Hauptpraktikum bzw. Berufsorientiertes Praktikum
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Guten Abend alle zusammen!
Ein Blogpost von Kroete07 zum Thema "Hauptpraktikumsplatz wird nicht anerkannt", hat mich ein nachdenklich gestimmt. Viele von Euch studieren ja nun schon etwas länger und können mir vielleicht ein paar wertvolle Infos, auf meine Fragen hin geben.
Ich möchte im kommenden Jahr mit dem Studium beginnen. Wie in vielen meiner Postings erwähnt, schwanke ich ja noch zwischen zwei Studiengängen. Dennoch steht das Pflegemanagementstudium an der HFH momentan immer noch an erster Stelle. Ich frage mich nur gerade, was als Hauptpraktikumsplatz überhaupt anerkannt wird? Mir ist ein wenig Angst und Bange, in Anbetracht der Tatsache, dass sollte ich mit dem Studium beginnen, ich meinen Job auf gar keinen Fall kündigen möchte. Das Problem das ich sehe ist, das ich weder in einer leitenden Position bin, noch diese aktuell in Aussicht stünde. Ich bin eine (degradiere mich mal selbst) einfache Krankenschwester. Müsste ich das Hauptpraktikum dann woanders machen? Ist es möglich dieses zu splitten also in 2x10 Wochen?
Desweiteren Frage ich mich gerade ob alle Kommilitonen des Pflegemanagmentsstudienganges bereits sogar in leitenden Positionen sind?
Freu mich auf eure Antworten - Liebe Grüße Sany
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Hallo Sany,
ich habe auch keine leitende Position, bin eine ebenso "einfache" Assistentin für Tourismusmarketing und betreue unser Sekretariat. Ich habe auch hier gepostet, weil ich mir absolut unsicher war, aber mir wurde hier Mut zugesprochen und so habe ich bei der HFH per E-Mail angefragt, ein Zwischenzeugnis mit meiner Aufgabenauflistung hingeschickt und daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass meine Stelle als Praktikum anerkannt würde. Ich hoffe, das ist dann in zwei Jahren, wenn ich hoffentlich soweit bin, immernoch so. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle HFH-Studenten schon in leitenden Positionen sind, das würde mir ein wenig Angst machen :-)
Mir war wichtig, um die Anerkennung zu wissen, weil ich auch meinen Job eigentlich während des Studiums behalten will, ist jetzt zwar nicht gerade ein Traumjob, aber ich weiß nicht, ob ich schon während des Studiums auch noch die Energie habe, nach einer neuen Stelle zu suchen. Aber ich will versuchen, das Studium vorerst auf eigene Faust durchzuziehen, ohne Eínbeziehung des Arbeitgebers, den will ich erst informieren, wenn es gar nicht mehr anders geht, wenn ich irgendwas von dem benötige oder so, mal sehen.
Willst du auch zum 1. Januar beginnen?
LG Nadeschka
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Hallo Nadeschka
Willst du auch zum 1. Januar beginnen?
Nein, ich möchte gerne zum 01.07.12 beginnen. Ist zwar noch eine Weile hin, dennoch mache ich mir viele Gedanken (und das schon seit über einem Jahr) bezüglich des Studiums. Ich will gut informiert sein, welches Studium meinen Vorstellungen und Bedürfnissen gerecht werden kann.
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Ja klar, das ist verständlich, so eine Entscheidung sollte man wirklich nicht übers Knie brechen.
Die Zeit während der Vorauswahl fand ich schon spannend, es ist einfach unheimlich interessant, was es alles für Angebote gibt. Aber seit bei mir die Entscheidung für die HFH gefallen ist, bin ich ganz hibbelig und kann es kaum noch abwarten. Nächste Woche, wenn ich Urlaub habe, suche ich meine Bewerbungsunterlagen zusammen, dann geht es offiziell los.
Dir viel Glück bei der weiteren Auswahl und wegen des Praktikums kannst du ja einfach mal bei der HFH direkt nachfragen.
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 Zitat von Sany
Ein Blogpost von Kroete07 zum Thema "Hauptpraktikumsplatz wird nicht anerkannt", hat mich ein nachdenklich gestimmt.
Hinweis: Es geht um diesen Blogbeitrag.
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Vielleicht hilft das:
Studiengang Pflegemanagement:
Das Hauptpraktikum kann sich auf alle Tätigkeitsfelder beziehen, bei denen insgesamt sowohl strategische
als auch operative Managementaufgaben (mit z.B. organisatorischen, planerischen, administrativen
bzw. koordinierenden Funktionen) gegeben sind.
Zum einen sind dies alle Führungsaufgaben der Linienfunktion auf unterschiedlichen Leitungsebenen in
allen Institutionen der direkten pflegerischen Versorgung, wie stationäre Einrichtungen (z.B. Krankenhaus,
Altenheim, Hospiz), teilstationäre Einrichtungen (z.B. Kurzzeitpflege) oder ambulante Einrichtungen
(z.B. Sozialstation, Ambulanter Pflegedienst):
– z.B. Stationsleitung, Abteilungsleitung, Pflegedienstleitung
– z.B. Teamleitung, Wohnbereichsleitung, Einsatzleitung
– z.B. Geschäftsführung
Damit können unterschiedliche Tätigkeitsbereiche und -anforderungen1 verbunden sein:
– z.B. auf die Patienten bezogene Aufgaben (Pflegequalität...)
– z.B. auf die Mitarbeiter bezogene Aufgaben (Einsatzplan...)
– z.B. auf die Organisation des Pflegedienstes bezogene Aufgaben (Arbeitsabläufe...)
– z.B. auf die Betriebsleitung bezogene Aufgaben (Haushaltsplan...)
– z.B. auf die Ausbildung bezogene Aufgaben (Praxisanleitung...)
Zum anderen sind dies alle Managementaufgaben der Stabsstellenfunktion auf verschiedenen Positionen
in allen Institutionen des Gesundheitswesens, wie z.B. Qualitätssicherung, Personalentwicklung, Innerbetriebliche
Fortbildung, Controlling oder Marketing.
Bei den Tätigkeiten der Institutionen wie Krankenkassen (z.B. Gesetzliche Krankenversicherung), Verbände
(z.B. Wohlfahrtsverbände) oder Behörden (Öffentlicher Gesundheitsdienst) muss ein deutlicher
Bezug zu pflegerelevanten Aspekten gegeben sein (wie z.B. Aufgabenbereich „Pflegeversicherung“).
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