.2009, 15:08
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Es ändert aber unter dem Strich gar nichts am Betrag, wenn man es über den Jahreslohnsteuerausgleich wieder rein holt
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  #5  
Alt 20.11.2009, 15:11
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Standard AW: Lohnsteuerermäßigung fürs Fernstudium

Achja, dass kenn ich, meine Koms machen das auch bekommen ca. 200€ mehr im Monat und ich habe auf einmal den Batzen.

Bin davon ausgegangen noch irgendwo 60€ sparen zu können
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  #6  
Alt 20.11.2009, 15:35
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Standard AW: Lohnsteuerermäßigung fürs Fernstudium

Das macht schon einen unterschied. Es handelt sich zwar nur um Pfennigbeträge, aber man bekommt Zinsen für das Geld, das man so schon früher erhält.
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  #7  
Alt 20.11.2009, 15:40
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Standard AW: Lohnsteuerermäßigung fürs Fernstudium

Also ich bekomme auf mein Girokonto ungefähr 0% Zinsen wenn es bei dir anders ist, herzlichen Glückwunsch.
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  #8  
Alt 20.11.2009, 15:49
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Standard AW: Lohnsteuerermäßigung fürs Fernstudium

Das nennt sich heute Centbeträge ;-) Und tatsächlich sind das Eurobeträge.

Ob sich das aber lohnt? Bei 60 Euro lege ich vereinfacht gerechnet für das Jahr 360,- Euro an (60*12/2). Im Moment ist man glaube ich mit 2% schon gut dran. Ob man wegen 7,20 Euro im Jahr den Gang zum Amt machen will muss jeder selbst entscheiden. Damit sind dann übrigens auch Verpflichtungen verbunden bezüglich der fristgerechten Steuererklärung. Zumindest unser Finanzamt kennt da kein Erbarmen, während es ohne Eintragungen kulant ist.

Das ganze kann sich aber natürlich lohnen, wenn man mehr Geld rausbekommt/spart (bei den genanten 200,- Euro im Monat und der Möglichkeit einer Anlage zu 4 % kommt schon ein Fuffi raus) oder aber wenn das Geld unterjährig fehlt. Auch darf nman nicht vergessen, dass einige Transferleistungen sich auf das monatliche Netto beziehen, zum Beispiel das Elterngeld.

Gruß
Stonie
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  #9  
Alt 23.11.2009, 08:38
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Standard AW: Lohnsteuerermäßigung fürs Fernstudium

Zitat:
Zitat von Stonie Beitrag anzeigen

Das nennt sich heute Centbeträge ;-)

Im Moment ist man glaube ich mit 2% schon gut dran.

Ob man wegen 7,20 Euro im Jahr den Gang zum Amt machen will muss jeder selbst entscheiden.

Damit sind dann übrigens auch Verpflichtungen verbunden bezüglich der fristgerechten Steuererklärung. Zumindest unser Finanzamt kennt da kein Erbarmen, während es ohne Eintragungen kulant ist.
(1) Ui, noch so n Klugscheißer wie ich

(2) Joah 2 % sollten es schon sein, ich hab bereit eine Bank die ihren Zinssatz vor ein paar Wochen wieder leicht erhöht hat. Somit wurde dann schnell umgeschichtet (bringt aber wohl auch nur ein paar CENT)

(3) naja der Vorteil ist ja Hauptsächlich monatlich mehr Geld in der Tasche zu haben, die Zinsen sind "ein netter Nebeneffekt"

(4) Habe den Antrag selbst Donnerstag erst ausgefüllt und abgegeben. Stand im Infoheft nochmal dick drin, dass man durch den Eintrag "definitiv verpflichtet" ist eine Steuererklärung abzugeben. Sonst gibt es ja Gründe die einem dies freiwillig überlassen.

Letztendlich kann es jeder machen wie er will, manche freuen sich über die fette Rückzahlung und sehen den Urlaub oder die Weihnachtsgeschenke als gerettet.
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Disziplin ist am Anfang schwer. Dann macht sie alles leichter.
(Edita Gruberova)
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  #10  
Alt 23.11.2009, 09:51
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Kurze Frage dazu: Reicht es aus, wenn man den Antrag + eine Zahlungsaufstellung der HFH an das Finanzamt schickt oder braucht ihr auch noch eine Arbeitgeberbescheinigung, dass das Studium im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht?
Dankeschön!
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einkommensteuer, lohnsteuer, steuern

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