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Krankenversicherung im Fernstudium


Gast

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Geht Bafög-mäßig gar nichts mehr? Wirst Du schon 30 sein, wenn Du das Studium beginnst? Kindererziehung gilt glaube ich auch als Ausnahme bei der Altersgrenze. (Allerdings werden das Einkommen des Ehemannes und eigene Ersparnisse ab 5.200 EUR mit berücksichtigt.) Bafög würde ich mitnehmen, wenn es gewährt würde, weil es nur zum Teil zurückgezahlt werden muss.

Ansonsten würde ich mich vermutlich für Teilzeit immatrikulieren (oder alternativ nur auf 450-EUR-Basis arbeiten und mich beim Ehemann mit versichern).

Mir ist eingefallen, dass ich vor einem Jahr mal eine Seite mit Infos, die ich im Laufe der Zeit gesammelt hatte, erstellt habe:

http://www.informatik-betriebswirt.com/studium/finanzierung.html

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Ich verstehe nicht weshalb die Weiterbildung aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen ein Problem darstellt, wenn ich mit meiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit dem Beitrag deutlich über dem freiwilligen Satz liege..

Mein Mann ist seit Jahren in der gesetzlichen KK freiwillig versichert.

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Du zahlst dann die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung alleine, den Arbeitgeber freut's, weil er Sozialabgaben spart. Hinzu kommt, Du hast keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.

Du sparst nur Arbeitslosenversicherung, bekommst aber aber natürlich auch kein Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit. Wenn Du arbeitslos wirst und Vollzeit eingeschrieben bist, bleiben auch Hartz IV und andere Sozialleistungen außen vor. Ich hatte auch immer Angst, während des Studiums arbeitslos zu werden.

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Verstehe, danke dir!

Lt. dem Rundschreiben (dein Link) müsste ich mich im Fernstudium Teilzeit statt Vollzeit einschreiben und das Problem wäre gelöst!

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es gibt grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten der Krankenversicherung

Familienversicherung

setzt voraus

- dass du entweder jünger als 25 Jahre alt (Versicherung als Kind) oder verheiratet (Versicherung als Ehegatte) bist

- dass du über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügst (450 €/Monat aus Minijob oder 395 €/Monat sonstige Einkommen)

- dass du nicht hauptberuflich selbstständig bist

Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten

setzt voraus

- dass du (in der Regel) jünger als 30 Jahre bist und weniger als 14 Fachsemester studiert hast; die Altersgrenze kann in bestimmten Fällen überschritten werden

- dass du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studierst, einen ersten Überblick findest du hier => http://www.hochschulkompass.de/

- dass du ein "ordentlicher Student" bist

näheres hier: http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/156208/Datei/1470/Kranken-und-Pflegeversicherung-Studenten.pdf

oder eine Versicherung aufgrund einer Beschäftigung

hier ist maßgeblich, was bei dir im Vordergrund steht - Studium oder Beschäftigung? wenn du nur Teilzeit studierst und einen Job hast, in dem du während der Woche mehr als 20 Stunden arbeitest, kann man davon ausgehen, dass die Beschäftigung im Vordergrund steht. Sonst könnte es eventl. eine Werkstudententätigkeit sein, das bedeutet nur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Häufig sind Werkstudententätigkeiten und eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten miteinander verknüpft.

Wenn du aber in einem "normalen" Beschäftigungsverhältnis stehst und "nebenbei" einem Fernstudium nachgehst, solltest du versuchen, deine Krankenkasse davon zu überzeugen, dass die Beschäftigung bei dir im Vordergrund steht. Das sollte eigentlich kein Problem sein.

=> das wäre für dich die einfachste Möglichkeit

die letzte Möglichkeit wäre eine Freiwillige Mitgliedschaft

Wenn du bislang schon gesetzlich krankenversichert warst, ist diese Versicherung möglich. Du allein musst von deinem gesamten Einkommen Beiträge zahlen.

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Sie müsste mehr zahlen, nämlich 14,9% Krankenversicherung + Pflegeversicherung aus Ihren Einnahmen (Einkommen, Zinsen etc.), da sie oben schreibt "(...) ich mit meiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit dem Beitrag deutlich über dem freiwilligen Satz liege.."

Die Krankenkasse überzeugen - naja, der Arbeitgeber wird darauf drängen, dass sie Werkstudent ist, weil er dann ja Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung spart. Außerdem bekommen Studenten oft weniger Stundenlohn, keine Lohnfortzahlung im Urlaub oder Krankheitsfall (entgegen des Gesetzes).

Sie wäre dann nicht mehr berechtigt für Krankengeld (bei mehr als sechswöchiger Krankheit durch die Krankenkasse) und hätte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie arbeitslos wird.

Ich würde mich wie gesagt in Teilzeit einschreiben, Vollzeit wäre neben Arbeit, Kindern und (vermutlich) Haushalt sowieso sehr viel.

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Nun ja, es ist keine Entscheidung des Arbeitgebers, ob jemand als Werkstudent eingestuft wird oder nicht - dafür gibt es Kriterien ( in den beiden Links von mir werden sie genannt). Wenn der Arbeitgeber sich nicht daran hält, kann es passieren, dass er bei der nächsten Betriebsprüfung die nachzahlt....

Im Zweifelsfall ist die Kasse für die Beurteilung zuständig..... und da braucht man halt eben Argumente, die dafür sprechen, dass eben nicht das Studium, sondern die Beschäftigung im Vordergrund steht. Die Einschreibung als Teilzeitstudent ist ein Argument, aber nicht das entscheidende.

Anspruch auf Entgelrfortzahlung bei Urlaub und Krankheit hat übrigens jeder Arbeitnehmer - unabhängig davon, ob Werkstudent oder nicht. Wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt, kann man diesen vor Gericht einklagen - auch noch nach Ende der Beschäftigung :-)

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Meine Infos sind, dass das Werkstudentenprivileg kein Wahlrecht ist. Das Thema ist für Ü30-Studenten ja nicht neu und kommt immer mal wieder auf. Mir wäre Sozialversicherungspflicht bei meinem Halbtagsjob auch lieber. Bei den normalerweise gut informierten studis-online.de heißt es auch immer, dass das Werkstudentenprivileg Vorrang hat. Die Krankenkasse vermutet ja bis 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche (abends und am Wochenende sogar mehr) und bis zum 25. Fachsemester, dass das Studium im Vordergrund steht.

Für die Krankenkasse ist das auch gleich oder sogar besser. Sofern der Student weniger als 921 EUR verdient, bekommt sie in jedem Fall den Mindestbeitrag von 160 EUR. Bei höherem Verdienst eben die 14,9% + Pflegeversicherung + evtl. Kinderlosenzuschlag aus allen Einnahmen, nicht nur der Tätigkeit aus dem Angestelltendasein. Wenn der besser verdienende Ehepartner privat versichert ist, zählt sogar sein Einkommen mit.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Ja, laut Gesetz für sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Das Krankengeld der Krankenkasse nach sechs Wochen entfällt, da keine versicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt. Wie das bei Krankheit der Kinder ist, weiß ich nicht, normalerweise kann die Mutter ja zehn (?) Tage pro Jahr ihr krankes Kind hüten. (Nicht zu vergessen, dass man als Vollzeitstudent auch kein Arbeitslosengeld o.ä. bekommen kann. Ich plädiere daher immer noch für ein Teilzeitstudium, das ist "ungefährlicher".)

Aber es kamen auch schon häufiger Berichte, dass Minijobber oder Studenten, die Lohnfortzahlung einforderten, dann "rausgeekelt" wurden oder später statt Studenten eben freie Mitarbeiter oder Leiharbeiter gesucht wurden. (Bei meinem Arbeitgeber habe ich Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, aber in der Informatik ist es besser als in vielen anderen Bereichen.)

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