Zum Inhalt springen

Online vorbereiten/anrechnen Studium Psychotherapeut


CarinaP

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Juggler95:

Meine Cousine hat Psychotherapie in Budapest studiert (im Fernstudium) und hat einen Therapieplatz in Luxenburg bekommen. Die Praxistätigkeit (Supervision, Selbsterfahrung, Theorie etc...) ist vom Aufwand her deutlich geringer und seit Corona alles auf online umgestellt.

 

Für deine Schwester gilt wohl noch die alte Approbationsordnung. In Bezug auf das Studium reicht ein Master in Psychologie, der das Fach klinische Psychologie enthält. Die Hürden sind bei der alten Approbationsordnung geringer als bei der neuen Approbationsordnung. Erschwerend kommt hinzu, dass es nach der neuen Approbationsordnung noch keine Fälle gibt, bei denen jemand erfolgreich eine Zulassung erhalten hat. Der Weg über ein ausländisches Studium steht demnach für all diejenigen auf sehr wackeligen Beinen, die sich an der neuen Approbationsordnung messen lassen müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

vor 8 Stunden schrieb Juggler95:

Meine Cousine hat Psychotherapie in Budapest studiert (im Fernstudium) und hat einen Therapieplatz in Luxenburg bekommen. Die Praxistätigkeit (Supervision, Selbsterfahrung, Theorie etc...) ist vom Aufwand her deutlich geringer und seit Corona alles auf online umgestellt.

Insofern hat deine Cousine noch vor dem 01.09.2020 mit dem Studium begonnen. Wenn sie sich nun sogar bereits in der Praxistätigkeit befindet. 
Seit der Änderung der Psychotherapeutenausbildung ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben. Allerdings befinden sich alle, die nach dem "neuen" Gesetz studieren noch im Bachelor

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Kruemmelchen:

Insofern hat deine Cousine noch vor dem 01.09.2020 mit dem Studium begonnen. Wenn sie sich nun sogar bereits in der Praxistätigkeit befindet. 
Seit der Änderung der Psychotherapeutenausbildung ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben. Allerdings befinden sich alle, die nach dem "neuen" Gesetz studieren noch im Bachelor

 

 Sie ist dann 2023 in Luxemburg fertige Psychotherapeutin und das Regierungspräsidium hat den "Titel" und die Ausführung auch für Deutschland bestätigt. Dass sich die vollständige Anerkennung im Luxenburg erworbener Berufsqualifikation mit dem neuen Psychotherapeutengesetz geändert hat, ist mir neu. Das würde ja bedeuten, dass kein Psychotherapeut aus dem Ausland mehr in DE tätig sein darf, denn in Luxemburg gibt es nicht sowas wie ne "Approbation".

 

Nun gut, du scheinst es besser zu wissen als das Regierungspräsidium..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb Juggler95:

Nun gut, du scheinst es besser zu wissen als das Regierungspräsidium..

 

Dieses hat das für den Einzelfall Deiner Cousine bestätigt, welche noch nach den Regelungen des alten PsychThG das Studium begonnen hat. Nur dieses Datum ist entscheidend, sofern sie innerhalb der Übergangsfrist bis 01.09.2032 fertig wird.

 

Auf der von Dir zitierten Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/gesundheit/seiten/auslaendische-abschluesse-akad/psychotherapie-ausland/ ist beschrieben, welche Regelungen nach dem neuen PsychThG hat, welche für alle gelten, die jetzt beginnen. 

 

Dort heißt es unter anderem:

 

"Wenn Sie Ihre Ausbildung in einem Staat der Europäischen Union oder außerhalb der Europäischen Union abgeschlossen haben und in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt und dauerhaft in Ihrem psychotherapeutischen Beruf tätig werden möchten, benötigen Sie eine Approbation. Die Approbation wird unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit erteilt.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Ausübung des psychotherapeutischen Berufs ist das Psychotherapeutengesetz (neue Fassung)  vom 15.11.2019 (PsychThG–neue Fassung). Wer die Approbation erwerben will, muss eine abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische psychotherapeutische Ausbildung vorweisen und die persönlichen Voraussetzungen für diesen Beruf mitbringen.

 

Ein Antrag mit einer Ausbildung aus einem Nicht-EU-Staat (Drittstaat) wird gem. § 11 PsychThG geprüft.

 

Ein Antrag mit einer Ausbildung aus der EU, EWR oder der Schweiz wird gem.  § 12 PsychThG geprüft."

 

und

 

"Das Psychotherapeutengesetz hat sich am 01.09.2020 geändert. Es muss nun ein (polyvalenter) Bachelor in Psychologie und ein Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie mit bestimmten Lerninhalten, die in der zum PsychThG erlassenen Approbationsordnung  (PsychThApprO) geregelt sind, abgeschlossen werden, um die Approbation zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten erhalten zu können. Nach der Approbation kann man  eine Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin/zum Fachpsychotherapeuten abschließen. Für u. a. eine Niederlassung in eigener Praxis mit Kassenzulassung muss diese Weiterbildung zusätzlich abgeschlossen werden. Für die Durchführung der Weiterbildung ist die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg zuständig.

 

Die Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Ausbildung mit der deutschen psychotherapeutischen Ausbildung wird in zwei  Schritten durchgeführt:

  1. Die ausländische Berufsqualifikation muss in dem Staat, in dem sie erworben wurde, für den unmittelbaren Zugang zu einem dem Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten in Deutschland entsprechenden Beruf mit dessen Berechtigung zur Ausübung von Heilkunde erforderlich sein (Referenzqualifikation).
  2. Wenn dies gegeben ist, wird die inhaltliche Gleichwertigkeit der erworbenen Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten in Deutschland geprüft, indem die Inhalte der ausländischen Ausbildung mit den Inhalten des Bachelor- und Masterstudienganges gemäß der PsychThApprO verglichen werden. Die Lerninhalte zum Bachelor sind in der Anlage 1 zu § 8 Nr. 1 PsychThApprO und die Lerninhalte zum Master in Anlage 2 zu § 8 Nr. 2 PsychThApprO eingestellt.

Bei der Gleichwertigkeitsprüfung wird der Hochschulabschluss und, wenn vorhanden, eine postgraduale Aus- oder Weiterbildung berücksichtigt.

 

Bei festgestellten wesentlichen Unterschieden bei einer Ausbildung aus einem Drittstaat, die nicht mit geeigneter psychotherapeutischer Berufserfahrung ausgeglichen werden können, kann zum Ausgleich der Unterschiede eine Kenntnisprüfung abgelegt werden.

 

Bei festgestellten wesentlichen Unterschieden bei einer Ausbildung aus der EU, EWR oder der Schweiz, die nicht mit geeigneter psychotherapeutischer Berufserfahrung ausgeglichen werden können, kann zum Ausgleich der Unterschiede zwischen dem Ablegen einer Eignungsprüfung oder praktischen Anpassungsmaßnahmen gewählt werden.

 

Mit erteilter Approbation und einer ausländischen psychotherapeutischen Aus- oder Weiterbildung kann man bei der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg die Gleichwertigkeit seiner ausländischen psychotherapeutischen Aus- oder Weiterbildung mit der deutschen Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin/zum Fachpsychotherapeuten beantragen."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Markus Jung:

Dieses hat das für den Einzelfall Deiner Cousine bestätigt, welche noch nach den Regelungen des alten PsychThG das Studium begonnen hat.

 

Auch das wird auf der verlinkten Seite am Ende explizit erläutert:

 

"Wenn die Prüfung ergibt, dass die Approbation wegen fehlender Referenzqualifikation nicht erteilt werden kann, ist es gem. § 27 PsychThG (Übergangsregelung) möglich, mit einem gleichwertigen ausländischen Master in Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie enthält, die Ausbildung zumr Psychologischen Psychotherapeutin/zum Psychologischen Psychotherapeuten nach PsychThG–alte Fassung noch bis längstens 01.09.2032 mit Approbation abzuschließen (solange der Bachelorstudiengang vor 01.09.2020 begonnen wurde)."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb Juggler95:

Sie ist dann 2023 in Luxemburg fertige Psychotherapeutin und das Regierungspräsidium hat den "Titel" und die Ausführung auch für Deutschland bestätigt. Dass sich die vollständige Anerkennung im Luxenburg erworbener Berufsqualifikation mit dem neuen Psychotherapeutengesetz geändert hat, ist mir neu

Die Approbation für alle die vor dem 01.09.2020 mit ihrem Psychologiestudium begonnen haben, wird natürlich weiterhin auch für diejenigen die im Ausland studieren erfolgen können. So wie für deine Cousine. Sie hat ja lange vor 2020 angefangen.

Wenn sie erst 2025 fertig wäre, wäre das ein Problem. Ich hatte darüber geschrieben, dass es für alle nach dem neuen Gesetz aufgrund des Studienganges Psychotherapie aller Voraussicht nach nicht mehr möglich sein wird, denn immerhin muss der ausländische Studiengang äquivalent zum Studiengang Psychotherapie sein (den es seit dem 01.09.2020 ausschließlich in Deutschland gibt). Eine der Grundvoraussetzungen des neuen Studienganges sind die universitären Studiengänge sowohl im Bachelor als auch im Master

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html

 

ansonsten siehe Post von @Markus Jung

 

P. S. im Originalpost ging es um die Möglichkeit den Studiengang nach neuem System im Ausland zu absolvieren

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Kruemmelchen:

Die Approbation für alle die vor dem 01.09.2020 mit ihrem Psychologiestudium begonnen haben, wird natürlich weiterhin auch für diejenigen die im Ausland studieren erfolgen können. So wie für deine Cousine. Sie hat ja lange vor 2020 angefangen.

Wenn sie erst 2025 fertig wäre, wäre das ein Problem. Ich hatte darüber geschrieben, dass es für alle nach dem neuen Gesetz aufgrund des Studienganges Psychotherapie aller Voraussicht nach nicht mehr möglich sein wird, denn immerhin muss der ausländische Studiengang äquivalent zum Studiengang Psychotherapie sein (den es seit dem 01.09.2020 ausschließlich in Deutschland gibt). Eine der Grundvoraussetzungen des neuen Studienganges sind die universitären Studiengänge sowohl im Bachelor als auch im Master

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html

 

ansonsten siehe Post von @Markus Jung

 

P. S. im Originalpost ging es um die Möglichkeit den Studiengang nach neuem System im Ausland zu absolvieren

 

Auch nach neuem System hat sich nichts an der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation geändert. Ein luxemburgischer Psychotherapeut (mit Kassensitz) wird auch in Zukunft weiterhin den Zugang in DE nach Antrag kriegen. Denn andernfalls würde es bedeuten, dass zukünftig kein ausländischer Psychotherapeut mehr in DE tätig sein dürfe --> dann kann man gleich dass dazugehörige Regierungspräsidium schließen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Ausbildung mit der deutschen psychotherapeutischen Ausbildung wird in zwei  Schritten durchgeführt:

  1. Die ausländische Berufsqualifikation muss in dem Staat, in dem sie erworben wurde, für den unmittelbaren Zugang zu einem dem Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten in Deutschland entsprechenden Beruf mit dessen Berechtigung zur Ausübung von Heilkunde erforderlich sein (Referenzqualifikation).
  2. Wenn dies gegeben ist, wird die inhaltliche Gleichwertigkeit der erworbenen Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten in Deutschland geprüft, indem die Inhalte der ausländischen Ausbildung mit den Inhalten des Bachelor- und Masterstudienganges gemäß der PsychThApprO verglichen werden. Die Lerninhalte zum Bachelor sind in der Anlage 1 zu § 8 Nr. 1 PsychThApprO und die Lerninhalte zum Master in Anlage 2 zu § 8 Nr. 2 PsychThApprO eingestellt.

Bei der Gleichwertigkeitsprüfung wird der Hochschulabschluss und, wenn vorhanden, eine postgraduale Aus- oder Weiterbildung berücksichtigt.

Bei festgestellten wesentlichen Unterschieden bei einer Ausbildung aus einem Drittstaat, die nicht mit geeigneter psychotherapeutischer Berufserfahrung ausgeglichen werden können, kann zum Ausgleich der Unterschiede eine Kenntnisprüfung abgelegt werden

 

Hier explizit nach dem neuen Psychotherapeutengesetz 
 

(Quelle: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/gesundheit/seiten/auslaendische-abschluesse-akad/psychotherapie-ausland/)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb Juggler95:

 

Auch nach neuem System hat sich nichts an der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation geändert.


@Kruemmelchen hat ja gerade nochmal etwas gepostet. @Markus Jung davor ja auch schon. Ich würde vorschlagen, aufmerksam den selbst geteilten Link aufmerksam durchlesen und nicht direkt auf Konfrontation gehen 🙈

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Eindruck ist, dass heute überhaupt noch nicht abzusehen ist, wie das in einigen Jahren tatsächlich gehandhabt werden wird und ob die "Gleichwertigkeit" von Inhalten im neuen System eher wohlwollend oder sehr strikt ausgelegt wird. Da müssen sicher erst einmal ein paar Präzedenzfälle her (und vielleicht auch die eine oder andere Klage), bevor eine gewisse Planungssicherheit entsteht. Meine berufliche Zukunft würde ich jedenfalls nicht darauf bauen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...