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Verkauf und Weitergabe von Studienheften


Markus Jung

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Man unterschreibt Verträge, ohne sich mit seinen Rechten und Pflichten auseinander zu setzen gemäß dem Motto: Papa wird mich schon raushauen...

Das mag oft stimmen - aber gerade in der in diesem Thema diskutierten Frage (und ich bitte doch, bei der zu bleiben und das Thema nicht nur künstlich noch weiter aufzublähen) ist selbst bei aufmerksamer Lektüre des Vertrages halt gar nicht so einfach zu entscheiden, welche Rechte der Student denn an den Studienbriefen erlangt, wie ich beim Schreiben dieses Beitrags selbst feststellen musste.

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Guten Morgen,

ich habe gerade von einer Mitarbeiterin (Ass. jur.) der HFH eine Nachricht zu diesem Thema bekommen.

In kurzen Sätzen -> Absolventen an der HFH dürfen die originalen gedruckten Briefe verkaufen, da diese erworben

werden und somit Ihr Eigentum darstellen.

Dieser Satz lässt eigentlich nurnoch den einen Spielraum zu, und befasst sich daher mit den einzelnen Verträgen der jeweiligen

Hochschule und mit deren AGBs. Die Frage ist gekauft oder nicht...

Wenigstens wissen die Leute von der HFH jetzt schonmal von offizieller Stelle was sie mit den SBs machen dürfen.

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ich habe gerade von einer Mitarbeiterin (Ass. jur.) der HFH eine Nachricht zu diesem Thema bekommen.

In kurzen Sätzen -> Absolventen an der HFH dürfen die originalen gedruckten Briefe verkaufen, da diese erworben

werden und somit Ihr Eigentum darstellen.

So lange keine offizielle Stellungnahme der HFH erfolgt bzw. kein eindeutiger Satz dazu im Vertrag steht (dass die Studienunterlagen durch Kauf ins Eigentum des Vertragsnehmers übergehen ... oder wie auch immer das korrekt heißen mag), ist diese Ihre Auskunft nicht so wahnsinnig viel wert!

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Meine Antwort war nicht ganz so direkg...obwohl...Doch ich habe gesagt das mir eine Antwort nach dem Motto, weil es so ist wenig hilft und auch den Sachverhalt nicht klärt und die Hochschule uns darüber hinaus ja auch lehrt die Dinge kritisch zu Hinterfragen weshalb ich schon ein Antwort wünsche die vielleicht auch die Rechtliche Grundlage und den Status der Hefte darstellt

Nichts für ungut, Frau Viethen, aber manchmal (hier zum Beispiel) habe ich Schwierigkeiten zu folgen, was genau Sie jetzt mit dem Text gemeint haben könnten. Er ist mir einfach zu ... assoziativ!

;)

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Also Nein laut unseren AGB ist der Verkauf nicht erlaubt, wenn es passiert können wir nichts machen. Die Frage ist für die Fernhochschulen ungeklärt.

Das bestätigt in der Tat das, was wir hier in dieser langen Diskussion auch schon heraus gefunden haben - so richtig rechtlich geklärt scheint es nicht zu sein und auch keinesfalls einfach zu beurteilen.

Ich finde es aber positiv, dass Apollon dies nun auch so ehrlich zum Ausdruck gebracht hat.

Damit ist es wohl auch an der Zeit, diesen Themenstrang langsam zu einem Ende kommen zu lassen - sofern es nicht irgendwann neue Erkenntnisse dazu gibt.

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Ist es hier denn nun gestattet Kaufs- und Verkaufsanfragen zu den Studienheften zu stellen?

Ich könnte ja jetzt sagen, dass es nicht erwünscht ist ;-) Im Sinne einer klaren Ansage wiederhole ich aber nochmal meine hier formulierte Entscheidung:

Künftig werde ich bei Fernstudium-Infos.de keine Angebote oder Gesuche von Studienmaterialien mehr zulassen.

Ich denke, das beantwortet deine Frage?

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"Ist es hier denn nun ....."

Welche Bedeutung mögen diese beiden kleinen Wörter im Kontext der vorangestellten Diskussion nur haben?!!

Vielleicht hätte ich aber die Frage folgendermaßen formulieren sollen, um Missverständnisse vorzubeugen.

Markus, bleibst du bei deiner Entscheidung, trotz der neusten Erkenntnisse(...keine rechtliche Handhabe....)???

"eine andere rechtliche Grundlage als unsere AGBs haben wir leider nicht. Wir möchten natürlich nicht, dass die Studienhefte weiter verkauft werden, falls es doch geschieht, haben wir rechtlich keine Handhabe."

Die Hochschule hat also rechtlich keine Handhabe, es existstiert also keine gesetzliche Grundlage, die den Verkauf bzw. die Weitergabe der Originalstudienbriefe verbietet. Eine entsprechende AGB-Klausel ist also demnach, wie ich vermutete, nichtig. Die Hochschule hat dies doch zugegeben. Eine für mich glasklare Angelegenheit.

Aber selbstverständlich respektiere und akzeptiere ich deine Entscheidung. Auch ist meine Frage hiermit beantwortet, vielen Dank.

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"Keine Handhabe haben" heißt "Wir können es nicht durchsetzen, weil wir (beispielsweise) nichts von den Verkäufen mitbekommen."

Wenn hier Gesuche und Angebote eingestellt werden dürfen, dann wird dieser Verkaufsprozess aber sichtbar und dokumentierbar - und dann hat man ganz schnelle eine Handhabe, wenn man will. Gegen Herrn Jung.

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