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Jura-Student klagt gegen Videoaufzeichnung der Fernuni Hagen


Anyanka

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Zitat

Weil die Fernuni Hagen angekündigt hat, ihn während einer Onlineklausur permanent über die Webcam zu filmen und diese Aufnahmen auch zu speichern, hat ein Jura-Student einen Eilantrag beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht.


Artikel bei Spiegel.de 

 

 

 

Bearbeitet von Anyanka
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Ich wäre sicher auch kein Freund davon, aber mal ehrlich, dann muss ich halt ein Semster oder 2 warten. Hoffentlich steht auf seiner Liste nicht noch das Studium an der IUBH ;)

 

Im Übrigen finde ich es witzig, dass der Spiegel hier von der Bucerius als Pilotprojekt für diese Prüfungsform spricht...das wie vielte Jahr wird das jetzt schon an der IUBH mal besser und mal schlechter durchgeführt?

Bearbeitet von polli_on_the_go
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vor 3 Stunden hat PVoss geschrieben:

Meine Güte...

Ich bin überrascht, dass sowas ans Oberverwaltungsgericht geht. Ich dachte sowas würde einfach an die Landesbeauftragten für Datenschutz gehen.

Es "geht" ja nicht, sondern "wird gebracht". Nr. 1: Was ist das Ziel?, Nr. 2: Was ist der richtige Weg? Diese Frage hat der Student für sich beantwortet und ist jetzt Kläger.

Bearbeitet von Greetsiel
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vor 54 Minuten hat developer geschrieben:

Was die IUBH da macht, steht rechtlich nach meiner Einschätzung auch auf ganz dünnem Eis, wenn überhaupt. Ich habe mich (bewusst) mehrfach an meinem Schreibtisch im Schlafzimmer filmen lassen und weiß natürlich nicht, was mit den Aufzeichnungen geschehen ist, ob sie gelöscht wurden usw.

Dennoch will ich die Online Klausuren an der IUBH nicht missen und es war einer der ausschlaggebenden Punkte, wieso ich mich für die IUBH entschieden habe. Letzlich kann ja jeder für sich entscheiden, ob er die Klausur Online oder in Präsenz schreibt.

 

Nichtsdestotrotz bedarf es natürlich rechtssicherheit, dass die Aufnahmen nach der Aufbewahrungsfrist ordnungsgemäß gelöscht werden etc.

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vor 19 Minuten hat nojulia geschrieben:

Dennoch will ich die Online Klausuren an der IUBH nicht missen und es war einer der ausschlaggebenden Punkte, wieso ich mich für die IUBH entschieden habe. Letzlich kann ja jeder für sich entscheiden, ob er die Klausur Online oder in Präsenz schreibt.

 

Was eben einen Unterschied zu den Online-Klausuren der FUH darstellt, denn dort gibt es in den Modulen, die in diesem Semester mit Online-Klausur abschließen, keine alternative Prüfungsform. Und aufgrund der Modulschranken, die z. B. auch im Bachelor of Laws existieren, kann "einfach ein Semester warten" dann auch gleich eine Verlängerung des Studiums um ein Semester bedeuten, wenn jemand sich (aus gutem oder schlechtem Grund) gegen dieses Prüfungsformat entscheidet.

Bearbeitet von Alanna
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Worüber regt der sich auf? Soll er sich eine Büroecke aus neutralen Kartons bauen.

 

Ich weiß das Thema ist vielschichtiger...aber dieses Land ist so ein Bremsklotz.

Bearbeitet von Muddlehead
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