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Lebt ihr in Indien, Afrika oder Frankreich? - Dann könnt ihr günstiger an der IU studieren


Markus Jung

Regionale Preisunterschiede  

24 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Wie findet ihr es, wenn in verschiedenen Ländern für die gleiche Bildungsleistung verschiedene Studiengebühren berechnet werden?

    • Gut, wenn damit möglichst vielen Menschen Bildung ermöglicht wird
    • Stört mich, wenn ich mehr bezahlen soll als andere Studierende
    • Ist mir egal, solange das Preis-Leistungsverhältnis für mich passt


Empfohlene Beiträge

vor 1 Minute schrieb TheHumanHunter:

Bezüglich des Threadtitels: Ich nehme mal an statt "Afrika" (ein Kontinent mit ca. 50 Ländern) ist "Südafrika gemeint?

Im Prinzip ja. Aber sie Preise gelten für viele afrikanischen Länder (wie Tansania, Uganda, etc.).

 

Ägypten wiederum ist komplett geblockt (wie Russland).

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vor 31 Minuten schrieb phoellermann:

Ein identisches Onlinestudium darf also keine unterschiedlichen Preise haben.

Könnte sich ein, ich nehme mal an englischsprachiger Studiengang, nicht in gewisser Hinsicht von dem regulären deutschsprachigem Studiengang unterscheiden? Da würde ich glatt auf die Idee kommen dass dieser sogar teurer sein könnte wenn hier spezifische Ressourcen herangezogen werden müssen.

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vor 19 Minuten schrieb TheHumanHunter:

Könnte sich ein, ich nehme mal an englischsprachiger Studiengang, nicht in gewisser Hinsicht von dem regulären deutschsprachigem Studiengang unterscheiden?

 

Ggf. - da es aber nicht um die unterschiedlichen Preise zwischen de und en Studiengang gibt (die es auch zumindest aus De nicht gibt), sondern um die Unterschiede der Preise des gleichen Studiengangs je nach Land, bin ich mir nicht sicher, wie diese Frage die Diskussion voranbringen kann.

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vor 29 Minuten schrieb TheHumanHunter:

Könnte sich ein, ich nehme mal an englischsprachiger Studiengang, nicht in gewisser Hinsicht von dem regulären deutschsprachigem Studiengang unterscheiden?

 

Absolut. So könnte man argumentieren, dass die deutschsprachige Variante mit einem Präsenzprüfungsrecht einher geht (anders als im Ausland), was einen abweichenden Preis rechtfertigt.

 

Würde man aber den identischen Studiengang im europäischen Ausland buchen wollen, müsste das nach EU Recht möglich sein und zwar zum identischen Preis (maximal abweichend um Versandkosten). So zumindest sagen es die EU Richtlinien.

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Was mir dazu als Beispiel einfällt, ist Schweden. Dort werden Fernstudiengänge für EU-Bürger kostenfrei angeboten, weil dies auch für die Studierenden aus dem eigenen Land der Fall ist. Mehr dazu können möglicherweise @polli_on_the_go oder @Azurit schreiben, die dort studieren – ob das mit den EU-Richtlinien zusammenhängt. Sind aber glaube ich auch staatliche Hochschulen und von daher nicht ganz vergleichbar.

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In Bezug auf die EU-rechtliche Situation kann ich vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen. Die Preisregelung mag praktisch bedenklich sein, ist jedoch rechtlich absolut unbedenklich.

 

Wie bereits zur Sprache kam, besteht in der EU ein Diskriminierungsverbot, u. a. in Hinblick auf Preis, Leistungsumfang und Zugang (Bezugspunkt ist aber hier v. a. die Staatsangehörigkeit). Zu beachten ist jedoch einerseits, dass es sich dabei um ein Verbot der Ausländerdiskriminierung handelt. Inländerdiskriminierung ist dagegen völlig unbedenklich.

 

Sofern die IU also ihre identischen Studiengänge in Frankreich günstiger anbietet, handelt es sich hierbei zunächst einmal um eine unschädliche Inländerdiskriminierung (ggü. den deutschen Studierenden im Sitzland).

 

Das ganze hätte andererseits übrigens auch nur Relevanz, wenn es sich bei der IU um eine staatliche Hochschule handeln würde. Da es sich bei der IU um eine private staatlich anerkannte Hochschule handelt (also ein Privatunternehmen), kann sie auf verschiedenen Märkten die Preise aufrufen, welche sie für sinnvoll erachtet.

 

Für die IU wäre sogar auch eine Ausländerdiskriminierung (niedrigere Studiengebühren in Deutschland), wie sie für eine staatliche Hochschule nicht möglicht wäre (so ist der Fall in Schweden nämlich auch gelagert), durchaus denkbar.

 

Kurzfassung: Diskriminierungsverbot gilt dergestalt nur für staatliche Stellen (für private Unternehmen nur, wenn Handlung in öff. Auftrag erfolgt oder Trägerschaft durch öff. Stelle - Umgehungsprävention), Inländerdiskriminierung ist unbedenklich

 

Ich hoffe, ich konnte euch weiterhelfen und wünsche noch eine anregende Diskussion!

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Nicht 100% on topic, aber im Zusammenhang:

 

Die IU bietet in Indien über einen Partner einen MBA für ca. 2000-2500 Euro. Hälfte Fernstudium, andere Hälfte am Campus in Deutschland. Plus 18 Monate Visa, plus Deutschkurs.

 

MBA in Germany - Syllabus, Course Fee and Admission process - 2023 (simplilearn.com)

 

Ich möchte keine politische Diskussion vom Zaun brechen. Vielleicht ist es aber so "verdaubarer", die Bildungsleistung (also hier ein MBA mit 60 ECTS) ist günstiger, dafür stehen die Alumnis potenziell danach dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung.

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@studispass: Die Unterscheidung Inländer-/Ausländerdiskriminierung finde ich hilfreich für die Einordnung.

 

Dass es nur um staatliche/öffentliche Stellen gehen soll, kann ich hingegen nicht nachvollziehen. Die EU-Seite nennt ja als Beispiel ein (privatwirtschaftliches) Mietwagenunternehmen. Auch andere Beispiele und die Formulierungen auf der Seite gehen klar in die Richtung von Unternehmen. 

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vor 2 Stunden schrieb studispass:

Wie bereits zur Sprache kam, besteht in der EU ein Diskriminierungsverbot, u. a. in Hinblick auf Preis, Leistungsumfang und Zugang (Bezugspunkt ist aber hier v. a. die Staatsangehörigkeit). Zu beachten ist jedoch einerseits, dass es sich dabei um ein Verbot der Ausländerdiskriminierung handelt. Inländerdiskriminierung ist dagegen völlig unbedenklich.

 

Das bezweifle ich. Eine Inländerdiskriminierung bezieht sich auf Regelungen, die staatliche Organe erlassen und durch die eigenen Bürger (bzw. Unternehmen) ggü. ausländischen Bürgern (oder Unternehmen) benachteiligt werden (z.B. ein Meisterzwang oder das deutsche Reinheitsgebot). Unternehmen können sich darauf nicht berufen.

 

Die Richtlinie sagt eindeutig: "When purchasing goods or services as end-users under general conditions of access, consumers and undertakings, in particular microenterprises and SMEs, are often in a similar position. Hence, both consumers and undertakings should be protected against discrimination for reasons related to their nationality, place of residence or place of establishment when acting as customers for the purposes of this Regulation." 

 

Und weiter: "The prohibition of discrimination against customers pursuant to this Regulation should not be understood as precluding traders from offering goods or services in different Member States, or to certain groups of customers, by means of targeted offers and differing general conditions of access, including through the setting-up of country-specific online interfaces. However, in those situations, traders should always treat their customers in a non-discriminatory manner, regardless of their nationality or the place of residence or place of establishment when a customer wishes to benefit from such offers and general conditions of access."

 

Ein Unternehmen darf also KEINEM EU-Bürger Rabatte und besondere Angebote, die für andere EU-Bürger angeboten werden, verwehren. 

 

Zudem könnte auch z.B. ein Franzose (also EU-Ausländer) bei der IU kein Studium über die bulgarische Webseite buchen, die einen deutlich höheren Rabatt gewährt. 

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Hm, also dies Beschränkung auf staatliche Stellen sehe ich eigentlich nicht. Um die Gültigkeit bei Privaten gab es zwar vor Jahren Prozesse, aber das ist doch alles längst diskutiert. Auch private dürfen EU-Bürger nicht diskriminieren. Zwar darf etwa Volkswagen seine Autos in Italien billiger anbieten (keine Ahnung, ob sie das tun), aber wenn ein Deutscher in Italien einkauft, darf ihm der Kauf nicht verwehrt werden und er darf auch nicht andersweitig schlechter gestellt werden als ein Italiener (etwas durch Wegfall der Garantie, was früher der Klassiker war). Bei Dienstleistungen gilt das auch, allerdings ist hier der Ort der Leistungserbringung entscheidend. Also die Autovermietung darf in Deutschland teuerer sein als in Italien, aber wenn ein Deutscher aus Deutschland in Italien bucht, muss ihm er italienische Preis angeboten werden. Das halte ich für unstrittig.

Beim Fall des Fernstudiums liegt die Sache etwas komplizierter, weil sich die Frage stellt, wo der Ort der Leistungserbringung ist. Und da meine ich mich zu erinnern (ich finde das aber jetzt nicht), dass das der Wohnsitz des Studenten ist. In dem Sinne wäre "Fernstudium in Deutschland" ein anderes Produkt als "Fernstudium in Frankreich", und die dürfen unterschiedliche Preise haben (wenn natürlich ein Deutscher in Frankreich studieren will, zahlt er nur den französischen Preis). Ich weiss nicht, ob diese Frage so eindeutig ist. Wer das mit der EU klären will, möge berichten.

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