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Rechte / Optionen wenn das Modulhandbuch von der Kursrealität abweicht?


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Doofe Frage: 

Das Modulhandbuch ist doch eigentlich die Grundlage für die jeweiligen Kurse. Sowohl was die Akkreditierung als auch was die Information des Studierenden angeht. 

Welche Optionen hat man, wenn nun MH und Realität voneinander abweichen?

 

Müsste der Kunde sich nicht darauf verlassen können, dass die Kurse entsprechend der Angabe stattfinden? Einen Mangel melden wäre auf jeden Fall angebracht. 

Minderung ist in Dienstleistungsverträgen nicht vorgesehen.

 

Da es unrealistisch ist, dass eine Hochschule zeitnah ihre Kurse so anpasst, dass sie der Beschreibung entsprechen, gibt es die Option der Selbstvornahme (§ 637 BGB). Man könnte also die im MH angegebene Leistung anderweitig beziehen und der Hochschule in Rechnung stellen. Dafür muss allerdings auf den Mangel hingewiesen werden und eine entsprechende Frist gesetzt werden.

 

Kennt jemand weitere Optionen?

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Googlesuche_Modulhandbuch+Verbindlickeit

 

Habe mich ein bisschen quer gelesen und meine folgende Tendenz (vorallem bei Universitäten) entdeckt zu haben: Modulhandbücher dienen als Orientierung und sind (anders als sowas wie Prüfungsordnungen) nicht (rechtlich) verbindlich.

Da Module/Kurse ja sehr flexibel gehalten werden können (Neustart, Abschaffung, Wechsel etc.) wäre dies für mich auch logisch.

Bearbeitet von TheHumanHunter
rechtschreibung
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Nun ja, du kannst es ja versuchen und dich auf einen Rechtsstreit einlassen - letztlich weißt du es dann mit Sicherheit ;-). 
Das brauchst du ja nicht erst hier zu erfragen. 

Die Frage ist halt, was es dir im Endeffekt (außer verlorenes Geld, Nervenverlust, Stress etc.) bringt. Mich hat eines im Studium ganz sicher nicht interessiert: Das Modulhandbuch. Bei keiner meiner Hochschulen und Unis gab es ein 100% akurates. Aber was mich im Kurs erwartet hat, merkt man dann ja selbst. 

LG 
 

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vor 15 Minuten schrieb TheHumanHunter:

Modulhandbücher dienen als Orientierung und sind (anders als sowas wie Prüfungsordnungen) nicht (rechtlich) verbindlich.


Ich denke hier gibt es einen Unterschied zwischen staatl. und privaten Hochschulen.

 

Du hast mit privaten Hochschulen einen Dienstvertrag. Und hier liegen die Dinge dann teilweise anders, da der Endkunde sich ja auf gewisse Punkte verlassen können muss, bzw. der Vetragsabschluss nach Treu und Glauben erfolgt und hier das Modulhandbuch schon eine Grundlage darstellt.

 

Ansonsten hättest du nach Vertragsabschluss quasi keine Optionen mehr, da das Modulhandbuch ja den kompletten Studiengang regelt. Also, kann schon sein, dass dem so ist, würde mich aber wundern.

 

Ansonsten könntest du ja einem Informatik Studierenden die Kurse aus Soziale Arbeit vorsetzen und er könnte wenig tun. Jett sagst du sicher schon, aber das ist auch zu extrem, es müssen schon in etwa die Kurse sein.

Ok, jetzt behalte ich den Namen der Kurse aus dem Informatik Studiengang und ändere nur die Inhalte auf die Kurse aus der sozialen Arbeit. Und spätestens hier wird klar, dass auch die Inhalte des Kurses relevant sein dürften. Wenn im MH Ziele und Kompetenzen definiert sind, dann sollte die "schon so in etwa" auch behandelt werden.

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Du kannst es ja darauf ankommen lassen und ich bin gespannt, wie ein solcher Rechtsstreit ausgehen würde, auch wenn ich da eine Vermutung habe.

 

Es gibt ja auch die Freiheit von (Forschung und) Lehre und ich denke auch, dass das Modulhandbuch eher den groben Rahmen vorgibt, was die Inhalte angeht.

 

Und selbst was die Akkreditierung angeht, wird vermutlich primär geprüft, ob das Studienziel mit den vorhandenen Materialien erreicht werden kann, bei vorliegender Systemakkreditierung auch intern.

 

Auch hier bliebe nur, Dich zum Beispiel an den Akkreditierungsrat zu wenden, wenn Du hier bedeutsame Mängel siehst. Oder an die ZFU.

 

Aus dem Präsenzstudium bekomme ich zwar nur sehr gelegentlich Erfahrungen mit, aber dort wird die Gestaltung der Lehrveranstaltungen vermutlich teilweise noch deutlicher freier sein, als im Fernstudium mit seinen ja doch zumindest für alle Studierenden einheitlichen Materialien. 

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vor 6 Minuten schrieb Vica:

Mich hat eines im Studium ganz sicher nicht interessiert: Das Modulhandbuch. Bei keiner meiner Hochschulen und Unis gab es ein 100% akurates. Aber was mich im Kurs erwartet hat, merkt man dann ja selbst. 

Naja, aktuelles Beispiel: Die Inhalte findest du aber sicherlich schon interessant?

Es gibt den einen oder anderen Kurs, der laut MH praktische Kompetenzen in mehreren Schritten aufbaut und vertieft. In einem Kurs ohne Skript und Lehrveranstaltungen.  Und die hier genannten Kompetenzen sind schon interessant, wichtig für das Fertigkeitsprofil, etc.

Und da hätte ich so aus dem Stehgreif scho ne Handvoll Kurse, bei denen es ähnlich ist. 

 

bei ein paar Kursen hätte ich wohl die Ak gezogen, da man hier erwarten kann, dass man schon beim Durchlesen der Kursbeschreibung merkt, dass das Bullshit ist. Hier hat jemand mit Berufserfahrung einen Nachteil gegenüber unbedarfteren Personen, die sich wohl auf ihr Unwissen und in Folge Treu und Glauben berufen können.

vor 13 Minuten schrieb Vica:

Nun ja, du kannst es ja versuchen und dich auf einen Rechtsstreit einlassen - letztlich weißt du es dann mit Sicherheit ;-). 
Das brauchst du ja nicht erst hier zu erfragen. 

Mir geht es eigentlich eher um Alternative Optionen.

Zum einen, weil es zeitaufwendig und nervig ist. Da hängt ja mehr dran. Man müsste ja erstmal ein anderes Angebot (oder mehrere) finden, die die entsprechende Leistung bringen.

 

Besser wäre es natürlich, wenn es eine Option gäbe, die versprochenen Leistungen seitens der Hochschule auch in der Tat anzubieten. Und in diese Richtung zielte die Frage.

 

Da ich eher populärwissenschaftliche Jura Bücher schmökere, finde ich hin und wieder passenden "Teile" (wie eben den § 637 BGB), habe aber nicht den großen Blick drauf. Daher die Frage, ob hier jemand weitere Optionen ausser der Selbstvornahme kennt, oder sagen kann, ob die Grundannahme passt. 

 

Ich bin mir sicher, dass hier schon einiges reinspielen dürfte. Bei Freiheit der Lehre bin ich mir nicht sicher. Die würde sicher bei Lehrveranstaltungen greifen, da es hier aber nicht um diese geht, und diese auch bei der iu eher "Beiwerk" sind, würde ich tippen, dass das hier anders gewertet wird. Aber... wie gesagt... kein Plan. Daher die Frage.

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vor 1 Stunde schrieb DerLenny:

Doofe Frage: 

Das Modulhandbuch ist doch eigentlich die Grundlage für die jeweiligen Kurse. Sowohl was die Akkreditierung als auch was die Information des Studierenden angeht. 

Welche Optionen hat man, wenn nun MH und Realität voneinander abweichen?

 

Müsste der Kunde sich nicht darauf verlassen können, dass die Kurse entsprechend der Angabe stattfinden? Einen Mangel melden wäre auf jeden Fall angebracht. 

Minderung ist in Dienstleistungsverträgen nicht vorgesehen.

 

Da es unrealistisch ist, dass eine Hochschule zeitnah ihre Kurse so anpasst, dass sie der Beschreibung entsprechen, gibt es die Option der Selbstvornahme (§ 637 BGB). Man könnte also die im MH angegebene Leistung anderweitig beziehen und der Hochschule in Rechnung stellen. Dafür muss allerdings auf den Mangel hingewiesen werden und eine entsprechende Frist gesetzt werden.

 

Kennt jemand weitere Optionen?

 

Hallo @DerLenny,

 

Zu Deiner ersten Annahme: das ist korrekt. Auch das Modulhandbuch wird bei der Akkreditierung berücksichtigt.

 

Kannst Du uns konkret per Mail schreiben welche Abweichung/en Du meinst und erkannt hast, bzw. inwiefern Dein MH und die Realität voneinander abweichen? Gerne an: community-fernstudium@iu.org

 

Viele Grüße

 

Louisa

Team Reputation der IU Internationalen Hochschule

 

 

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vor einer Stunde schrieb IU Internation. Hochschule:

Kannst Du uns konkret per Mail schreiben welche Abweichung/en Du meinst und erkannt hast, bzw. inwiefern Dein MH und die Realität voneinander abweichen? Gerne an: community-fernstudium@iu.org

 

Wird gemacht

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  • 3 Wochen später...

Hier ein Update:

 

Das Modulhandbuch ist laut Aussage der iu nur für die Akkreditierung relevant, sobald diese abgeschlossen ist, können sich Studierende nicht mehr auf das Modulhandbuch berufen / darauf verlassen, dass die Informationen korrekt sind.

 

Somit haben die Studierenden kein verlässliches Dokument, was Umfang und Inhalt der vermittelten Informationen angeht.

 

 

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