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Was passiert bei nicht vereinbarter kostenpflichtiger Verlängerung?


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Kurze Frage. Ich weiß dies kann nur die IUBH beantworten, aber da bekomme ich frühestens Montag eine Antwort und das ist zeitlich jetzt alles eng und ich würde mir gerne schon irgendwie einen Plan im Kopf zusammenlegen :)

 

Also folgendes: Mein kostenloser Verlängerungszeitraum läuft am 31.03 ab. Meine Masterarbeit ist bestanden. Am 31.03 war der Plan meine letzte Klausur zu schreiben und mich dann sofort zu exmatrikulieren.

 

Jetzt überlege ich aber doch ob ich mir noch 1 Woche zusätzlich nehme. Möchte da gerne auf Nummer sicher gehen.

 

Ich frage mich aber jetzt welche Auswirkungen das hat. Ich habe noch keine Vereinbarung über eine kostenpflichtige Verlängerung mit der IUBH gemacht. Ist dies dann jederzeit möglich? Oder heißt es ab 1. April dann "Kostenfreie Verlängerung abgelaufen, keine Vereinbarung über Verlängerung gemacht, also Zwangsgext"?

 

Würde ich wenn ich mich ab 5. April exe dann wieder anteilig Studiengebühren zurückbekommen für den Monat? (Jetzt nicht super wichtig, aber interessiert mich einfach)

 

Danke schonmal :)

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Guck doch mal in das Formular (?) für die kostenpflichtige Verlängerung. Wenn das ein Zusatzvertrag ist könntest du den ja auch noch bis 31.3. 23:59 Uhr widerrufen, wenn du die Klausur geschrieben hast und dir sicher bist sie bestanden zu haben.

 

Nachtrag: Auf diesem Wisch müsste das Thema Widerrufsrecht auch irgendwo vorkommen.

Bearbeitet von LaVie
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vor 21 Stunden hat LaVie geschrieben:

Guck doch mal in das Formular (?) für die kostenpflichtige Verlängerung. Wenn das ein Zusatzvertrag ist könntest du den ja auch noch bis 31.3. 23:59 Uhr widerrufen, wenn du die Klausur geschrieben hast und dir sicher bist sie bestanden zu haben.

 

Nachtrag: Auf diesem Wisch müsste das Thema Widerrufsrecht auch irgendwo vorkommen.

 

Glaube du hast meine Frage nicht wirklich verstanden....

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vor 8 Minuten hat polli_on_the_go geschrieben:

Hier ist deine Antwort in diesem Thread und zwar von der IU

 

Und der Thread ist dir doch auch nicht unbekannt, da du @caiser_chef da sogar verlinkt bist.

 

Hat ich tatsächlich garnicht mehr im Kopf :) Danke

 

Sind trotzdem noch einige Fragen offen. Fristen wann der Antrag auf Verlängerung gestellt werden muss find eich keine. Also, heute Antrag stellen, morgen läuft kostenlose Verlängerung aus, sollte passen?

Dann die häufig vorkommende Frage wann genau man "fertig" ist. Die IUBH schreibt "Dem Erbringen aller zum erfolgreichen Studienabschluss notwendigen Prüfungsleistungen". Heißt das das Ablegen aller Prüfungen oder das Bestehen aller Prüfungen? Hätte ich selbst wenn ich am 31.03 meine letzte Prüfung schreiben sollte, trotzdem die Verlängerung beantragen müssen weil die Korrektur der Prüfung in die kostenpflichtige Verlängerung fällt?

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vor 16 Minuten hat caiser_chef geschrieben:

Also, heute Antrag stellen, morgen läuft kostenlose Verlängerung aus, sollte passen?

 

Ja, wenn du darauf achtest, dass das Ding auch "heute" bei der iu ankommt. Also am besten Fax für einen Nachweis.

 

vor 16 Minuten hat caiser_chef geschrieben:

Dann die häufig vorkommende Frage wann genau man "fertig" ist. Die IUBH schreibt "Dem Erbringen aller zum erfolgreichen Studienabschluss notwendigen Prüfungsleistungen". Heißt das das Ablegen aller Prüfungen oder das Bestehen aller Prüfungen?

 

Erbringen heißt Ablegen UND Bestehen. Darum ja mein Hinweis die kostenpflichtige Verlängerung zu beantragen und, falls du dir am 31.3. nach der letzten Klausur sicher bist diese auch bestanden zu haben, diese einfach danach zu widerrufen und dich zu exmatrikulieren. Geht die Klausur in die Hose hast du wenigstens die kostenpflichtige Verlängerung beantragt.

Kannst natürlich auch erst schreiben und dann im Zweifelsfalle die kostenpflichtige Verlängerung rüberfaxen.

 

vor 16 Minuten hat caiser_chef geschrieben:

Hätte ich selbst wenn ich am 31.03 meine letzte Prüfung schreiben sollte, trotzdem die Verlängerung beantragen müssen weil die Korrektur der Prüfung in die kostenpflichtige Verlängerung fällt?

 

Natürlich nicht. Die Korrektur ist Pflichtleistung der iu und gehört zur Prüfung. Diese erfolgte ja am 31.3..

Bearbeitet von LaVie
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vor 6 Minuten hat caiser_chef geschrieben:

heute Antrag stellen, morgen läuft kostenlose Verlängerung aus, sollte passen

Wie @KanzlerCoaching das kann nur die IU und ggf ein Blick in die internen Dokumente sagen.

 

Ich kann mir bei der  @IU Fernstudium aber bei bestem Willen nicht vorstellen, dass da nicht irgendeine Bremse drin ist, während der Bearbeitung, du also ggf nicht auf deine Lerninhalte zugreifen kannst. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass eine so kurze Frist unbedingt fristgerecht ist (schließe es aber nicht aus)

 

und nach dem  BaföG Gesetz wäre es das ablegen der letzten Prüfung. Bei der IU sollte es ähnlich sein. (Aber auch hier frag die IU und das hättest du zum Beispiel prima gestern telefonisch machen können)

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vor 12 Minuten hat LaVie geschrieben:

 

Ja, wenn du darauf achtest, dass das Ding auch "heute" bei der iu ankommt. Also am besten Fax für einen Nachweis.

 

 

Erbringen heißt Ablegen UND Bestehen. Darum ja mein Hinweis die kostenpflichtige Verlängerung zu beantragen und, falls du dir am 31.3. nach der letzten Klausur sicher bist diese auch bestanden zu haben, diese einfach danach zu widerrufen und dich zu exmatrikulieren. Geht die Klausur in die Hose hast du wenigstens die kostenpflichtige Verlängerung beantragt.

Kannst natürlich auch erst schreiben und dann im Zweifelsfalle die kostenpflichtige Verlängerung rüberfaxen.

 

 

Natürlich nicht. Die Korrektur ist Pflichtleistung der iu und gehört zur Prüfung. Diese erfolgte ja am 31.3..

 

Also der Antrag wird ja online im Care gestellt. Einen Hinweis das hier noch etwas schriftliches kommen muss finde ich nicht.

 

Ok ja, das ist mir irgendwie immer unklar. Also am Tag der letzten Prüfung kann ich mich quasi Exmatrikulieren lassen und bin dann fein raus, auch was Kosten und so angeht?

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