Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 6 von 8
Like Tree1Gefällt mir

Thema: Neue Fernstudium-Programme an der Donau Universität Krems

  1. #1
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
    Registriert seit
    05.07.2003
    Ort
    Köln
    Beiträge
    18.709
    Blog-Einträge
    248

    Standard Neue Fernstudium-Programme an der Donau Universität Krems

    Die Donau Universität Krems bietet ab sofort sechs Universitätslehrgänge für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als Fernstudium an.

    Entwickelt wurde der Fernlehr-Betrieb gemeinsam mit der Blue Danube Business School GmbH, einer Bildungseinrichtung, die sich auf Distance-Learning-Programme spezialisiert hat.

    Der Einstieg ins MBA- bzw Experten Studium ist jederzeit - auch ohne Matura - möglich. Das Programm verzichtet auf Präsenzverpflichtungen für Lehrveranstaltungen an der Universität.

    Die Kosten für Studiengebühren beginnen bei 1.200 Euro für einen Universitätslehrgang. Als besonderen Anreiz für Schnellentschlossene bietet die Blue Danube Busienss School einen Bildungs-Scheck von 400 Euro, welcher auf die anfallende Studiengebühr angerechnet wird, an.

    Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Blue Danube Business School.
    Geändert von Markus Jung (04.01.2012 um 10:16 Uhr) Grund: Rechtschreibung
    Andre2882 gefällt das.
    Inhaber von Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K.
    Mitautor des Ratgebers 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium
    Psychologie-Fernstudent an der FernUni Hagen (Blog)
    Google+: Markus Jung - fernstudium.mj@googlemail.com

  2. #2
    Andre2882 ist offline Benutzer
    Registriert seit
    07.01.2010
    Beiträge
    89

    Standard AW: Neue Fernstudium-Programme an der Donau Universität Krems

    Hallo Markus,

    und vielen Dank für den Hinweis. Ich habe mir die Informationen zu den Programmen kurz angeschaut, das Ganze sieht recht interessant aus: http://www.business-school.co.at/index.php?menuid=1

    Ein MBA für 7.200 €, nahezu keine Präsenzverpflichtungen. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob der Abschluss auch in Deutschland geführt werden dürfte. Da es sich bei der Donau-Uni meines Wissens um eine vollwertige österreichische Universität handelt, eigentlich schon, oder? Folgende Formulierung hat mich etwas unsicher gemacht:

    Wie sind im Rahmen eines Universitätslehrgangs erworbene Mastergrade zu bewerten?
    Die österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung werden nach Abschluss von Universitätslehrgängen verliehen, die in Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechenden ausländischen Masterstudien vergleichbar sind. Die Mastergrade der
    Weiterbildung sind jedoch nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien.
    Bewertung in Österreich:
    Mastergrade in der Weiterbildung sind akademische Grade auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung) mit starkem Berufsbezug, für das ein abgeschlossenes Studium bzw. eine gleichwertige Qualifikation
    Zulassungsvoraussetzung ist. Die Universitätslehrgänge können unter die gleichwertigen Studien fallen, die zur Aufnahme eines Doktorats-Studiums berechtigen können; diese Gleichwertigkeit ist von der betreffenden Universität im Einzelfall zu prüfen. Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein.
    Internationale Bewertung:
    Mastergrade in der Weiterbildung entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktorats-Studien eingerichtet sind (z.B. „Magistar“ in Kroatien oder „Master Universitario“ in Italien). Aufgrund eines Mastergrades ist nicht mit einer
    automatischen Zulassung zu einem Doktorats-Studium im Ausland zu rechnen; allerdings kann diese im Einzelfall erfolgen.

    Wie seht ihr das?

    Viele Grüße
    André

  3. #3
    Herbert Schlair ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    28.12.2011
    Beiträge
    10

    Standard AW: Neue Fernstudium-Programme an der Donau Universität Krems

    Lieber Herr Jung,

    Erlauben Sie mir, dass ich Ihren Beitrag noch mit ein paar wichtigen Zusatz-Informationen ergänze:

    Die Donau-Universität Krems bietet ab 01. Dezember 2011 vier Fernstudien-Programme aus dem Bereich "General Management" an.
    Dabei sind auch ein vollwertiges Master-Studium (MBA General Management Competences) und zwei akademische Experten-Programme ("Akademische Betriebsorganisator", "Akademische Business Manager"). Interessenten finden die Detail-Infos unter http://www.donau-uni.ac.at/de/studiu...echt/index.php .
    Es handelt sich dabei um "echte" Fernstudien - es ist also keine Präsenz an der Uni selbst erforderlich. Der Einstieg in das Studium ist jederzeit möglich, also an keinen Semesterbeginn gebunden. Interessant ist auch, dass rund 2/3 der Prüfungen online über eine Prüfungsplattform abgelegt werden können. Auch hier gibt´s einen Einblick, wie so etwas funktionieren kann - http://www.business-school.co.at/ind...=1&reporeid=11 ; einfach mal ausprobieren. Preislich liegt das Fernstudien-Angebot um rund 50 % günstiger als ein vergleichbares Präsenzstudium!

    Zum Thema "Führbarkeit des akademischen Abschlusses MBA" der Donau-Universität in Deutschland möchte ich auch ein Statement abgeben:
    Die Donau Universität Krems ist eine staatliche österreichische Universität und durch ein eigenes Gesetz (http://www.donau-uni.ac.at/imperia/m...esetz_2004.pdf) konstituiert.
    Die akademischen Abschlüsse (MBA, MAS, MFP oder weitere) sind vollwertige akademische Abschlüsse, welche in Österreich Führungs- und Eintragungsfähigkeit besitzen.

    Mit Hinweis auf das Deutsch-Österr. Äquivalenzabkommen (http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB...Osterreich.pdf) sowie eines jüngst erfolgten Urteils des Deutschen Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 18.03.2010, Az. I ZR 172/08):
    ist aus meiner Sicht der österreichische akademische Grad "Master of Business Adminsitration (MBA)" als Mastergrad zweifelsfrei auch in Deutschland zu führen.

    Ich zitiere dazu aus dem Erkenntnis des BGH v. 18. 03. 2010:

    "Die Rechtsgrundlage für die Verleihung dieses akademischen Grades ist eine Vorschrift des österreichischen Rechts, und zwar § 1 der 403. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad “Master of Science (Kieferorthopädie)”, Universitätslehrgang “Kieferorthopädie (MSc)” der Donau-Universität Krems (BGBl. für die Republik Österreich vom 21.10.2004 Teil II). Nach Art. 2, 5 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich vom 13. Juni 2002 (BGBl. 2004 II S. 127) sind die Inhaber eines in Art. 2 genannten Grades berechtigt, diesen Grad im jeweils anderen Staat zu führen. Zu den österreichischen akademischen Graden, die in Deutschland geführt werden dürfen, gehört der Mastergrad."

    Die Eintragungsfähigkeit in Urkunden (Reisepass, Führerschein, amtliche Dokumente) ist aus unserer Sicht ebenfalls gegeben, wird aber von Deutschen Behörden im Einzelfall unterschiedlich gesehen und behandelt.

    Herzliche Grüße!

  4. #4
    Herbert Schlair ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    28.12.2011
    Beiträge
    10

    Standard AW: Neue Fernstudium-Programme an der Donau Universität Krems

    Lieber Andre,

    Die Donau Universität Krems ist eine staatliche österreichische Universität und durch ein eigenes Gesetz (http://www.donau-uni.ac.at/imperia/m...esetz_2004.pdf) konstituiert.
    Die akademischen Abschlüsse (MBA, MAS, MFP oder weitere) sind vollwertige akademische Abschlüsse, welche in Österreich Führungs- und Eintragungsfähigkeit besitzen.

    Mit Hinweis auf das Deutsch-Österr. Äquivalenzabkommen (http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB...Osterreich.pdf) sowie eines jüngst erfolgten Urteils des Deutschen Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 18.03.2010, Az. I ZR 172/08):
    ist aus meiner Sicht der österreichische akademische Grad "Master of Business Adminsitration (MBA)" als Mastergrad zweifelsfrei auch in Deutschland zu führen.

    (Zitat aus dem Erkenntnis des BGH v. 18. 03. 2010)

    "Die Rechtsgrundlage für die Verleihung dieses akademischen Grades ist eine Vorschrift des österreichischen Rechts, und zwar § 1 der 403. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad “Master of Science (Kieferorthopädie)”, Universitätslehrgang “Kieferorthopädie (MSc)” der Donau-Universität Krems (BGBl. für die Republik Österreich vom 21.10.2004 Teil II). Nach Art. 2, 5 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich vom 13. Juni 2002 (BGBl. 2004 II S. 127) sind die Inhaber eines in Art. 2 genannten Grades berechtigt, diesen Grad im jeweils anderen Staat zu führen. Zu den österreichischen akademischen Graden, die in Deutschland geführt werden dürfen, gehört der Mastergrad."

    Beste Grüße!
    Herbert

  5. #5
    schwedi ist offline Benutzer
    Registriert seit
    24.07.2009
    Beiträge
    60

    Standard AW: Neue Fernstudium-Programme an der Donau Universität Krems

    Hallo,

    ich absolviere gerade einen MSc. an der Donau Uni Krems und hatte mich auch erkundigt bzgl. der Führung des Titels in Deutschland.
    Den Titel darf man führen, allerdings hat man mit dem Master keinen (automatischen) Zugang zum Höheren Dienst, wie das bei deutschen Mastern der Fall wäre.

    Viele Grüße,
    Silke

  6. #6
    Herbert Schlair ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    28.12.2011
    Beiträge
    10

    Standard AW: Neue Fernstudium-Programme an der Donau Universität Krems

    Guten Morgen!

    Ja, das ist eigentlich Sache des Arbeitgebers (hier: der Staat), welche Ausbildung/Studium/Abschluss er als geeignet ansieht, in den "Höheren Dienst" im Rahmen einer Beamtenlaufbahn einzusteigen.
    Interessanterweise (und als schlechtes Beispiel) anerkennt die Republik Österreich als Dienstgeber von rund 750.000 Beamten den Bachelor-Abschluss ihrer eigenen Universitäten nicht als einen Studienabschluss an, welcher automatisch die Einstufung in den "Höheren Dienst" (in Österreich: die "Verwendungsgruppe A") nach sich zieht.
    Somit: die Einstufung oder Nicht-Einstufung in eine bestimmte Verwendungsgruppe innerhalb einer Beamtenlaufbahn hat grundsätzlich nichts mit dem Uni-Abschluss, der Führbarkeit desselben oder Eintragungsfähigkeit desselben zu tun, sondern ist schlichtweg eine Entscheidung des Arbeitgebers (hier: der öffentlichen Hand).

    Herbert

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte