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Online vorbereiten/anrechnen Studium Psychotherapeut


CarinaP

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@KanzlerCoaching ja genau. Genau wie bei den Ärzten findet die Approbationsprüfung nicht durch die Universität sondern durch die zuständigen Landesbehörden statt. Mit Erteilung der Approbation wäre man in der Lage mit den KVen abzurechnen, wenn ein Kassensitz vorliegen würde.

zudem ist man zwingend Mitglied in der entsprechenden Psychotherapeutenkammer

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vor 36 Minuten schrieb Kruemmelchen:

 Mit Erteilung der Approbation wäre man in der Lage mit den KVen abzurechnen, wenn ein Kassensitz vorliegen würde.

 

Betonung auf: Kassensitz. An der Stelle findet eine Begrenzung statt - durch die Krankenkassen, die nach bestimmten Kennwerten die Kassensitze vergeben. Nicht bei den Approbationsprüfungen.

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Zumindest an staatlichen Unis reden die Landesregierungen schon mit, wie viele Studienplätze im Bundesland vorgehalten werden sollen für Staatsexamen. Da Staatsexamensstudiengänge der Daseinsvorsorge dienen (Lehrer, Juristen, Mediziner, Pharmazeuten etc.) und das Land den Unis die Mittel gibt, müssen die entsprechend zusehen die Vorgaben auch zu erfüllen.

Da private Anbieter nicht staatlich finanziert werden, liegen die vermutlich außerhalb solcher Überlegungen.

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vor 4 Stunden schrieb ClarissaD:

Betonung auf: Kassensitz. An der Stelle findet eine Begrenzung statt - durch die Krankenkassen, die nach bestimmten Kennwerten die Kassensitze vergeben. Nicht bei den Approbationsprüfungen.

 

Nichts anderes wollte ich auf umständliche Art und Weise (wahrscheinlich) mitteilen

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vor 13 Stunden schrieb unrockbar:

Zumindest an staatlichen Unis reden die Landesregierungen schon mit, wie viele Studienplätze im Bundesland vorgehalten werden sollen für Staatsexamen.

 

Die Approbation als PsychotherapeutI:in ist aber doch kein Staatsexamen, oder?

 

Mir war bisher nichts bekannt, dass die Länder Vorgaben machen würden, wie viele Studienplätze von den staatlichen Universitäten in Psychologie und Psychotherapie angeboten werden dürfen oder sogar müssen.

 

Ein wenig etwas dazu habe ich allerdings in der FAQ der DGPs gefunden:

Zitat

Die Kultusministerien sind in der Pflicht, durch das Bereitstellen von Studienplätzen eine ausreichende Versorgung mit Psychotherapeuten/innen zu gewährleisten. Die Verhandlungen über die Anzahl der einzurichtenden Studienplätze erfolgen demnach über die Kultusministerien.

 

Die FAQ ist insgesamt lesenswert:

https://www.dgps.de/schwerpunkte/psychotherapie-gesetzesreform/

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Das Psychotherapie Studium ist kein Staatsexamensabschluss, das stimmt. Aber die Diskussion ging vorher darum, wo und ob den Unis Vorgaben gemacht werden. Das wollte ich Dazu beitragen.

Aber wie du schon hinzugefügt hast, scheint es abseits von Staatsexamen auch Vorgaben zu geben. Ich vermute hauptsächlich da, wo ein Studium jemandem zu einem "Berufsträger" macht, was zB bei Master Psychotherapie, Master Lehrämter, Sozialarbeitern und auch Ingenieuren der Fall ist. Alles was nicht in geschützten Berufsbezeichnungen endet, gibt es möglicherweise keine oder kaum Einmischungen seitens der Länderregierungen.

Bearbeitet von unrockbar
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Hier spielt auch wahrscheinlich die entsprechenden Kammern eine Rolle, immerhin gab es hier im Forum schon einige Beiträge, dass die bspw. Architektenkammern bestimmte Studiengänge nicht vollständig anerkennt. Dieses trotz positiver Akkreditierung.

Aber bei staatlichen Hochschulen/Universitäten haben die entsprechenden Landesregierungen Vorgaben an Mindeststudienplätze. Ob die Regelungen auch 1:1 an die privaten Hochschulen/Universitäten weitergegeben werden können, da bin ich überfragt.

Allerdings wird es gerade in diesem Studium eher weniger zu einem Mangel an Studienplätzen kommen, im Vergleich zu dem staatlich festgelegten Bedarf. Dieser Bedarf wurde ja vor 30 Jahren (oder so) erhoben und wird über die Kassensitze definiert.

Was diesen Bedarf anbelangt, haben wir definitiv genug Therapeuten. Das stimmt zwar bei weitem nicht mit dem tatsächlichen Bedarf überein.

Ich bin einfach gespannt über die kommenden Entwicklungen

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