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Verkauf und Weitergabe von Studienheften


Markus Jung

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In meinen Studienbriefen (HFH) steht sogar folgendes:

[ATTACH=CONFIG]2411[/ATTACH]

Wenn man jetzt noch google bemüht und nach Urheberrecht guckt, dann kann man dieses Thema doch eigentlich endgültig beantworten, oder sehe ich das falsch?

Also könnte man doch sagen, dass man mit dem Erhalt der Studienbriefe nur die Möglichkeit hat, diese Werke zu studieren und für den persönlichen Gebrauch zu verwenden. Möchte man diese in irgend einer Art veräußern, so muss dies mit dem Urheber abgestimmt werden. Einzige Möglichkeit...70 Jahre warten, denn dann ist das Urheberrecht auf dieses Werk "erloschen".

Was denkt ihr darüber?

Das Du, Verzeihung, Dich mit den Dingen noch nicht beschaeftigt hast. Das Urheberrecht beschaeftigt sich mit ganz bestimmten Rechten, z. B. Vervielfaeltigung, oeffentlicher Vortrag, die geschuetzt sind. Die Moeglichkeit, ein (legal erworbenes) Exemplar weiterzuverkaufen, ist davon unberuehrt. Sonst duerfte man ja auch keine gebrauchten Buecher verkaufen, was natuerlich staendig passiert. Uebrigens sind zwar Urheberrechte nicht uebertragbar, Nutzungsrechte aber sehr wohl (die meisten Autoren uebertragen Nutzungsrechte an Verlage usw.).

Es ist einfach so, auch wenn manche es nicht wahrhaben wollen, dass man mit dem Urheberrecht hier nicht weit kommt. Da muesste man schon mit einer anderen Rechtsgrundlage kommen, die bisher noch keiner benennen konnte.

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Es ist einfach so, auch wenn manche es nicht wahrhaben wollen, dass man mit dem Urheberrecht hier nicht weit kommt. Da muesste man schon mit einer anderen Rechtsgrundlage kommen, die bisher noch keiner benennen konnte.

Ich denke wenn, dann kann dies nur über einzelvertragliche Regelungen (AGB) passieren, indem zum Beispiel das Eigentum an den Studienbriefen nicht auf die Studierenden übergeht, sondern lediglich ein Nutzungsrecht für die Dauer des Studiums oder auch darüber hinaus eingeräumt wird (quasi eine Leihgabe) und dies auch nur exklusiv für den Studierenden selbst. Ob und wie das rechtlich geregelt sein muss und zulässig ist, kann sicherlich nur ein Anwalt beurteilen. Vielleicht ist das ähnlich wie mit den Schulbüchern, welche die Schule für die Schüler angeschafft hat und diesen nur für die Dauer eines Schuljahres zur Nutzung überlassen werden?

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Ich wollte den Spekukalationen ein Ende setzen und habe einen Anwalt gefragt - meine Frage und seine (für mich doch etwas überraschende) Antwort findet ihr hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=245252

Zentrale Aussage:

Daher steht es dem Urheber zu, einem Nutzungsberechtigten jedwede Weitergabe - auch der Originale - zu untersagen. Die entsprechende AGB-Klausel dürfte daher rechtmäßig sein.

Das Ganze wird auch durchaus nachvollziehbar begründet und auch auf meine Bedenken, was mit den Heften nach dem Studium passieren soll, wird eingegangen.

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Hm, also ich verstehe die Antwort nicht. Der Anwalt sagt "Insbesondere dürfte hierin keine überraschende Klausel oder unangemessene Benachteiligung zu sehen sein, da so lediglich auf die wesentlichen Inhalte des geltenden Urheberrechts hingewiesen wird". Bloederweise sagt das geltende Urheberrecht aber was anderes, naemlich (Paragraph 17 UrhG): "Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig." Das erschliesst sich mir nicht, warum diese Klausel "nur das geltende Recht" wiedergeben soll.

Auch die Antwort, was mit den Unterlagen geschehen soll, finde ich unbefriedigend. Du sollst also entweder die Unterlagen (auf Deine Kosten am Ende zurueckschicken) oder um Erlaubnis fragen sie wegzuschmeissen? Das soll ernstgemeint sein?

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im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden

Tja, werden die Studienbriefe wirklich veräußert? - Oder ist es nicht die kostenpflichtige Dienstleistung, für die der Student zahlt, und zu der auch die Überlassung (?) der Studienbriefe gehört?

Ich stimme dir allerdings zu, dass es ganz so einfach und abschließend denn doch nicht zu entscheiden scheint.

Auch die Antwort, was mit den Unterlagen geschehen soll, finde ich unbefriedigend.

Hier kann es im Grunde nur darum gehen, bereits vor Abschluss des Vertrages eine Regelung mit dem Anbieter zu treffen, die das klärt (also zum Beispiel Rücknahme der Unterlagen auf Kosten des Anbieters oder Erlaubnis zur normalen Entsorgung im Altpapier...).

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