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Lebt ihr in Indien, Afrika oder Frankreich? - Dann könnt ihr günstiger an der IU studieren


Markus Jung

Regionale Preisunterschiede  

24 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Wie findet ihr es, wenn in verschiedenen Ländern für die gleiche Bildungsleistung verschiedene Studiengebühren berechnet werden?

    • Gut, wenn damit möglichst vielen Menschen Bildung ermöglicht wird
    • Stört mich, wenn ich mehr bezahlen soll als andere Studierende
    • Ist mir egal, solange das Preis-Leistungsverhältnis für mich passt


Empfohlene Beiträge

Blöde Frage: Kann mir jemand sagen, wie es bei der OU vor dem Brexit war? Hier: https://help.open.ac.uk/documents/policies/fee-rules/files/73/fee-rules-ug-study-2016.pdf gibt es die "fee rules" von 2016, also deutlich vor Brexit, und demnach hätten EU-Studenten die Übersee-Fees zahlen müssen. War dem so? Ich habe da anderes in Erinnerung.

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vor 2 Stunden schrieb stefhk3:

demnach hätten EU-Studenten die Übersee-Fees zahlen müssen. War dem so? Ich habe da anderes in Erinnerung.

 

Auch nur aus der Erinnerung gab es unterschiedliche Regelungen/Gebühren für Studierende in GB, der EU und außerhalb der EU. Auch waren damals verschiedene regionale Webseiten vorhanden für die regionalen Angebote. 

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vor 2 Stunden schrieb stefhk3:

gibt es die "fee rules" von 2016, also deutlich vor Brexit, und demnach hätten EU-Studenten die Übersee-Fees zahlen müssen.

Die Verordnung (EU) 2018/302 vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG trat - wie glaube ich erkenntlich ist, 2018 in Kraft.

Daher ist es nicht überraschend, dass eine Webseite von 2016 nicht konform zu dieser Verordnung ist.

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vor einer Stunde schrieb DerLenny:

Die Verordnung (EU) 2018/302 vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG trat - wie glaube ich erkenntlich ist, 2018 in Kraft.

Daher ist es nicht überraschend, dass eine Webseite von 2016 nicht konform zu dieser Verordnung ist.

Dann nehmen wir die 2019er Fee Rules: https://www.alecoq.ee/en/ Auch hier scheint an Anspruch auf UK fees durch EU-Bürger nicht zu bestehen. Übrigens ist das Prinzip der Nicht-Diskriminierung schon viel älter, bei der Verordnung geht es speziell um Geoblocking. Das war 1990 noch nicht so das Thema, wie glaube ich erkenntlich ist. Nicht-Diskriminierung war aber schon damals ein Thema.

Und wenn die OU (auch nach Erinnerung von Markus) EU-Ausländer anders als Inländer behandelt hat, als UK noch in der EU war, spricht das gegen die Theorie, dass die IU gesetzeswidrig handelt.

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Hä? Was genaus meinst Du? Es steht die Behauptung im Raum, dass für ein Fernstudium in der EU keine Unterschiedlichen Preise für Inländer und Ausländer existieren dürften (Zitat Herr Höllermann: "Ein identisches Onlinestudium darf also keine unterschiedlichen Preise haben"). Die IU würde, so wurder hier unterstellt, mit ihren unterschiedlichen Preisen gegen diese Prinzip verstossen. Wenn nun die OU von nicht-britischen EU-Bürgern einen anderen Preis verlangt hat als von Briten, dann hat entweder die OU jahre- bzw. jahrzehntelang gegen das Prinzip verstossen, oder es gilt so nicht. Das hat mit meiner Meinung überhaupt nichts zu tun, es ist nur Logik. Dass es unwahrscheinlich ist, dass die OU jahrzehntelang gegen EU-Recht verstossen hat, scheint mir unwahrscheinlich. Das nun tatsächlich meine Meinung.

Bearbeitet von stefhk3
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vor 11 Minuten schrieb stefhk3:

dann hat entweder die OU jahre- bzw. jahrzehntelang gegen das Prinzip verstossen, oder es gilt so nicht.

 

 

Die Verordnung (EU) 2018/302 gilt seit Dez. 2018. Wer nach diesem Zeitpunkt gegen die in dieser Verordnung aufgestellten Regeln verstößt, verstößt gegen diese Verordnung.

Das gilt auch dann, wenn weitere Personen gegen diese Verordnung verstoßen sollten.

 

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Nochmal: Das Diskriminierungsverbot gibt es schon Jahrzehnte. Diese Verordnung hat das nicht eingeführt, sondern für bestimmte Online-Bedinungen präzisiert (Geoblocking). Bereits der EU-Vertrag von 1957 (!) enthielt in Art. 6 ein Diskriminierungsverbot (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:11957E/TXT S. 16). Dass dieses auch beim Einkauf gilt, ist spätestens seit den 90er Jahren etabliert, natürlich dachte damals noch niemand an Geoblocking. Und ja, andere Verstösse rechtfertigen nichts. Aber nochmal: Du willst sagen, es ist wahrscheinlicher, dass die OU jahrzehntelang gegen  EU-Recht verstossen hat, als dass Du Dich täuschst und es eben kein Recht gibt, eine Dienstleistung überall in der EU zum gleichen Preis ausführen zu lassen (das ist etwas anderen als eine Dienstleistung zur Ausführung an einem Ort von überall zum gleichen Preis zu buchen)? Kann man natürlich so sehen.

Ich glaube, so sicher, wie hier dargestellt ist es nicht, dass die IU illegal handelt. Es wurde hier nach dem Verbraucherschutz gerufen usw., also bitte, macht mal und berichtet. Ich lehne mich derweil zurück.

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vor 11 Minuten schrieb stefhk3:

Nochmal: Das Diskriminierungsverbot gibt es schon Jahrzehnte.

Da wir aber nicht diesen Punkt diskutieren, ist das ja eher Nebensache, oder?

Hier geht es um Geoblocking. Dies kam durch die Verordnung (EU) 2018/302.

 

Du könntest aber für deinen Punkt, wenn er dich wirklich beschäftigt, nen eigenen Fred erstellen.

Da könntest du dann (ähnlich wie es hier gemacht wurde), die Hinweise auf einen Verstoß und die relevanten Gesetzte nennen, damit man sich das anschauen kann. Da du aber wohl der Meinung bist, dass es in deinem Fall kein Problem gibt, du selbst zugibst, dass das auch nichts mit diesem Fall hier zu tun hat, bin ich irritiert, warum du es immer wieder anführst.

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Also ich habe an der OU vor dem Brexit enorm mehr bezahlt als meine inländischen study mates. Irgendwie wurde das für overseas auch begründet, k.A. mehr, was es war, im Zweifelsfall mehr Aufwand. Weißt du es noch, @TomSon?

 

LG

Bearbeitet von Vica
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