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Jura-Student klagt gegen Videoaufzeichnung der Fernuni Hagen


Anyanka

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vor 5 Minuten hat pfhler geschrieben:

Nun ist man aber an einer staatlichen Universität kein Kunde. Die Universität hat einen Auftrag und wird dafür aus Steuermitteln finanziert.

Da die Prüfungsmöglichkeiten ja auch innerhalb der staatlichen Universitäten unterschiedlich sind, nehme ich mal an, dass es keine verbindliche Anweisung der diversen Kultusministerien der Länder gibt, wie Prüfungen in Coronazeiten abgelegt werden müssen. Und deswegen vermute ich, dass Unis diesbezüglich frei in ihren Entscheidungen sind.

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vor 6 Minuten hat pfhler geschrieben:

 

Nun ist man aber an einer staatlichen Universität kein Kunde. Die Universität hat einen Auftrag und wird dafür aus Steuermitteln finanziert.

Und jeder Student akzepziert durch Einschreibung eine bestimmte gültige Prüfungsordnung. Diese kann aber nun wg. Verfügungen des örtlichen Gesundheitsamtes maSgW nicht umgesetzt werden. Nun bietet die Hochschule im eigenen Ermessen eine Alternative an, bei der sie gewährleistet sieht, dass gerechte Bedingungen bestehen.  

 

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vor 32 Minuten hat pfhler geschrieben:

 

 

Und ja, natürlich kann man Verträge ändern, wenn beide Seiten zustimmen. Das ist hier nicht der Fall. Es wurden Klausuren mit Videoüberwachung und Speicherung der Aufnahmen eingeführt ohne den Studenten eine Alternative anzubieten. Und Alternativen gibt es nun wirklich mehr als genug. Fast alle Hochschulen arbeiten momentan auch mit Open Book-Klausuren oder Klausurersatzleistungen wie Hausarbeiten. Auch die FernUni Hagen hat das bis jetzt so gehandhabt.

Die Uni könnte sich auch auf den juristisch unanfechtbaren Standpunkt stellen: Wir führen nur Präsenzklausuren durch. Über die Durchführung entscheidet dann am Tag der Prüfung das örtliche Gesundheitsamt.

 

Ob es dazu Alternativen gibt, ist unerheblich, denn es gibt eine gültige Prüfungsordnung.

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Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

 

In der Prüfungsordnung der FernUni sind keine Klausuren festgeschrieben. Die Prüfungsordnung könnte also auch mit Open Book-Klausuren oder Hausarbeiten umgesetzt werden. Was bis jetzt ja auch so praktiziert wurde. Nun werden diese Optionen komplett gestrichen und man muss, so man denn diese Videoaufzeichnung nicht will, 7 Monate auf die nächste Präsenzprüfung warten. Von den Modulschranken an der FernUni Hagen, die dazu führen, dass man dann auch nen halbes Jahr Leerlauf haben könnte mal ganz abgesehen.

Bearbeitet von LaVie
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vor 24 Minuten hat pfhler geschrieben:

 

Bei der Frage wird mir echt schlecht. Ich möchte nicht permanent gefilmt werden und Hörsäle sind natürlich keine öffentlichen Orte.

Ich habe das Wort permanent nicht benutzt.

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Hm, Ziel ist es ja, das Studium während der Coronapandemie zu ermöglichen. Präsenzklausuren sind nicht mehr möglich. Videoüberwachte Klausuren ersetzen die Präsenzklausuren. Damit sind sie die einzige zielführende Möglichkeit. Das ist für mich aber keine Alternative, sondern die einzige Möglichkeit, um an den Schein zu kommen. 

Alternative hieße für mich, dass es auch andere Optionen gibt, wie @pfhler schrieb. Und auch wenn die Fernuni rechtlich im erlaubten Rahmen agiert, wenn sie nun videoüberwachte Klausuren anbietet, hat es nicht unbedingt etwas mit Kulanz den Studenten gegenüber zu tun, wenn sie keine zielführende Alternative anbietet. 

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vor 13 Minuten hat psycCGN geschrieben:

Das ist für mich aber keine Alternative, sondern die einzige Möglichkeit, um an den Schein zu kommen.

Das ist für mich, ehrlich gesagt, eine seltsame Auslegung des Wortes Alternative im Kontext von Corona.

Das gleiche würde ja gelten, wenn die Fernuni nur Open Book Klausuren zulassen würde. "Das ist keine Alternative, sondern ich muss jetzt Open Book machen oder aussetzen".

 

Aber die Online-Lösung stellt doch eine Alternative dar, denn der Standard wäre:

vor 25 Minuten hat CrixECK geschrieben:

Die Uni könnte sich auch auf den juristisch unanfechtbaren Standpunkt stellen: Wir führen nur Präsenzklausuren durch. Über die Durchführung entscheidet dann am Tag der Prüfung das örtliche Gesundheitsamt.

 

Dass die nicht spezifizierte Speicherdauer der Aufzeichnungen nicht DSGVO-konform ist verstehe ich. Das sollte tatsächlich geändert und genau definiert werden - eben nach DSGVO.

Aber alles weitergehende, dass man sich die Implementierungen oder Prüfungs-Formate selbst nach Gusto aussuchen kann, artet imo ins Wunschkonzert aus.

Das ist an sich nichts schlimmes, man sollte aber nicht aus einem "ich hätte gerne noch..." ein "ich mag x nicht also steht mir zu, dass...", machen.

 

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vor 25 Minuten hat pfhler geschrieben:

In der Prüfungsordnung der FernUni sind keine Klausuren festgeschrieben.

Prüfungsordnung der Fernuniversität Master Wiwi

§ 13 Modulabschlussprüfungen. (1) Modulabschlussprüfungen sind die Klausur und die Portfolioprüfungen.

 

Prüfungsordnung der FernUniversität Master/Bachelor/EJP Jura: Klausur ODER Hausarbeit ODER Seminar etc.

Aber: "Die Art der Prüfungsform bestimmt die/der Prüfende." Nicht der Universität entscheidet darüber, welche Prüfungsform angewendet wird, sondern der/die Prüfende! Wenn also ein Prof sagt, dass er eine Klausur haben will, dann kann die Universität da rein gar nichts machen - Freiheit der Lehre.

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