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Quelle: Eigene Darstellung


DerLenny

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vor 2 Minuten schrieb Jott-En:

In D. heißt in Deutschland? Ich kann zumindest mal von 4 Hochschulen berichten, dass das explizite Kennzeichnen der Quelle bei eigenen Darstellungen nicht notwendig/wichtig ist/war.

Ich kenne es zumindest nur aus Deutschland. 

Die üblichen Guidelines beschreiben, wie man auf übernommene Inhalte hinweist, aber die Sache mit "Eigene Darstellung" scheint scho sehr deutsch zu sein.

 

vor 5 Minuten schrieb TheHumanHunter:

Genauso könnte man fragen, warum das Abbildungs oder Literaturverzeichnis römisch nummeriert werden muss

Jo, aber da hat es einen offensichtlichen Zweck und ist einheitlich.  Wenn du das diskutieren möchtest, wäre dafür ein eigener Fred sicher besser geeignet.

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Hmm, ok. Ich bin davon ausgegangen, dass jede Hochschule seine eigenen formalen Richtlinien zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten hat, und wenn nicht, zumindest darauf hinweist welche anstatt anzuwenden sind.

Was sind denn die üblichen Guidelines? 

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Auch wenn ich es nicht glaube, vielleicht beantwortet ja das deine Frage:

 

‚Handelt es sich bei Ihrer Einfügung um eine kpl. Eigendarstellung, schreiben Sie in jener Textzeile unterhalb der Abbildung: "Quelle: Eigene Darstellung"; dann erfolgt dazu kein Eintrag im Quellenverzeichnis, das bekanntlich nur Publiziertes enthalten darf.‘

 

https://forschenlernen.jetzt/forschenlernen/faq/entries/1060.php

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vor 11 Minuten schrieb Lukas:

‚Handelt es sich bei Ihrer Einfügung um eine kpl. Eigendarstellung, schreiben Sie in jener Textzeile unterhalb der Abbildung: "Quelle: Eigene Darstellung"; dann erfolgt dazu kein Eintrag im Quellenverzeichnis, das bekanntlich nur Publiziertes enthalten darf.‘

 

Jo, davon findest du jede Menge. Ist auch im Kornmaier drin. Aber halt nur als "muss man so machen" - ohne Hinweis, wo das herkommt oder welchen Sinn es hat.

Jeder scheint das wild zu übernehmen und niemand scheint es zu hinterfragen.

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Ok, ich verstehe es anscheinend wirklich nicht. Der Sinn ist in dem Zitat doch klar angegeben. 
 

Naja, solltest du die Ursprungsquelle finden, kannst du sie uns ja wissen lassen.

Bearbeitet von Lukas
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Also ich muss mich da DerLenny anschliessen, ich entdecke keine Angabe zum Sinn in dem Zitat. Oder meinst Du das "erfolgt kein Eintrag im Literaturverzeichnis"? Aber dafuer braucht man doch das "Quelle: Eigene Darstellung" nicht, ohne "Quelle:..." waere ja auch nichts im Literaturverzeichnis.

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vor 1 Minute schrieb stefhk3:

Also ich muss mich da DerLenny anschliessen, ich entdecke keine Angabe zum Sinn in dem Zitat. Oder meinst Du das "erfolgt kein Eintrag im Literaturverzeichnis"? Aber dafuer braucht man doch das "Quelle: Eigene Darstellung" nicht, ohne "Quelle:..." waere ja auch nichts im Literaturverzeichnis.

Aber wir sprechen doch über nach wissenschaftlichen Standards verfasste Texte, oder? Wenn jetzt eine Grafik eingefügt wird, die ja wahrscheinlich inhaltlich beitragen soll, dann muss diese eine Quelle enthalten. Wenn die Grafik inhaltlich und grafisch selbst erstellt wurde (was auch immer das in einem wissenschaftlichen Text dann sein soll), dann wird zur Verdeutlichung ‚Eigene Darstellung‘ angegeben. Für mich ist es logisch. Dient meiner Auffassung nach der Nachvollziehbarkeit, wie alle anderen Quellenangaben auch. Aber warum es jetzt genau so gemacht wird, weiß ich schlicht nicht.

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Hab etwas recherchiert,nwas in Deutschland "anders" ist bzw. strenger oder wie auch immer man es bezchnen möchte. Ein Aspekt in der Antwort auf deine Frage könnte §51 Urhebergesetz sein

Zitat

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zumZweckdesZitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.

Und in diesem Zusammenhang ist es dann ggf. notwendig weiter als die eigene Arbeit zu denken. In einer Punlikation, die sich mit dem Belegen von Fremden Bildmaterial befasst und der auch der Hinweis auf das Gesetz entspringt, heißt es dazu:

Zitat

Die Nennung des Urhebers und der Quelle der Erstveröffentlichung kann in der Praxis Tücken mit sich bringen. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass das zitierte Werk mehrals einen Urheber haben kann. In diesem Fall müssen alle mitwirkenden Urheber aufgezählt werden. Des Weiteren sollte der Urheber so benannt werden, wie sein Name im zitierten Werk aufgeführt wurde (ebd., § 62 Rn. 10). Wenn beispielsweise der Urheber bei der Erstveröffentlichung nur seine Initialen oder seinen Künstlernamen verwendet hat, muss dieser auch im Zitat genauso erscheinen.

Verch 2022, https://doi.org/10.15460/apimagazin.2022.3.1.107

 

Aber alles nur eine Vermutung. So wäre aber klar erkennbar für den Leser, wer der Urheber z.B. der Abbildung ist, so dass dieser wenn  er sie dann  ggf in seiner Publikation verwenden möchte korrekt entsprechend §51 UrhG verwenden kann. Manches in Deutschland ist international oft deswegen scheinbar völlig abstrus, weil bestimmte Gesetze z.B  zum Datenschutz oder Urheberrecht in dieser Form nicht existieren oder weniger streng sind.

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vor 51 Minuten schrieb Lukas:

Aber wir sprechen doch über nach wissenschaftlichen Standards verfasste Texte, oder? Wenn jetzt eine Grafik eingefügt wird, die ja wahrscheinlich inhaltlich beitragen soll, dann muss diese eine Quelle enthalten. Wenn die Grafik inhaltlich und grafisch selbst erstellt wurde (was auch immer das in einem wissenschaftlichen Text dann sein soll), dann wird zur Verdeutlichung ‚Eigene Darstellung‘ angegeben. Für mich ist es logisch. Dient meiner Auffassung nach der Nachvollziehbarkeit, wie alle anderen Quellenangaben auch. Aber warum es jetzt genau so gemacht wird, weiß ich schlicht nicht.

Hm, aber damit sind wir doch wieder bei der Ausgangsfrage: Warum muss man selbstverfassten Text nicht als "selbstverfasst" kennzeichnen? Warum wird bei Text angenommen, dass alles ohne Quelle Eigenprodukt ist, bei Bildern aber nicht? Es geht bei der Frage nicht um das "genau so", oder die Details der Angabe, es geht darum, warum man "selbstverfasst" bei Grafiken angeben muss, bei Text aber nicht. Und darauf habe ich auch keine Antwort.

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