Zum Inhalt springen

M.A. Soziale Arbeit IU - Zulassung zur KJP-Ausbildung?


KS1

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

ich strebe an meinen Master an der iubh in sozialer Arbeit zu machen, denn ich will danach die Ausbildung zur KJP (Kinder- und Jugendpsychologin) machen. Kann mir jmd sagen, ob dieser Master mich dazu befähigt? Man konnte mir leider auch nichts an der fernuni dazu sagen.

 

Vielen Dank und liebe Grüße!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

KJP heißt Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in), nicht Psychologin. Welchen Bachelor hast du?

Zunächst brauchst du mind. einen Bachelor in Sozialarbeit mit staatlicher Anerkennung, um die Zugangsbedingungen zu erfüllen.

 

Die IUBH ist keine Uni. Aber meinst Du die Fernuni Hagen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

das kommt stark drauf an. Grundsätzlich kann ein Master Soziale Arbeit schon berechtigen, z.B. in Bayern:

Von: https://www.ivs-nuernberg.de/ausbildung-zulassung-kjp/ 

 

Zitat

 

(...) Ganz aktuell! Eine überraschende und weitreichende Entscheidung! Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Landesprüfungsämter hat am 15.05.2018 beschlossen, wie das Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG 3 C 122.16 – 17.08.2017; http://www.bverwg.de/de/170817U3C12.16.0) künftig umgesetzt wird:  Für die Zulassung zur/m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in (KJP) wird zukünftig ein Master-Abschluss in Pädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften und Bildungswissenschaften notwendig und ausreichend sein. Dieser muss nicht auf einem fachbezogenen Bachelor-Abschluss aufbauen Auch die Dauer des Masterstudiums ist nicht von Bedeutung (Schreiben des Landesprüfungsamts für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie der Regierung von Oberbayern vom 01.06.2018).

Dies gilt auch für Abschlüsse an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums.

Studienabschlüsse, die in Drittstaaten erworben wurden,  müssen zur Bewertung der Gleichwertigkeit bei der ZaB in Bonn eingereicht werden (ZaB = Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, 53012 Bonn, Postfach 2240). (...)

 

 

 

 


Wichtig wäre zu wissen, welche Anforderungen dein Bundesland an das Curriculum stellt. Wie viele ECTS müssen wovon erworben worden sein? Und dann einfach mit dem Curriculum der IUBH vergleichen. 
 

Ich glaube allerdings nicht, dass der von der IUBH darunter fällt, siehe Möglichkeiten auf der Karriereseite:

https://www.iubh-fernstudium.de/master/masterstudiengaenge/gesundheit-und-soziales/soziale-arbeit/karriere/

Da werden gerade mal zwei Punkte genannt, nämlich:
-Leiter*in KiJu-Einrichtungen
-Leiter*in Soziale Dienste 

Das erscheinen mir auch im Arbeitsfeld "Soziale Arbeit" gar nicht so viele Optionen zu sein.

Wenn damit die KJP-Ausbildung ohne Wenn und Aber möglich wäre, würde man das idR dick vermerken, da lukrativ. 
Ich würde also eher nicht davon ausgehen. Da die IUBH auch keine Universität ist, muss zumindest der Studiengang gleichgestellt sein, was ich da aber nicht sehen kann. 

Am besten fragst du noch mal dort nach. :) 

LG 

Bearbeitet von Vica
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 27.9.2018 um 16:32 , Vica schrieb:

das kommt stark drauf an. Grundsätzlich kann ein Master Soziale Arbeit schon berechtigen

 

Danke für diesen konstruktiven Beitrag :)

Bearbeitet von Markus Jung
Vollzitat gekürzt
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden, KS1 schrieb:

Hallo! ich habe einen Bachelor in Sozialwissenschaften, womit ich die Voraussetzung zur Zulassung erfüllen würde. Nein, ich meine schon die iubh :)

 

Ich meinte damit nicht die Zulassung zum Master, sondern zur (KJP) Approbationsausbildung. Oder meintest du das?

 

Sonst gilt erstmal § 5 PsychThG: 

Zitat
2.
für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
[...]
b)
die im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik,
[...]

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten, Forensiker schrieb:

 

Ich meinte damit nicht die Zulassung zum Master, sondern zur (KJP) Approbationsausbildung. Oder meintest du das?

 

Sonst gilt erstmal § 5 PsychThG: 

 

Ich habe auch die Information wie Viva (siehe Kommentar oben), dass ein Master in Sozialer Arbeit nach den neue Verordnungen auch ausreichend ist. Mir geht es nun mehr darum, ob der spezielle Master der iubh dazu befähigt. LG!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Jahre später...

Hi,

 

ich würde gerne wissen, ob du noch mehr Informationen dazu gefunden hast in den letzten Jahren und wie du dich letztendlich entschieden hast. 

 

Über das Teilen deiner Erfahrungen würde ich mich freuen :)

 

LG 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaube, am besten würde die @IU Internation. Hochschule sich hier einmal dazu äußern, ob ihr Master in Soziale Arbeit den Anforderungen an die KJP-Ausbildung (nach altem Recht) erfüllt, sofern spätestens im WS 2018/2019 begonnen. 
Und natürlich ist das dann auch Bundesebene. 

Hier z.B. das NRW-Gesetz zur KJP-Ausbildung (Altes Recht): https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2022-10/20221026_2_24_LPA_Psychotherapie_Zugangsvoraussetzungen_Altes_Recht.pdf 
Und da wäre der Master Soziale Arbeit aufgeführt. 

LG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...