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Urlaubssemester


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Hallo zusammen!

Prima, dass Ihr untereinander so gut vernetzt seid - Ihr habt eigentlich schon alles beantwortet 🙂

Hier noch einmal für von "offizieller" Seite die Regelung zu unserem Urlaubssemester an der IUBH:

Während des Fernstudiums an der IUBH hast Du die Möglichkeit ein Urlaubssemester einzulegen. Dabei kannst Du Dein Studium für sechs Monate pausieren. Ein Urlaubssemester muss bei der Hochschule unter Angabe eines triftigen Grundes beantragt werden und kann zweimal in Anspruch genommen werden
. In dieser Zeit musst/kannst Du keine Kurse besuchen oder Prüfungen ablegen. Der Vorteil von einem Urlaubssemester ist, dass dieses nicht als Fachsemester angerechnet wird. Dadurch kannst Du Dein Studium immer noch in der Regelstudienzeit absolvieren und hast nach diesem Zeitraum weiterhin Anspruch auf BAföG.

Für weitere Fragen steht Euch gerne das Studierendensekretariat mit Rat & Tat zur Verfügung:
Mo-Fr von 08:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr unter +49 (0)30 311 998 00.

Beste Grüße und weiterhin gutes Gelingen!
Serena / IUBH Fernstudium

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