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Collegium Humanum Warsaw Management University


Thomas1993

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb stefhk3:

Hm, ok, in Deinen Zitaten ging es aber um die Führung als Dr. Aber auch wenn es "nur" um die Führung als MBA/DBA geht, scheint es mir wenig Gründe zu geben, zu einem Anbieter zu gehen, bei dem es immer wieder Zweifel gibt. Ist ja nicht so, dass es einen Mangel an MBA-Angeboen gäbe.

 

Aber genau hier ist eben der MBA schnell machbar, dass ist das interessante daran!

Uni ist also H+, dürfte man jetzt den MBA oder eben auch den DBA an seinen Namen in der eMail Signatur z.B. anhängen?

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vor einer Stunde schrieb jedi:

In Originalform alles kein Problem. Nur hat sich durch den Brexit auch an der Führung akad. Grade aus UK einiges geändert. Wer einen Dr. führen möchte, muß eben zum PhD-Programm gehen.

 

Quelle, bitte.

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Meines Erachtens ja. Es gibt da zwar diese komisch Anmerkung in Anabin, aber daraus kann Dir keiner einen Strick drehen. Und dass die Hochschule kein Promotionsrecht hat, ist auch egal, schliesslich ist der DBA ja gar kein Doktor. Als Möglichkeit, sich DBA zu nennen, ist das vermutlich unschlagbar. Wenn sich natürlich jemand gut Information, steht man mit dem Ding blöd da.

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Hallo zusammen,

 

als neues Mitglied möchte ich mich gerne an den spannenden Diskussionen zum Thema Bildung in der EU beteiligen. Ich habe mich in der Vergangenheit bereits  damit beschäftigt und finde die Gespräche hier im Forum wirklich (größtenteils) bereichernd. Ein großes Kompliment an den Moderator, Herrn Jung!

 

Die aktuelle Diskussion über die Einstufung der postgradualen Angebote der AFUM in Verbindung mit dem Collegium Humanum Warschau erinnert mich an ein ähnliches Thema, das es früher bezüglich österreichischer Mastergrade, insbesondere dem MBA, gab. Diese Abschlüsse sind keine aufeinander aufbauenden Mastergrade, sondern wurden über Lehrgänge universitären Charakters oder Universitätslehrgänge verliehen. Dabei waren einige private Weiterbildungsanbieter und auch Hochschulen beteiligt. So haben z.B. viele Zahnärzte einen MSc. in zahnmedizinischen Fächern absolviert, der auch in Deutschland anerkannt und führbar ist.

 

Es ist interessant festzustellen, dass nicht alle MBAs/DBAs gleich sind. 

 

- In Großbritannien und wahrscheinlich auch in Australien steht der DBA für den Titel "Dr." (anabin D1 Stufe).
- In Polen hingegen scheint der DBA eher der "anabin-Stufe" - "PGS" zu entsprechen.

 

Darüber hinaus werden DBAs mittlerweile auch von Weiterbildungsanbietern in Italien, Spanien und Frankreich angeboten.

 

Ich freue mich darauf, mich an weiteren Diskussionen zu beteiligen.

 

Liebe Grüße

Qiu :)

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Qui
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Hallo,

 

also die AFUM/IFU (www.Studienzentrum-Monheim.de / www.Studienzentrum.Hamburg ) arbeitet weiterhin mit dem Collegium Humanum zusammen und die schrieben "durch die Lissabon Konvention ist es gesetzlich verbürgt, dass alle in Europa erworbenen Abschlüsse gegenseitig anerkannt sind."

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Hallo, ja, die Frage der Anerkennung ist wirklich spannend.

 

Das Collegium Humanum hat eine H+ Anerkennung und vergibt seine postgradualen Grade sicherlich nicht seit 2018 illegal. Andernfalls hätte es sicherlich schon behördliche Maßnahmen in Polen gegeben. 

 

Übrigens bietet das Collegium Humanum auch einen deutschsprachigen Kontakt an, den ich gerade entdeckt habe: 

 

https://humanum.pl/de/kontakt/

 

Dort steht: 

 

"German speaking service you will find at

 

study_int@humanum.pl


(International office)".

 

Da ich mich grundsätzlich auch für einen MBA interessiere, habe ich dort direkt wegen der Legitimität der Verleihung von MBA, DBA usw. nachgefragt. Das erscheint mir besser als die Kooperationspartner zu fragen. Ich persönlich ziehe es sowieso vor, direkt zu kommunizieren, da dies oft transparenter ist.

 

Die erwähnte Lissabon-Konvention regelt grundsätzlich Anerkennungsprinzipien und führt zu einer Umkehr der Beweislast. Sie garantiert jedoch nicht, dass ein ausländischer Bildungsabschluss sicher anerkannt wird. Letztendlich besteht immer noch die Möglichkeit für jeden einzelnen EU-Staat, eine ausländische Ausbildung (oder ein Studium) nicht anzuerkennen. Aus diesem Grund führen viele EU-Staaten auch heute noch Nostrifikationsverfahren (Anerkennungsverfahren) durch. In Deutschland empfiehlt beispielsweise die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - anabin) eine "Entsprechung". Fast alle Behörden richten sich nach ihren Aussagen. Der alleinige Verweis auf die o.a. Lissabon-Konvention hilft einem Verbraucher somit wenig weiter.

 

Falls ich Neuigkeiten zu meiner Anfrage bekomme, werde ich sie hier posten.

 

Liebe Grüße,

Qiu

 

 

 

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Am 14.6.2023 um 14:38 schrieb GH1337:

Hallo,

 

also die AFUM/IFU (www.Studienzentrum-Monheim.de / www.Studienzentrum.Hamburg ) arbeitet weiterhin mit dem Collegium Humanum zusammen und die schrieben "durch die Lissabon Konvention ist es gesetzlich verbürgt, dass alle in Europa erworbenen Abschlüsse gegenseitig anerkannt sind."

Ich fürchte, wir können hier endlos diskutieren. Die Lissabon-Konvention ist insofern ein stumpfes Schwert, als dass sie Ausnahmen kennt, wenn "die anzuerkennende Leistung/Qualifikation/Abschluss wesentliche Unterschiede zur Leistung/Qualifikation/Abschluss der eigenen Studienprogramme aufweist" (so https://de.wikipedia.org/wiki/Übereinkommen_über_die_Anerkennung_von_Qualifikationen_im_Hochschulbereich_in_der_europäischen_Region). Die Argumentation, dass ein "Doctor of Business Administration", der gar keine Promotion ist, sondern ein Master, solche wesentlichen Unterschiede aufweist, ist vielleicht nicht ganz weit hergeholt. Aber selbst wenn man das aussen vor lässt und davon ausgeht, dass eine Gradführung in Originalform (nicht als Dr. natürlich) geht, ist trotzdem die Frage: Warum einen Anbieter auswählen, der von Anfang an solche Diskussionen auslöst? Wenn man unbedingt innerhalb eines Jahres nebenbei Doktor werden will, dann ist es wahrscheinlich die einzige Möglichkeit. Dann muss man aber mit einer Restunsicherheit leben. Oder man geht eben gleich den steinigeren Weg. Niemand hier wird Dir sagen könnnen, was Du machen sollst.

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Hallo zusammen,

 

ich bekam soeben eine Antwort aus dem Office for int. Students der Hochschule Collegium Humanum.

 

Mit liegt jetzt vor:

 

- Eine PDF-Kopie eines Schreibens aus dem polnischen Ministerium für Bildung und Hochschulwesen vom 24.07.2020, adressiert an die Hochschule Collegium Humanum Warschau, welches übersetzt bescheinigt:

 

"BESCHEINIGUNG

 

ausgestellt gemäß Art. 217 § 1 der polnischen Verwaltungsverfahrensordnung vom 14. Juni 1960 (GBL vom 2020, Pos. 256, i.d.F.).


Der Minister für Bildung und Hochschulwesen bescheinigt hiermit, dass das Collegium Humanum Warschau Management Universität, ul. Stanisława Moniuszki lA, 00-014 Warszawa, im Register nicht öffentlicher Hochschulen unter der Nummer "383" eingetragen ist.
Das Collegium Humanum Warschau Management Universität funktioniert gemäß dem polnischen Gesetz über Hochschulwesen und Bildung vom 20. Juli 2018 (GBL vom 2020, Pos. 85, i.d.F.).
Der Minister bescheinigt außerdem, dass das Collegium Humanum Warschau Management Universität über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Studiengänge des ersten und zweiten Grades sowie einstufige Magisterstudiengänge anzubieten, die jeweils mit dem Erwerb des Bachelortitels oder eines anderen gleichwertigen Berufstitels sowie des Magistertitels oder eines anderen gleichwertigen Berufstitels abgeschlossen werden. Die Hochschule darf auch postgraduale Studiengänge anbieten, die gemäß Art. 160 Abs. 1 des Gesetzes über Hochschulwesen und Bildung mindestens 2 Semester umfassen und den Erwerb von Qualifikationen auf Stufe 6, 7 oder 8 des Polnischen Qualifikationsrahmens ermöglichen sollen.

 

i.A. des Ministers für Bildung und Hochschulwesen
E. T.
Stellvertretende Direktorin
Abteilung für Hochschulbildung".

 

 

Ich habe das Schreiben als PDF-Kopie vorliegen. Aus Datenschutzgründen werde ich es vorerst nicht hier veröffentlichen, da es an die Hochschule gerichtet ist. Aus diesem Grund habe ich im obigen Text auch den Namen der Person aus dem Ministerium im Unterschriftenfeld unkenntlich gemacht. Ich zeige es jedoch gerne denjenigen, die es sehen möchten (per Privatnachricht), da im Grunde jeder selbst bei der Hochschule anfragen kann und wahrscheinlich auch eine Kopie erhält.

Kleines Resümee:

 

Der polnische Qualifikationsrahmen (PQR) entspricht dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR).

 

- Stufe 6: Bachelor
- Stufe 7: Master
- Stufe 8: Doktor

 

Es handelt sich hierbei um postgraduale (nicht konsekutive) Studiengänge mit Qualifikationserwerb, was meiner Meinung nach eine Form der hochschulischen Weiterbildung darstellt, wie man sie auch hierzulande kennt (siehe unten).

 

Gemäß der oben genannten Bescheinigung würde der DBA (Doctor of Business Administration) wahrscheinlich ein postgraduales Studium auf der Stufe 8 des PQR/EQR darstellen (nicht akademisch, sondern postgradual). Der MBA wäre entsprechend ein Weiterbildungsgrad auf PQR/EQR Stufe 7.

 

Zusammenfassend:

 

- Die Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule (hierzulande "h+").
- Sie ist offiziell berechtigt, postgraduale Studiengänge auf den Ebenen 6, 7 und 8 des QR anzubieten.

 

Ich würde dies so bewerten, dass damit auch eine Anerkennung in Deutschland vorliegen sollte. Die meisten Landeshochschulgesetze erlauben die Führung ausländischer Hochschulgrade, wenn der Grad von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einschließlich der Europäischen Hochschulen in Florenz und Brügge sowie der Päpstlichen Hochschulen in Rom, verliehen wurde (Auszug aus dem §69 Hochschulgesetz NRW). Die Grade können dann in der verliehenen Form geführt werden. Der Herkunftszusatz entfällt innerhalb der EU.

 

Die verliehene Form lautet: DBA (Doctor of Business Administration); MBA (Master of Business Administration) usw.

Da die Grade von einer Hochschule verliehen wurden, handelt es sich um Hochschulgrade. Sie dürften wie im Original verliehen, ohne Herkunftszusatz geführt werden.

 

"Weiterbildungsgrade" auf Bachelor- oder Masterebene finden sich übrigens genauso in den Landeshochschulgesetzen (z.B. in Hessen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-HSchulGHE2022pP20; NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=593995) wieder.

 

Dies ist das Ergebnis meiner Recherche. Ich bin kein Jurist, daher bitte ich um Nachsicht, falls es zu Fehlinterpretationen gekommen sein sollte.

 

 

Es grüßt,

Qiu

 

(Rechtschreibkorrektur mittels KI :-)    )

 

 

 

 

Bearbeitet von Qui
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  • 1 Monat später...

Hallo miteinander,
bzgl. der AFUM und der Collegium Humanum Warsaw Management University möchte ich einige Inhalte mitgeben, da ich selbst einen Masterstudiengang in Wirtschaftspsychologie 2021/2022 absolvierte.

Das Wichtigste zuerst:
Das Studium ist in Deutschland anerkannt, das Studium bringt einen Wissenszuwachs von A nach B und die Organisation der AFUM ist mehr als fair.

Bei der Einführung hatte die Geschäftsleitung direkt und transparent dargestellt, was deren Ziele sind und mit welchen Partnern sie zusammen arbeiten.
Ziel ist es, kostengünstig, effizient und in relativ kurzer Zeit ein Studium erfolgreich zu absolvieren. Eine Zielstellung, der sie gerecht werden.

Zu den dargestellten Modulen des gewünschten Studienganges muss ein Test absolviert werden, welcher die allgemeine Basis abfragt. Wenn bestanden, darf man eine Hausarbeit zu einem spezifischen Thema erstellen und abgeben. Hierzu gibt es Seminare und Dozenten, welche einem unterstützen. Am Ende folgt die Abschlussarbeit, welche eigenständige unter Aufsicht eines Betreuers erstellt werden muss. Der Betreuer nimmt hier nur eine begleitende Funktion ein. Allgemein sind die Dozenten vom Fach und gaben sich Mühe von ihrer Praxis zu berichten.
Das Studium gleicht dem anderer inländischen Universitäten und Hochschulen wie der FOM, AKAD, IU oder Euro-FH.

Das Studium ist gemäß Hochschulgesetz anerkannt und die Dauer von einem Jahr ist ebenfalls kein Thema.
Bitte hier einfach das Hochschulgesetz des eigenen Bundeslandes lesen und abgleichen.
 
Auch das Anbieten von Masterstudiengängen ohne akademischen Bachelor entspricht dem Hochschulgesetz als Berufsqualifizierter etc. und unterstützt den Grundsatz der Chancengleichheit von Bildung.
Auch hat die Bologna-Reform einiges dazu beigetragen, dass diese Möglichkeit besteht.

Zu dem DBA – die AFUM bietet diesen Studiengang meines Wissens nicht an und wird es in absehbarer Zukunft nicht tun. U.a. weil dieser Titel zu viel Verwirrung bringt und ggf. zu Missbrauch anregt.

Die Notiz „die Collegium Humanum Warsaw Management University darf keine Lehrveranstaltungen in Deutschland anbieten“ ist ein rein juristischer Teil. Wenn man nach Warschau zieht, dort ein Jahr studiert und wieder zurückkommt, gilt der Titel seiner Wahl als absolviert und in Deutschland anerkannt.
Die AFUM als Dritte Partei bietet sich hier als Brücke an und nimmt die Lehrveranstaltungen unabhängig von Warschau vor, welche dann von Warschau anerkannt werden, so meine höchst subjektive Wahrnehmung als Absolvent.
 

Verbleiben möchte ich damit, dass die Betreuung während des Studiums einwandfrei war und ich zu keinem Zeitpunkt dachte, dass ich alleine wäre oder nicht weiter käme.

Ich würde das Studium erneut absolvieren, seitens Arbeitgeber gab es nur kurze Verständnisfragen und keine Einwände und ich zerre nach wie vor vom Wissenszuwachs von A nach B dank der AFUM.

Beste Grüße zusammen

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  • 2 Monate später...
Am 2.6.2023 um 18:22 schrieb GH1337:

Hallo,

 

ich würde dort auch gerne meinen DBA machen, habe aber folgendes herausgefunden: image.png.24e2458c50d736e2f368ee8ba2cd784e.png

 

Das würde doch wiederum heißen, ich dürfte den Titel DBA/Dr. gar nicht hier in Deutschland führen?! Zudem habe ich in der Anabin Suche den MBA der Berufshochschule auch nicht gefunden. Somit dürfte man ja nicht Mals den MBA führen oder bin ich jetzt falsch?

Grüßle

 

Ergänzung inzwischen zum bereits zitierten Stand vom April 2023:

"Aufgrund der Vielzahl von Anfragen informieren wir darüber, dass ein “Bachelor of Business Administration (BBA)”, “Master of Business Administration (MBA)”, “Master of Laws (LL.M.)”, “Master of Science in Management (MSc)”, “Doctor of Business Administration (DBA)“ u. s. w. keine Hochschulgrade im Sinne des polnischen Hochschulgesetzes sind. Vor dem Hintergrund der deutschen länderrechtlichen Vorgaben für die Führung ausländischer Hochschulgrade sind sie somit in Deutschland nicht führbar.

Stand: September 2023"

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