Zum Inhalt springen

Collegium Humanum Warsaw Management University


Thomas1993

Empfohlene Beiträge

vor 10 Stunden schrieb mgertler:

 

...ist aber ihm zum Verwechseln ähnlich!

 

Der DBA aus GB ist bei uns als D1 eingestuft und anerkannt, und er kann sogar als Dr. ohne Zusatz geführt werden – weiterhin, also auch bei Abschlüssen nach dem Brexit.

Sich selbst und somit unbefugt zum DBA (offizielle Abkürzung!) zu ernennen ist und bleibt daher strafbar, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html 
("...inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden...")

 

Ich hau hier mal das Urtiel des VG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2022 - 15 K 1562/20 rein:

 

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Führens eines Doktorgrades.

Das beklagte Land erteilte dem Kläger, der als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine Kanzlei führt, unter dem 00. August 2017 durch das (frühere Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung und heutige) Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) eine "Bescheinigung", nach der er seinen am "... 00.00.2017 in Zypern erlangten ausländischen akademischen Grad (...) gemäß § 69 Hochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen in folgender Form (...) führen ..." darf:

"Profesyonel Isletme Doktoru / Doctor of Business Administration (Cyprus International University in Lefkosa)"

Zugleich wies das MKW den Kläger darauf hin, dass er als Abkürzung "DBA (Cyprus Int. Univ.)" verwenden könne, nicht aber die Kurzform "Dr." führen dürfe.

 

Nordzypern ist nicht einmal mehr EU. Den Titel aus Polen darf er als DBA (Warsaw Management University) führen (wie ich schon vorhin geschrieben habe, analog wie berufliche Fortbildungen, um das verständlicher zu machen, z.B. "Fachwirt Betriebswirtschaft (XYZ), wenn's nicht von der IHK ist). Weiter nehme ich in dieser Hinsicht an der Diskussion, zumindest zu dem Thema, nicht teil, weil wir uns dann im Kreis drehen. So ist die Rechtslage und nicht anders. Und jetzt halt einfach analog auf andere Hochschulgrade anwenden. 

Bearbeitet von abm
Ergänzung
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

vor 9 Stunden schrieb abm:

 

Ich hau hier mal das Urtiel des VG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2022 - 15 K 1562/20 rein:

 

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Führens eines Doktorgrades.

Das beklagte Land erteilte dem Kläger, der als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine Kanzlei führt, unter dem 00. August 2017 durch das (frühere Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung und heutige) Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) eine "Bescheinigung", nach der er seinen am "... 00.00.2017 in Zypern erlangten ausländischen akademischen Grad (...) gemäß § 69 Hochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen in folgender Form (...) führen ..." darf:

"Profesyonel Isletme Doktoru / Doctor of Business Administration (Cyprus International University in Lefkosa)"

Zugleich wies das MKW den Kläger darauf hin, dass er als Abkürzung "DBA (Cyprus Int. Univ.)" verwenden könne, nicht aber die Kurzform "Dr." führen dürfe.

 

Nordzypern ist nicht einmal mehr EU. Den Titel aus Polen darf er als DBA (Warsaw Management University) führen (wie ich schon vorhin geschrieben habe, analog wie berufliche Fortbildungen, um das verständlicher zu machen, z.B. "Fachwirt Betriebswirtschaft (XYZ), wenn's nicht von der IHK ist). Weiter nehme ich in dieser Hinsicht an der Diskussion, zumindest zu dem Thema, nicht teil, weil wir uns dann im Kreis drehen. So ist die Rechtslage und nicht anders. Und jetzt halt einfach analog auf andere Hochschulgrade anwenden. 

 

Das Düsseldorfer Ministerium hat völlig richtig gehandelt, denn es hat a) geprüft, ob es sich gemäß dem Ursprungsland um einen dort vergebenen Abschlussgrad mit wissenschaftlicher Prüfung handelt, und es hat b) darauf hingewiesen, dass der Kläger sowohl die Herkunftsangabe führen muss als auch den DBA nicht als Dr. führen darf. Nicht anders war das zu erwarten. 

Bei den polnischen Urkunden handelt es sich hingegen, wie die KMK ja öffentlich dargelegt hat, a) nicht um einen vom Ursprungsland genehmigten Abschlussgrad, denn dort gibt es keine englischsprachigen Abschlüsse, zudem b) erfolgt bei jener beruflichen Weiterbildung keine wissenschaftliche Eigenleistung samt entsprechender Prüfung. Die von Ihnen vorgeschlagene Variante "DBA (Warsaw Management University)" wäre somit ein wissentlicher Verstoß gegen die Bekanntmachung unserer Gesetzgeber, dass es sich dabei gar nicht um einen führbaren akademischen Hochschulgrad handelt.

 

Im Kreis drehen muss sich nichts mehr, sobald alle Beteiligten den Prinzipien der Logik folgen:

Prämisse 1 = in Polen kann kein DBA als Hochschulgrad verliehen werden (also auch nicht von einer solchen "University").
Prämisse 2 = Abschlüsse beruflicher Weiterbildungen entsprechen nicht dem Doktoratsniveau.
Prämisse 3 = DBA sind hierzulande dem Dr. gleichgestellte Abschlüsse (als "D1" eingestuft). 

Aus P1 folgt bereits, dass es sich bei dem polnischen "DBA" nicht um einen Hochschulgrad handeln kann. Also darf man nicht den Eindruck erwecken, zumal in Verbindung mit "University"-Angabe, als sei dies doch der Fall.

Aus P2 folgt ebenfalls, dass das Niveau jener polnischen beruflichen Weiterbildungen keinen Anlass geben kann, sie als irgendwas wie Doktor hinstellen zu können. 

Und aus P3 folgt hierzulande die Strafbarkeit, sobald mit "DBA" eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung verwendet wird für etwas, das kein Doktorat ist. 

Kurzum: ob BA oder MA oder MBA oder DBA – diese polnische Bildungseinrichtung hat kein Recht zur Vergabe so bezeichneter Abschlüsse und somit haben wir in Deutschland auch nicht das Recht, sie dennoch zu führen. ("So ist die Rechtslage und nicht anders.")

Die Fragen, warum dort trotz der offenbar schon innerpolnisch bestehenden Unbefugtheiten mit zum Verwechseln ähnlichen "Abschlüssen" Geld gemacht werden kann und was man infolgedessen von solchen Anbietern halten will, mögen zu weiteren Folgerungen führen. 
 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden schrieb abm:

Du bist so einer, du liest nie das Kleingedruckte oder? Diese DBAs sind Weiterbildungen und keine Doktorate.

Il Dottorato in Business Administration (DBA) è un percorso universitario post laurea magistrale (3º livello - Processo di Bologna) di durata triennale o quadriennale focalizzato all'apprendimento di metodi di ricerca, al completamento di un progetto di ricerca e alla stesura della tesi di dottorato in ambito di management, di economia aziendale o argomenti ad essa affini.

Il corso di DBA viene disciplinato in Italia dall'Art. 3 comma 9 del Decreto Ministeriale n.270 del 22 ottobre 2004 e pertanto differisce formalmente dal Dottorato di Ricerca disciplinato invece con l'Art. 4 della Legge 3 luglio 1998.

Bearbeitet von DerLenny
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb mgertler:

 

Das Düsseldorfer Ministerium hat völlig richtig gehandelt, denn es hat a) geprüft, ob es sich gemäß dem Ursprungsland um einen dort vergebenen Abschlussgrad mit wissenschaftlicher Prüfung handelt, und es hat b) darauf hingewiesen, dass der Kläger sowohl die Herkunftsangabe führen muss als auch den DBA nicht als Dr. führen darf. Nicht anders war das zu erwarten. 

Bei den polnischen Urkunden handelt es sich hingegen, wie die KMK ja öffentlich dargelegt hat, a) nicht um einen vom Ursprungsland genehmigten Abschlussgrad, denn dort gibt es keine englischsprachigen Abschlüsse, zudem b) erfolgt bei jener beruflichen Weiterbildung keine wissenschaftliche Eigenleistung samt entsprechender Prüfung. Die von Ihnen vorgeschlagene Variante "DBA (Warsaw Management University)" wäre somit ein wissentlicher Verstoß gegen die Bekanntmachung unserer Gesetzgeber, dass es sich dabei gar nicht um einen führbaren akademischen Hochschulgrad handelt.

 

Im Kreis drehen muss sich nichts mehr, sobald alle Beteiligten den Prinzipien der Logik folgen:

Prämisse 1 = in Polen kann kein DBA als Hochschulgrad verliehen werden (also auch nicht von einer solchen "University").
Prämisse 2 = Abschlüsse beruflicher Weiterbildungen entsprechen nicht dem Doktoratsniveau.
Prämisse 3 = DBA sind hierzulande dem Dr. gleichgestellte Abschlüsse (als "D1" eingestuft). 

Aus P1 folgt bereits, dass es sich bei dem polnischen "DBA" nicht um einen Hochschulgrad handeln kann. Also darf man nicht den Eindruck erwecken, zumal in Verbindung mit "University"-Angabe, als sei dies doch der Fall.

Aus P2 folgt ebenfalls, dass das Niveau jener polnischen beruflichen Weiterbildungen keinen Anlass geben kann, sie als irgendwas wie Doktor hinstellen zu können. 

Und aus P3 folgt hierzulande die Strafbarkeit, sobald mit "DBA" eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung verwendet wird für etwas, das kein Doktorat ist. 

Kurzum: ob BA oder MA oder MBA oder DBA – diese polnische Bildungseinrichtung hat kein Recht zur Vergabe so bezeichneter Abschlüsse und somit haben wir in Deutschland auch nicht das Recht, sie dennoch zu führen. ("So ist die Rechtslage und nicht anders.")

Die Fragen, warum dort trotz der offenbar schon innerpolnisch bestehenden Unbefugtheiten mit zum Verwechseln ähnlichen "Abschlüssen" Geld gemacht werden kann und was man infolgedessen von solchen Anbietern halten will, mögen zu weiteren Folgerungen führen. 
 

 

Jaein. Du verstehst die Rechtsvorschriften nicht. Es hilft auch nicht weiter, wenn du den Wikipedia-Artikel zitierst, an dem du dich offensichtlich orientierst, der völlig falsch ist. Der DBA ist nur aus England als D1 eingestuft. Nicht aus den USA, nicht aus Südamerika, nicht aus Asien und auch nicht aus dem Rest von Kontinentaleuropa. In allen anderen Ländern in Kontinentaleuropa ist der DBA nicht geschützt (!). Der jeweilige Kollege würde sich strafbar machen, wenn er einen DBA aus ENGLAND von einer NICHT-AKKREDIERTEN Universität tragen würden oder sich mit diesem DBA Dr. nennen würde (Herkunftslandprinzip (!!!!!!)).  In Deutschland gibt es den DBA ebenfalls nicht (!). Es gibt bloß eine "Anerkennung aus England". Wie schon angemerkt, von dir, sind das im Falle Polens keine offiziellen Hochschulgrade und fallen deshalb NICHT unter § 132a StGB. Das "zum verwechseln ähnlich" aus Abs. 4 scheidet nämlich auch aus, weil es weder in Deutschland noch in Polen so etwas wie einen DBA gibt (!). Was der 132a StGB (i.V.m. mit dem jeweiligen Hochschulgesetz z.B. § 68 BayHSchG) ist nämlich die ORIGINALBEZEICHNUNG des Herkunftslandes. Da es keine schützende ORIGINALBEZEICHNUNG in Polen noch in den deutschen Hochschulsatzung gibt, gibt es auch nichts zu schützen. Was das KMK nämlich macht ist, dass es diese DBAs aus Italien, Frankreich, Spanien oder auch Polen nämlich regelmäßig als PGS einstuft, das heißt, post-graduale Studien/Weiterbildungen. Solange die verleihende Universität H+ Status hat (das hat die CH Warsaw), dürfen diese post-gradualen Studien/Weiterbildungen so geführt werden, wie das verliehen wurde. Bezüglich der Bachelor und Master ist das wieder eine andere Geschichte, weil es den Bachelor und Master als akademischen Grad in Deutschland gibt. Es gibt jedoch nicht eine (!) Hochschule in Deutschland, die den Titel "DBA" verleiht. Ist es jetzt verständlicher geworden? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb DerLenny:

Il Dottorato in Business Administration (DBA) è un percorso universitario post laurea magistrale (3º livello - Processo di Bologna) di durata triennale o quadriennale focalizzato all'apprendimento di metodi di ricerca, al completamento di un progetto di ricerca e alla stesura della tesi di dottorato in ambito di management, di economia aziendale o argomenti ad essa affini.

Il corso di DBA viene disciplinato in Italia dall'Art. 3 comma 9 del Decreto Ministeriale n.270 del 22 ottobre 2004 e pertanto differisce formalmente dal Dottorato di Ricerca disciplinato invece con l'Art. 4 della Legge 3 luglio 1998.

 

Ich weiß, man soll hier sachlich diskutieren, aber wie soll ich bei sowas sachlich diskutieren? Der Typ  "Lenny" kopiert hier, einfach mal die Übersetzung aus Wikipedia, und schafft es sich nicht einmal, den letzten Absatz durchzulesen. Was sagt denn, der letzte Absatz? Der letzte Absatz sagt doch genau das, was ich dir sage (abgesehen davon, dass der erste Absatz in Wikipedia technisch gesehen falsch ist): Der DBA unterscheidet sich formal von einem "Dottorato" und ist deshalb keine Promotion. Was steht denn drin, in Art. 3 comma 9 Del Decreto Ministrale n. 270 del 22 ottobre 2004? Ja was steht drin? Hast dir nicht durchgelesen odert? Das hier steht drin:

 

" 9. Restano ferme le disposizioni di cui all'articolo 6 della legge 19 novembre 1990, n. 341, in materia di formazione finalizzata e di servizi didattici integrativi. In particolare, in attuazione dell'articolo 1, comma 15, della legge 14 gennaio 1999, n. 4, le università possono attivare, disciplinandoli nei regolamenti didattici di ateneo, corsi di perfezionamento scientifico e di alta formazione permanente e ricorrente, successivi al conseguimento della laurea o della laurea magistrale, alla conclusione dei quali sono rilasciati i master universitari di primo e di secondo livello."

 

Oder auf Deutsch:

 

 9. Die Bestimmungen von Artikel 6 des Gesetzes vom 19. November 1990, Nr. bleiben unverändert. 341, betreffend gezielte Schulungen und ergänzende Bildungsangebote. Insbesondere in Umsetzung von Artikel 1 Absatz 15 des Gesetzes vom 14. Januar 1999, Nr. Nach § 4 können Hochschulen nach Erlangung des Bachelor- oder Masterabschlusses durch Regelung in der Hochschullehrordnung Studiengänge zur wissenschaftlichen Vertiefung sowie zur dauerhaften und wiederkehrenden Fortbildung aktivieren, an deren Ende der erste und der zweite universitäre Mastergrad verliehen werden. Ebene.

 

Nach italienischem Recht sind das Hochschuleigene-Titel/Weiterbildungen und sonstige Bildungsangebote, aber eben KEINE Promotion, daher eben keine Doktorate. Dieser Absatz ist vergleichbar mit den Art. 34 (3) der Ley Orgánica de Universidades vom 21. Dezember 2001 in Spanien, der die Titulo Propios regelt. Das KMK stuft sowas als PGS ein. 

 

Und dann steht im dritten Absatz, in dem von DIR zitierten Wikipedia-Artikel (liest du eigentlich immer nur die ersten paar Sätze, anstatt den Inhalt vollständig??):

 

"Sebbene anche in Italia il programma del DBA sia incentrato sull'apprendimento di metodi di ricerca scientifici ed il suo completamento concede di fregiarsi del titolo di Dottore al di fuori del territorio Italiano (anglosassone Doctor), esso non concede l'utilizzo del titolo di Dottore di Ricerca[6] disciplinato dall'Art. 6 Comma 3 del Decreto n. 224 del 30 aprile 1999[7] e dall'Art. 19 della Legge 240 del 2010[8]"

 

oder auf Deutsch:

 

Obwohl auch in Italien der DBA-Studiengang auf das Erlernen wissenschaftlicher Forschungsmethoden ausgerichtet ist und sein Abschluss den Titel eines Doktors außerhalb Italiens (angelsächsischer Doktor) verleiht, berechtigt er nicht zur Führung des Titels eines Dottore di Ricerca[6], der in Art. 6 Komma 3 des Dekrets Nr. 224 vom 30. April 1999[7] und Art. 19 des Gesetzes 240 von 2010[8] geregelt ist.

Bearbeitet von abm
Wort fetter gemacht
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@abm: Wenn Du weiter hier rumschreist (komplette Großschreibung + Fettschrift + Unterstreichung und dann noch klemmende „!"-Taste), werde ich Deine Beiträge nicht mehr freischalten. Du bist neu hier in der Community und wütest hier heftig herum. Das passt hier nicht. Schreib doch, was Du anders siehst, aber sachlich und ohne persönliche Angriffe.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 28 Minuten schrieb Markus Jung:

@abm: Wenn Du weiter hier rumschreist (komplette Großschreibung + Fettschrift + Unterstreichung und dann noch klemmende „!"-Taste), werde ich Deine Beiträge nicht mehr freischalten. Du bist neu hier in der Community und wütest hier heftig herum. Das passt hier nicht. Schreib doch, was Du anders siehst, aber sachlich und ohne persönliche Angriffe.

 

 

Hallo, 

 

ich hab das nur Fett markiert, was wichtig und relevant ist, weil das (juristische und allgemeine) Textverständnis der anderen Kommentatoren offensichtlich nicht ausgeprägt ist. Werde mich in Zukunft um eine sachlichere Schreibweise kümmern. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Angebote auf der 3 Stufe des Bologna Prozesses sind per Definition Angebote der dritten Stufe des Bologna Prozesses. 

 

Die Angebote auf der dritten Stufe sind zueinander äquivalent. Oder, wie es es die "Swiss School of Management, Rome Italy" formuliert:

 

Zitat

The Doctor of Business Administration - DBA Online offers senior executives a professional doctorate or a Business and Management equivalent of a Doctor of Laws or Doctor of Medicine degree.

 

Und wie du selbst schreibst, ist der Titel international (zum Beispiel in D) als Dr. führbar. Was sich auch gut aus der Sache mit der dritten Stufe Bologna ableiten lässt.

 

Wie Du ebenfalls zitiert hast, ist ein DBA ein DBA und kein anderer Doktortitel. Du dürftest dich also mit einem DBA nicht als "PhD" bezeichnen. Was aber auch recht offensichtlich ist. Es sind ja unterschiedliche Programme, wenn auch auf der gleichen Ebene des Qualifikationsrahmens.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb abm:

 

Ich weiß, man soll hier sachlich diskutieren

 

Ja. Ich versuche es daher mit einer Lesestunde anhand der erwähnten Quelle https://it.wikipedia.org/wiki/Doctor_of_Business_Administration.

 

Demnach kann man in Italien den DBA (der typischerweise auch in England für Berufstätige angelegt ist) zwar realisieren, der Abschluss selbst stammt dann aber offenbar aus Großbritannien (!). Dann ist doch alles gut.

 

In Deutschland kann man einen in England erlangten DBA als Dr. führen, da das Land auch nach dem Brexit weiterhin zu den "privilegierten" Ländern gerechnet wird, und dort sind die unterschiedlichen Doktoratsausrichtungen nun mal gleichgestellt. Unsere KMK richtet sich stets konsequent nach den Regelungen des Herkunftslandes. Laut KMK kann weiterhin jeglicher "Doctor of..." aus Großbritannien hierzulande als Dr. geführt werden, somit auch der DBA.

 

Dass ein in Italien erlangter DBA voraussichtlich in Deutschland geführt werden kann, ist folglich dann zu bejahen, wenn es sich letztlich um den Abschluss einer britischen Uni handelt, auf den lediglich in Italien von wem auch immer vorbereitet wurde. Entscheidend ist ja, wer die Urkunde ausgestellt und unterzeichnet hat!

 

Auf diese Weise kann auch die KMU AG in Linz (eine Weiterbildungsakademie ohne eigenen Hochschulstatus) das DBA-Programm der Middlesex University London im deutschen Sprachgebiet anbieten und umsetzen. Und dieser DBA ist problemlos in Deutschland führbar, denn er stammt nicht aus Linz, sondern aus London. 

 

Noch einen drauf: ein erlangter UK-DBA-Hochschulgrad kann als Dr. in Deutschland geführt werden, er muss es aber nicht. Auch als nachgestellt geschriebener DBA gilt er seither bei uns als Doktorat und dem Dr. gleichgestellt. Und damit zu meinem früheren Hinweis auf die unzulässige Verwendung einer Abschlussbezeichnung wegen Verwechselungsgefahr – hierzulande ist seit und wegen Großbritannien DBA eine Doktoratsbezeichnung.

 

Zurück zum Ausgangspunkt der letzten Tage: Warschauer "Abschlüsse", die gemäß dortigem Landesrecht dort nicht vergeben werden dürfen, können laut deutschem Recht hierzulande nicht geführt werden. So einfach ist und bleibt das.

 

Zum Verwechseln ähnliche Titeleien, ob aus Polen oder von sonstwo her, führen hier unvermeidlich zur Strafbarkeit und sind im übrigen widersinnig, denn wer das macht, schadet letztlich seiner eigenen Karriere, und zwar nachhaltig. Nicht nur in diesem Forum wird tagaus tagsein rauf und runter recherchiert – Personalabteilungen tun das auch. Und wer dort mit nicht zulässigen Abschlussbezeichnungen ankommt, hat sogleich verloren. Bewirbt man sich zufällig auch noch gerade bei einem Amt, könnte das automatisch und ungefragt zu einer Strafanzeige führen: von Amts wegen. 

 

Wer also bei jenem Collegium glaubt, dort trotz der nicht nutzbaren Zeugnisdokumente eine Menge gelernt zu haben, möge sich darüber von Herzen freuen, denn alles, was wir lernen, tut uns selbst erst einmal gut. Solche nutzlosen "Abschlüsse" dann aber ganz gelassen einfach in die Tonne stecken – das dabei Gelernte geht schließlich trotzdem mit durchs Leben. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.


×
  • Neu erstellen...