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Verkauf und Weitergabe von Studienheften


Markus Jung

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Hallo Anne,

genau so wie du es für euch beschreibst sehe ich es eigentlich auch und finde es sehr positiv, dass und wie du eure Einstellung dazu hier vertrittst.

---

Ich denke bei denjenigen, die wirklich aktiv das Fernstudium absolviert haben, stellt sich die Frage einer Weitergabe meistens auch gar nicht. Ich weiß nicht, wie eure bearbeiteten Studienbriefe aussehen, aber meine sind so voll von Markierungen und Notizen, dass ich sie gar nicht hätte weitergeben können und wollen. Aber ich war schon froh, dass ich sie (nachdem ich festgestellt hatte, dass ich für einige Jahre nicht mehr rein geschaut hatte) in das Altpapier befördern konnte, ohne mir Sorgen machen zu müssen eine Vertragsverletzung zu begehen, wenn sich doch jemand ein Heft aus dem Müll fischen sollte.

Natürlich sind auch Fälle denkbar (die ich hier bewusst nicht ausführen möchte), dass die Anbieter gezielt ausgenutzt würden, um mit Studienmaterialien Geschäfte zu machen - dass die Anbieter sich davor schützen möchten, kann ich sehr gut nachvollziehen.

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@H Okay, bei der AKAD ist es wie folgt formuliert und geregelt:

3. Studienmaterial

Das gesamte Studienmaterial geht in mein Eigentum über.

Da ist es dann mit einem Eigentumshinweis....naja ich denke man kann den Ball hin und herwefen letztendlich kann das aber nur ein Jurist mit entsprechendem Fachgebiet aufklären

Entschuldige bitte, aber ähhhh what??!!

Du wolltest mir doch mitteilen, auf welche Anspruchstgrundlage sich die Apollon bei der Untersagung des Weiterverkaufs von Studienbriefen bezieht oder nicht?

Mir ist egal in welchem Zustand sich die Studienbriefe befinden!!!

Und bitte hört auf abstruse Gründe zu erfinden, warum ihr die Weiterabe bzw. den Verkauf von Studienbriefen ablehnt. Wenn ihr es nicht wollt, egal aus welchen Gründen, bleibt mir und potentiell andere Interessenten nichts anderes übrig als es zu akzeptieren. Und das ist auch vollkommen in Ordnung. Und wenn ihr wirklich dran glaubt, dass ihr euch vertragswidrig oder gar gesetzeswidrig verhält, wenn ihr es tut, dann sei es eben drum. Es ist doch immer wieder interessant, zu sehen, wie Platon mit seinem Gleichnis recht hatte.

Was mich aber ankotzt...nein, ich frage einfach mal. Wenn die Studienbriefe nicht mehr verwertbar sind, wieso verkauft ihr die denn nicht für kleines Geld?! Ich betone es noch einmal, mir ist geal, in welchem Zustand sich die Hefte befinden. Lediglich lesbar müssen sie sein. Kaffeflecken, Markierungen, Vermerke und dergleichen stören mich kein bisschen. aber wenn ihr sie lieber wegwerfen wollt...

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@ayo:

Unabhängig von dem, was du inhaltlich ausdrücken möchtest, passt dein aggressiver Schreibstil nicht zu dem, was hier im Forum üblich und von der Mehrheit und auch von mir gewünscht ist. Bitte passe dich da an - oder verzichte auf weitere Beiträge.

Außerdem hast du jetzt in diesem und in anderen Themen oft genug darauf hingewiesen, dass du Hefte suchst. Bitte verzichte auf weitere Wiederholungen.

Danke.

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Guten Morgen,

also zu dem Thema kann ich nur sagen, dass ich gestern meine Hausarbeit von der HFH bekommen habe, und dort steht sogar deutlich drauf, dass die Weitergabe oder gar der Verkauf einer Hard- oder Softcopy untersagt/verboten ist.

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke hier ist es bei weitem nicht so einfach wie viele denken. Von wegen Eigentum wenn ich es bezahle usw...

Vermutlich ist es hier etwas anderes, da wie um Ausbildungsmaterial bzw. sogenanntes geistiges Gut/Eigentum reden(oder liege ich da falsch).

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also zu dem Thema kann ich nur sagen, dass ich gestern meine Hausarbeit von der HFH bekommen habe, und dort steht sogar deutlich drauf, dass die Weitergabe oder gar der Verkauf einer Hard- oder Softcopy untersagt/verboten ist.

Bin gerade etwas verwirrt...deine Hausarbeit, die von dir verfasst wurde, ist doch dein geistiges Eigentum? Oder hab ich da gerade etwas falsch verstanden?

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Hausarbeit von der HFH bekommen habe, und dort steht sogar deutlich drauf, dass die Weitergabe oder gar der Verkauf einer Hard- oder Softcopy untersagt/verboten ist.

Hausarbeiten sind etwas Anderes als Studienhefte und es geht hier auch nicht um Hard- oder Softcopys, sondern nur um die Originale.

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke hier ist es bei weitem nicht so einfach wie viele denken.

Hier stimme ich zu, das Thema ist kompliziert.

Habe da mal was angehangen, wenn es verboten ist dann bitte entfernen.

Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Dokument handelt, dass öffentlich verbreitet werden darf (?).

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Bin gerade etwas verwirrt...deine Hausarbeit, die von dir verfasst wurde, ist doch dein geistiges Eigentum? Oder hab ich da gerade etwas falsch verstanden?

Hallo,

ich rede von der Aufgabenstellung der Hausarbeit. Hätte ich ggf. ergänzen können, ansonsten hast du natürlich recht.

Die Datei welche ich in meinem letzten Post angehangen habe besitzt kein Copyright oder ähnliches und ist auch über jede Suchmaschine zu finden. Man kann aber auch selbst nach Urheberrecht und geistigem Eigentum suchen und somit die Datei entfernen ;-)

Nochmals zum Thema:

In meinen Studienbriefen (HFH) steht sogar folgendes:

post-19126-144309705051_thumb.jpg

Wenn man jetzt noch google bemüht und nach Urheberrecht guckt, dann kann man dieses Thema doch eigentlich endgültig beantworten, oder sehe ich das falsch?

Übertragbarkeit des Urheberrechts

In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der ideellen sowie der wirtschaftlichen Interessen eng miteinander verbunden sind (sog. monistische Theorie). Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich nicht übertragbar erklärt. Die einzige Möglichkeit ist die Übertragung durch Erbfolge. Nach der ausdrücklichen Regelung des § 28 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht vererblich. Dagegen schließt § 29 Abs. 1 UrhG eine Übertragung des Urheberrechts, die nicht in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt, aus; die Kommerzialisierung des Urheberrechts wird hierdurch also deutlich eingeschränkt.

Also könnte man doch sagen, dass man mit dem Erhalt der Studienbriefe nur die Möglichkeit hat, diese Werke zu studieren und für den persönlichen Gebrauch zu verwenden. Möchte man diese in irgend einer Art veräußern, so muss dies mit dem Urheber abgestimmt werden. Einzige Möglichkeit...70 Jahre warten, denn dann ist das Urheberrecht auf dieses Werk "erloschen".

Was denkt ihr darüber?

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Die Datei welche ich in meinem letzten Post angehangen habe besitzt kein Copyright oder ähnliches und ist auch über jede Suchmaschine zu finden. Man kann aber auch selbst nach Urheberrecht und geistigem Eigentum suchen und somit die Datei entfernen ;-)

Also ich finde in der Datei den Hinweis

© Institut für Freie Berufe (IFB)

an der Friedrich-Alexander-Universität

Erlangen-Nürnberg

und habe sie daher entfernt. Im übrigen heißt weder, dass etwas über Suchmaschinen zu finden ist noch das Fehlen eines Hinweises auf ein Copyright, dass etwas kopiert werden darf. Umgekehrt, nur wenn es einen ausdrücklichen Hinweis gibt, dass etwas verbreitet werden darf (zum Beispiel im Rahmen einer CC-Lizenz) ist es erlaubt, Kopien einzustellen.

Ich habe die Datei daher entfernt - war auch ein schönes Beispiel dafür, wie kompliziert die Sache tatsächlich ist ;-)

Was denkt ihr darüber?

Das Urheberrecht bleibt beim Urheber - das bedeutet aber nicht, dass ich zum Beispiel ein Buch nicht ohne Erlaubnis des Urhebers weiterverkaufen darf...

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