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Fernstudium als Techniker und HZP


DanielDüse

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich bin neu hier, habe aber schon viele Beiträge durchgeschaut. Jedoch werde ich aus der ganzen Sache nicht schlau. Ich weiß auch das es schon jede Menge dieser Anfragen gibt aber meistens wenn es um den Wechsel in andere Fachrichtungen geht.

 

 

Ich habe per Mail an der Wilhelm Büchner Hochschule nach den Zugangsvoraussetzungen gefragt. In der Antwort stand ich könne das Studium als Gasthörer beginnen und dann mit Hochschulzugangsprüfung als Student eingeschrieben werden.

 

Auf telefonische Nachfrage teilte mir allerdings ein Mitarbeiter der WBH mit, dass seines Wissens der staatlich geprüfter Techniker Abschluss deutschlandweit als Zugangsberechtigung ausreiche. 

 

Jetzt zu meiner Person:

Ich bin 32 Jahre alt, habe nach der Hauptschule von 2001 bis 2004 eine Ausbildung als Elektroinstallateur gemacht. Nach einigen Jahren Berufstätigkeit habe ich von 2014 bis 2016 meinen staatlich geprüften Techniker, FR Elektrotechnik, SP Energieelektronik am Baltasar Neumann Technikum in Trier mit Erfolg absolviert. Nun möchte ich den Studiengang Bachelor Elektro und Informationstechnik an der WBH studieren.

 

 

Ist der RLP-Techniker in Hessen nichts Wert? oder hat der Mitarbeiter der WBH doch Recht und er ist Gleichwertig? Ich weis nicht so Recht was ich jetzt glauben soll, und auch nicht wen ich jetzt danach fragen kann. Kennt Ihr eventuell jemanden der genau dieses Problem hatte? Ich habe selbst noch einmal eine Anfrage an die WBH gestellt, würde aber gerne mal eure Meinung hören.

 

Vielen Dank! Gruß Daniel

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Hallo,

 

schau mal dein Techniker Zeugnis bzw. deine Technikerurkunde genau an was da drauf steht. Bei meiner (Maschinenbautechniker) ist es so das auf den Zeugnis / Urkundepapieren ein Satz draufsteht das ich die Hochschulzugangsberechtigung mit erreicht habe.... das wenn du auch hast dürfte es meiner Meinung nach kein Problem geben.

 

Gruß

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Demnach sollte es eigentlich gehen:

Zitat

Zugangsmöglichkeit Nr. 3:
Sie haben eine vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Hochschulzulassungsberechtigung (z. B. Meister/-in, staatlich geprüfte/r Techniker/in, Fachwirt (IHK/HWK), Betriebswirt (IHK/ HWK))

 

Quelle:

https://www.wb-fernstudium.de/beratung/zulassungsvoraussetzungen.html

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Hallo,

 

schon mal vielen Dank für die Antworten.

 

@GTI210, @Steffen85, @Markus Jung : Ich dachte auch das es kein Problem ist. Nun steht auf meinem Abschlusszeugnis: "Berechtigt zum Studium an Hochschulen in RLP". Kann man jetzt werten wie man will. Anscheinend kann ich in RLP dann auch jede Fachrichtung studieren. Jedoch ist nicht gesagt, dass der Abschluss auch vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig angesehen wird.

 

Ich habe mittlerweile die E-Mail Adresse des Immatrikulationsbüros der WBH, die werden den Sachverhalt prüfen und mir dann, hoffentlich Bald =),  Bescheid geben.

 

@der_alexDie Anerkennung einiger Module habe ich mir auch schon angesehen. Werde auf jeden Fall versuchen QM, Englisch und Arbeitstechniken anrechnen zu lassen. Ob das Anrechnen von Messtechnik oder µC-Programmierung Sinnvoll ist weis ich nicht, laut WBH bauen verschiedene Module ja auch aufeinander auf...

 

Gruß Daniel

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Der Weg über das Prüfungsamt ist natürlich der Beste! Allerdings wäre mir neu, dass zwischen den staatlichen Technikerabschlüssen der einzelnen Bundesländer bei den Aufnahmen durch die Hochschulen unterschieden wird. 

Mach dich also nicht verrückt! 

Wenn die Noten passen würde ich anrechnen lassen was geht! Das drückt die Kosten und der Weg wird etwas kürzer - was bei den Jahren des Studiums sehr wertvoll sein kann. 

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Hallo Leute,

 

habe eine Antwort der WBH erhalten, die wollte ich zur Info mal hier posten.

 

Zitat:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist richtig, dass hier in Hessen der Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker dem direkten Hochschulzugang gleich gestellt ist, auch wenn nicht explizit die Fachhochschulreife ausgestellt wurde oder diese nur für ein bestimmtes anderes Bundesland gilt.

 

Wir können Sie mit Ihrem Abschluss direkt in einen unserer Bachelor-Studiengänge aufnehmen.“

 

Heißt also für mich, keine HZP. *freu*

 

An Neujahr habe ich meinen AVL Antrag abgeschickt. Habe alles angesetzt was ging. Bin mal gespannt was am Ende akzeptiert wird, dann steht der Anmeldung nichts mehr im Weg.  :-) 

 

Gruß

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Hätte mich auch gewundert, ich konnte mit meinen Techniker von 1989 ganz ohne Probleme direkt an der WBH studieren.

Damals konnte man bei Techniker nur die mittlere Reife mit drei Zusatzprüfungen machen, nichts mit Fachabitur oder ähnlichem.

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