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FH-Doktor


SebastianL

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In der ehemaligen DDR konnten Ingenieurhochschulen (hatten den Status heutiger FH's) das Promotionsrecht erhalten, wenn entsprechende Forschungstätigkeit nachgewiesen wurde. Was würde dagegensprechen, dies ähnlich zu handhaben?

 

Die Universitäten könnten weiterhin ihre elitären Dünkel pflegen und den FHs, die durchaus interessante Forschungsthemen haben und Kapazitäten bilden, würde Gerechtigkeit widerfahren.

 

Die Diskussion erinnert übrigens ein wenig an das Dr.-Ing.-Bashing im ausgehenden 19. Jahrhundert. Damals konnte nur in den klassischen Disziplinen promoviert werden (Jura, Medizin, ...). Ingenieure konnten zwar promovieren, mussten das aber als Dr. phil.. Das Promotionsrecht im Bereich Ingenieurwissenschaften gab es nicht.

Um 1900 wurde es auf Basis herzöglicher und königlicher Erlasse dann doch gegen den Willen der "Traditionalisten" durchgeboxt.

Diese konnten jedoch zumindest durchsetzen, dass der Dr.-Ing. deutsch abgekürzt wurde und nicht lateinisch, wie alle anderen.

Dadurch war es auch für Laien erkennbar, wer einen "richtigen" Dr. hat und wer nicht.

 

Liest sich aus heutiger Perspektive etwas absurd, was?

So viel hat sich ja nicht verändert ;)

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Warum sollte man nicht auch an einer FH promovieren können, wenn ein Lehrstuhl forschungsstark ist und die Qualität sicherstellen kann. Ein generelles Promotionsrecht für eine ganze FH oder Fakultät sehe ich eher skeptisch, was nicht heißt, dass sich nicht auch alle Lehrstühle einer Fakultät/ FH dafür qualifizieren können sollten. Es sollte aber meiner Meinung nach immer am Lehrstuhl festgemacht werden, vor allem um die allgemeine Akzeptanz sicherzustellen.

Ansonsten könnte es dazu führen, dass die Unterschiede weiter nach oben getragen werden (als "echter" Doktor gilt dann nur noch ein Dr. habil. oder ein FH-Doktor wird in Wirtschaft oder an der Uni benachteiligt). In einem solchen System könnte dann der "FH"-Doktor anführen, dass die Qualität und Gleichwertigkeit im Vergleich zur Uni geprüft und sichergestellt wurde (was ggf. sogar als positiv ggü. einem "Uni"-Dr. angesehen werden könnte, da hier keine vorherige Prüfung des Lehrstuhls erfolgt).

 

Zitat

Würde mich wundern, wenn es eine solche Kennzeichnung geben würde. Ich habe dazu zwar keine Infos, aber mit Bologna sind diese Kennzeichnungen ja gerade abgeschafft worden und es gibt auch zum Beispiel keinen Bachelor (FH) oder Master (FH).

 

Das würde mich auch wundern, da der Dr. ja gerade den höchsten akademischen Grad darstellen soll, da macht die Unterscheidung meiner Meinung nach überhaupt keinen Sinn.

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Das Promotionsrecht bekommt eine Hochschule (auch universitären Ranges) nur dann, wenn auch die entsprechenden Voraussetzungen vorhanden sind wie Forschungskapazitäten, Professorenanzahl etc. Auch eine Uni hat nicht automatisch ein Promotionsrecht - siehe zum Beispiel die Deutsche Universität für Weiterbildung.

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  • 4 Wochen später...

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