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Bekommt man Arbeitslosengeld, wenn man berufsbegleitend studiert?


csab8362

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Beim ALG1 sind die Pflichten, die Du hast, noch gar nicht so groß. Beim ALG2 sieht das schon anders aus, wobei vieles auch auf deinen Sachbearbeiter ankommt. Wer ALG2 bezieht, der muss dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Das heißt: Du kannst machen was Du willst, solange du dazu in der Lage bist, Arbeiten zu gehen und diese Aktivität deiner Verfügbarkeit nicht im Wege steht. Ich würde beim Arbeitsamt bzw. Jobcenter aber nichts von meinem Studium erzählen.

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Bezüglich der Situation in Österreich darf ich auf zwei Seiten verweisen die das erklären:

 

AMS (Arbeitsagentur in Ö):
http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/leistungen/haeufig-gestellte-fragen/ausnahme-bei-ausbildung

 

Artikel der Österreichischen Hochschülerschaft:
https://oeh-wu.at/service/beihilfen-und-rechtliches/arbeitslosengeld-und-studium

 

Grüße

H.S.

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Ich hatte den Fall Studium und ALG I.

Ich habe dem Sachbearbeiter offen vom Studium erzählt, nachgewiesen, dass ich mit Vollzeitjob in der Regelstudienzeit alle erforderlichen Prüfungen abgelegt habe und dass meine 'Ausfallzeiten' für Prüfungen und Seminare nur am Wochenende sind. Damit war das Studium für den Bezug des ALG I unerheblich. 

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