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Verkauf und Weitergabe von Studienheften


Markus Jung

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Das scheint mir in der Tat die Frage zu sein, liegt hier ein Kaufvertrag vor oder nicht? Wenn nicht, scheint mir aber, dass das sehr deutlich gesagt werden muss, was der Anbieter hier bietet.

Was ich (letzter Post hier, versprochen) noch anmerken wollte: Die Sache gilt natuerlich nur, wenn diese Bedingung tatsaechlich festgesetzt ist. Hier wurde ja auch gesagt, das Urheberrecht wuerde weiterveraeusserungen generell verbieten usw. Davon kann nicht die Rede sein.

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Du darfst gerne weitere Beiträge hier schreiben - es ist ja qualifiziert, was du anmerkst.

Ich habe mir beispielhaft (da zum Download verfügbar) mal die Anmeldung zum BWL-Studiengang der HFH angeschaut (nur wegen der Frage Kaufvertrag etc.). Demnach handelt es sich um einen "Studienvertrag", der als Leistung unter anderem Lehr- und Lernmaterialien enthält.

Was für eine Art Vertrag ist nun ein Studienvertrag? - Zumindest bei allen Anbietern von Fernstudiengängen, die dem FernUSG unterliegen, ein Fernunterrichtsvertrag. Interessant vielleicht die Erklärungen in der Widerrufsbelehrung. Dort ist insbesondere von Leistungen die Rede, aber auch von Sachen.

Es wird zumindest nirgends erwähnt, dass der Student die Materialien erwirbt, sondern sie werden als Leistung bezeichnet, die er empfängt.

Damit komme ich aber auch an meine Grenzen und denke, es dabei zu belassen.

Allerdings habe ich für mich noch eine Entscheidung getroffen:

Künftig werde ich bei Fernstudium-Infos.de keine Angebote oder Gesuche von Studienmaterialien mehr zulassen.

Sie passen eh nicht zum Charakter eines Diskussionsforums und die Rechtslage scheint auch nach allen Klärungsbemühungen hier nicht wirklich eindeutig.

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Was für eine Art Vertrag ist nun ein Studienvertrag?

aus dem Bauch heraus würde ich sagen, ein Dienstvertrag

aus Wikipedia:

Typische Dienstverträge sind – vom Arbeitsvertrag abgesehen – beispielsweise der Behandlungsvertrag, der Mandatsvertrag mit einem Rechtsanwalt, Unterrichtsverträge (insbesondere Fernunterricht) sowie der Telekommunikationsvertrag (z. B. Mobilfunk-Verträge) und nicht zuletzt von großer praktischer Bedeutung ist auch der Versicherungsvertrag.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstvertrag

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Das Du, Verzeihung, Dich mit den Dingen noch nicht beschaeftigt hast. Das Urheberrecht beschaeftigt sich mit ganz bestimmten Rechten, z. B. Vervielfaeltigung, oeffentlicher Vortrag, die geschuetzt sind. Die Moeglichkeit, ein (legal erworbenes) Exemplar weiterzuverkaufen, ist davon unberuehrt. Sonst duerfte man ja auch keine gebrauchten Buecher verkaufen, was natuerlich staendig passiert. Uebrigens sind zwar Urheberrechte nicht uebertragbar, Nutzungsrechte aber sehr wohl (die meisten Autoren uebertragen Nutzungsrechte an Verlage usw.).

Es ist einfach so, auch wenn manche es nicht wahrhaben wollen, dass man mit dem Urheberrecht hier nicht weit kommt. Da muesste man schon mit einer anderen Rechtsgrundlage kommen, die bisher noch keiner benennen konnte.

Schön, dass Sie wissen womit ich mich beschäftigt habe, aber ihr Kommentar zeigt mir da eher das Gegenteil.

Ich sehe das vollkommen anders, da die Studienbriefe mit einem Buch fast garnichts zutun haben.

Abgesehen davon beantworten Sie einen Teil der Fragen in diesem Thema selbst indem Sie

das Nutzungsrecht ansprechen. Dieses erhält der Fernstudent von der Uni für die Skripte.

Durch den "Kauf" erhält der Student die Nutzungsrechte für einen bestimmten Zeitraum aber er kann

diese nicht an Dritte übertragen.

Bücher sind für jedermann zugänglich da sie "veröffentlich" werden. Daher gelten für Bücher mit Sicherheit andere Rechtsgrundlagen.

Bei den SB hingegen handelt es sich ja um einer Art Zusammenfassung bzw. Vorlesung in Schriftform welche nur bestimmten Personen

zugänglich gemacht werden. Hier hat der Autor bzw. die Hochschule natürlich viel investiert und möchte daher bestimmen wie es verbreitet wird.

Gerade das Urheberrecht ist ja für diese Dinge da, wie folgender Satz zeigt:

Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.

Ich hätte da noch einen schönen Link, aber leider weiß ich nicht wie solche Verlinkungen hier gehandhabt werden?

Dort findet man auch die folgende Unterscheidung:

Das Werk steht nicht unter einer freien Lizenz

Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke

durch Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglich-

machung erfordert zum einen die Zustimmung des/

der Rechteinhabenden zur Verwendung, des Weite-

ren sind für die Nutzung Vergütungen zu zahlen.

Ich denke, dass man dies hier noch viel weiter ausschmücken kann/muss, aber am Ende wird es immer wieder darauf

hinauslaufen, dass die Briefe mit Sicherheit nicht verkauft oder an Dritte weitergegeben werden dürfen, wenn die

Hochschule nicht darüber informiert ist.

Ich werde einfach mal die Hochschule anschreiben und um eine Antwort mit rechtlicher Untermauerung bitten, vielleicht können die ja helfen.

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Hi brauchst du nicht! Wie bereits mehrfach geschrieben ist die APOLLON informiert, gefragt und dabei die Antwort von der Geschäftsführung inklusive der Grundlage zu liefern. Der Studienservice kennt die Unterhaltung hier und "liest" auch mit. Ich habe Ende der Woche die Rückmeldung bekommen, dass die Stellungnahme von der Geschäftsführung noch aussteht. Ist also alles angefragt und sonst macht es ja scheinbar keine Hochschule

Was macht sonst keine Hochschule?

Übrigens habe ich im Campus der HFH gerade einen Eintrag zum Thema gefunden.

...die Studienbriefe und Klausuren der HFH das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gilt...

Soviel zu

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Schade.

Findest du es eine wichtig Möglichkeit, dass Fernstudium-Infos.de dafür genutzt werden könnte, Studienmaterialien anzubieten bzw. Gesuche dafür aufzugeben?

Bisher war es in den meisten Fällen so, dass solche Angebote von neuen Benutzern gemacht wurden, die sich sowohl vorher als auch nachher nicht aktiv an der Community beteiligt haben.

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@Markus:

Ich denke, dass es deine ganz eigene Entscheidung ist, wie du das auf FI.de handhaben möchtest. Ich respektiere das, was du beschließt. Schließlich bist du der Betreiber des Forums, du trägst das rechtliche Risiko, falls es zu Abmahnungen o.ä. kommen sollte.

Was ich wirklich schade finde, ist, dass dein Entschluss jetzt mit diesem - meiner Meinung nach - dubiosen Thread in Verbindung gebracht wird. Es bleibt der Geschmack zurück, dass dich dieses wirre Herumeiern zwischen Nicht-Wissen, Es-Ständig-Besser-Zu-Wissen und Nicht-Wissen-Wollen in deiner Entscheidungsfindung beeinflusst hat.

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Es bleibt der Geschmack zurück, dass dich dieses wirre Herumeiern zwischen Nicht-Wissen, Es-Ständig-Besser-Zu-Wissen und Nicht-Wissen-Wollen in deiner Entscheidungsfindung beeinflusst hat.

In gewisser Weise hat es das. Mir ist durch die ganze "Herumeierei" deutlich geworden, dass es nach aktuellem Stand unklar, ist, wie es letztlich rechtlich aussieht. Und da bin ich dann lieber auf der sicheren Seite - auch weil ich den Eindruck habe, dass die Möglichkeit zum Verkauf und zur Weitergabe von Studienmaterialien nicht so wesentlich für den Nutzen von Fernstudium-Infos.de ist, dass es sich lohnen würde, es darauf ankommen zu lassen.

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