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Collegium Humanum Warsaw Management University


Thomas1993

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vor 2 Stunden schrieb mgertler:

Auch wird die Einrichtung bei Anabin als "Berufshochschule" eingeordnet. 

 

Das ist ein Punkt den ich aber absolut nicht verstehen kann. die Collegium Humanum ist eine anerkannte private Universität in Polen. Hat mir auch das Bildungsministerium in Polen (Ministry of Education and Science, Department of Higher Education) via Nachfrage auf E-Mail bestätigt. Ebenfalls hatte mir auch die WMU selbst darauf geantwortet und den Link zur RadOn Datenbank geschickt. Die KMK/Anabin antwortet leider nicht auf E-Mail Anfragen oder via Kontaktformular wieso das Collegium Humanum nur als Berufshochschule bezeichnet wird.

 

Trotzdem bleibt es leider eine sehr bittere Situation für Absolventen des Collegium Humanum. Ich denke nicht das ich den Abschluss in irgendeine Art in irgendwelchen Dokumenten aufführen werde. Somit habe ich leider Zeit und Geld verloren.

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vor einer Stunde schrieb stefhk3:

... die Strafbarkeit greift eigentlich "nur" bei Führung in titelähnlicher Art und Weise zusammen mit dem Namen. Im Lebenslauf kannst Du also Angaben mit Zusatzinformationen machen, so in der Art von "Master of Buseniss Adminstration, studia podyplomowe, Warschau" o. ä. 

Falsch, die Verwendung eines in Deutschland gesetzlich geschützten Hochschulgrades, der aber faktisch beim C.H. kein solcher bzw. nicht äquivalent ist, ist strafbar, wo auch immer man ihn in seiner Selbstbeschreibung (Lebenslauf o. ä.) unterbringt.

 

Und Ihr gut gemeinter Vorschlag "Master of Buseniss Adminstration, studia podyplomowe, Warschau" würde aufgrund des von der KMK bekannt gemachten Fakes als "Verletzung" der Rechtsvorgaben hierzulande gewertet. Denn es ist ja kein aufgrund wissenschaftlicher (!) Prüfung entstandener MBA, sondern nur eine berufliche Weiterbildung. Das kaschieren zu sollen ist keine gute Empfehlung. Zum Rechtsbruch sollten wir niemanden ermuntern. 

 

Gegen Auflistung nicht unter seinen Hochschulgraden, sondern einfach unter Berufsleben, etwa als "Weiterbildung in Business Administration", spricht hingegen nichts. Allein auf die Verwendung geschützter Hochschulgrade muss man halt bei solchen Fortbildungserfahrungen verzichten, ansonsten schadet man sich nur selbst. 

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Nun gut, ich will das nicht auswalzen und rate auch ausdrücklich von einer Verwendung ab. Wenn dann eben als "Weiterbildung in BWL" (wobei man da aber mit rechnen muss, dass nachgefragt wird "IHK oder SGB", und dann klingt "Warschau" auch blöd). Allerdings ist es ständige Rechtssprechung, dass eine Verwendung alleine im Lebenlauf strafrechtlich ok ist. Das hat z. B. dem Herrn Mario Czaja gerettet, der sein Teufener Diplom nur im Lebenslauf, nicht als Titel, verwendet hat. Kann man z. B. hier https://www.tagesspiegel.de/berlin/cdu-mann-mario-czaja-verteidigt-titel-hat-sich-der-abgeordnete-uni-abschluss-erkauft-1303318.html nachlesen. Nochmal, ich rate nicht dazu, aber es ist oder war jedenfalls immer die Rechtslage - im Lebenslauf geht, Visitenkarte o. ä. in Verbindung mit der Person nicht.

Ich denke, wir belassen es dabei.

Bearbeitet von stefhk3
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Servus.

 

Ich möchte die Strafbarkeit in Frage stellen.

 

Ich bin zwar kein Jurist, aber, laut dem (dt.) Bundesgerichtshof ist es nur strafbar, einen Titel unbefugt zu führen. Dies trifft zu, wenn die Bezeichnung dem Träger nicht oder nicht ordnungsgemäß verliehen wurde, der verliehene Grad rechtskräftig entzogen wurde oder der Träger nach einer Entlassungsverfügung, deren sofortige Vollziehung angeordnet wurde, nicht mehr zur Titelführung berechtigt ist (BGH, 36, 279, zitiert nach Fischer, StGB, §132a Rn.24 f.). Die "Unbefugtheit" stellt ein zentrales Element im Rahmen der Frage nach der Strafbarkeit der unberechtigten oder missbräuchlichen Titelführung dar.

 

Es wurde bereits festgestellt, dass in Polen die Verleihung der Titel (es handelt sich offensichtlich nicht um akademische Grade) wie MBA und DBA rechtlich legitim ist, sofern sie von anerkannten Hochschulen verliehen werden. Die Titelverleihung erfolgte also rechtmäßig.

 

Es ist auch erwähnenswert, dass nicht nur das Collegium Humanum diese Titel vergibt, sondern auch renommierte Universitäten wie die Universität Warschau (https://en.uw.edu.pl/tag/mba/), die TU Danzig (https://mba.pg.edu.pl/) und die Universität Krakau (https://uek.krakow.pl/mba-studies).

 

Es könnte sein, dass in Polen in Zukunft eine Art "weiterbildendes Studium auf akademischer Ebene" rechtlich verankert wird. Derzeit wird weiterbildendes Studium in Polen per Definition im Gesetz als "nicht akademisch" (podyplomowe) eingestuft, wird jedoch ausschließlich von Universitäten oder Hochschulen angeboten und setzt in der Regel sogar einen Bachelorabschluss (in Polen "Licencjat" genannt) voraus.

 

Diese Anforderungen unterscheiden sich im Grunde genommen nicht so sehr von anderen MBA-Studiengängen, insbesondere den deutschen (wobei man dort zum Teil auch ohne Bachelorabschluss das weiterbildende Masterstudium absolvieren darf) und (noch) österreichischen MBA-Graden, die in den entsprechenden Gesetzen ausdrücklich als weiterbildend bezeichnet werden, um den Unterschied zu  konsekutiven Mastergraden aufzuzeigen. Der Unterschied besteht darin, dass sie rechtlich definiert als weiterbildende Mastergrade, Hochschulgrade, gelten.

 

Es wird hier, glaube ich, ziemlich deutlich, dass die Gesetze innerhalb der EU ganz und gar nicht vollständig im Sinne des Bologna-Prozesses harmonisiert sind.

 

Sincerely,

Qiu

 

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vor 10 Stunden schrieb Qui:

Servus.

 

Ich möchte die Strafbarkeit in Frage stellen.

 

 

Es verwundert mich, wie unverständlich Ihnen die doch bereits geklärten Sachverhalte weiterhin geblieben sind.

 

1. Strafbarkeit

Lesen Sie bitte einmal https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html und beachten Sie dort auch Ziff. 2: "(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind."  

Ihr Vorschlag "Master of Buseniss Adminstration, studia podyplomowe, Warschau" dient zum Verwechseln mit einem MBA. Strafbar!

 

2. Klarheit der KMK

Es gelten die Vorgaben der KMK!

Wie schon wiederholt dargelegt gilt – siehe die von mir in diesem Thread am vom 20.11.2023 angebotene downloadbare PDF-Datei, "dass ein “Bachelor of Business Administration (BBA)”, “Master of Business Administration (MBA)”, “Master of Laws (LL.M.)”, “Master of Science in Management (MSc)”, “Doctor of Business Administration (DBA)“ und weitere englischsprachige Bezeichnungen keine Hochschulgrade im Sinne des polnischen Hochschulgesetzes sind. Es handelt sich hierbei um berufliche Weiterbildungsangebote (poln.: studiapodyplomowe), die gemäß polnischem Hochschulgesetz nicht zu einem Hochschulgrad führen und keine akademischen Berechtigungen vermitteln. Vor dem Hintergrund der deutschen länderrechtlichen Vorgaben für die Führung ausländischer Hochschulgrade sind sie somit in Deutschland nicht führbar." <-- einfach weil Ihr beim C.H. erhaltener "Abschluss" schon gar kein polnischer Hochschulgrad ist!

 

Wenn Sie sich als "Master of Buseniss Adminstration, studia podyplomowe, Warschau" bezeichnen,  schmücken Sie sich mit einem Fake-Titel insofern, als es sich eben nicht um den gesetzlich geschützten "Master of Business Administration" handelt, dennoch aber diese geschützten Wortbestandteile verwendet. Nach voranstehender Auskunft der KMK gibt es keine solchen englischsprachigen Hochschulgrade in Polen selbst, somit ist gemäß Strafgesetzbuch § 132a die Führung einer solchen zum Verwechseln ähnlichen Bezeichnung als eine Straftat zu erkennen.

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Am 23.11.2023 um 09:19 schrieb Qui:

Es ist auch erwähnenswert, dass nicht nur das Collegium Humanum diese Titel vergibt, sondern auch renommierte Universitäten wie die Universität Warschau (https://en.uw.edu.pl/tag/mba/), die TU Danzig (https://mba.pg.edu.pl/) und die Universität Krakau (https://uek.krakow.pl/mba-studies).

 

Es ist korrekt, dass das Collegium Humanum nicht die einzige Universität in Polen ist, die Studiengänge im Bereich "studia podyplomowe" anbietet. Diese Studiengänge gibt es in den verschiedensten Bereichen, nicht nur im Management. Vor einigen Tagen habe ich mir das Onlineangebot von "studia podyplomowe" an verschiedenen polnischen Universitäten angesehen. Keine andere Universität bezeichnet diese Abschlüsse als Master, was anscheinend eine Besonderheit des Collegium Humanum ist. Ob dies legal, illegal oder eine Grauzone in Polen darstellt, kann ich nicht beurteilen. Da das Collegium Humanum die "studia podyplomowe" schon länger als Master auf ihrer Webseite führt, scheint es zumindest nicht gänzlich illegal zu sein. Wie in diesem Thread erwähnt, werden im polnischen Bildungswesen die Bezeichnungen Bachelor und Master nicht verwendet. In Polen gibt es jedoch vergleichbare Abschlüsse (1. und 2. Zyklus). Das Collegium Humanum scheint diesen Umstand zu nutzen, um die "studia podyplomowe" aufzuwerten.

 

Bezüglich der Führung – oder besser gesagt der Auflistung – im Lebenslauf sollte etwas wie "studia podyplomowe, Collegium Humanum, 2 Semester, STUDIENGANG" legal sein. "studia podyplomowe" ist schließlich die offizielle und korrekte Bezeichnung in Polen. Es kann nicht sein, dass ich die offizielle Bezeichnung einer solchen Weiterbildung in Deutschland nicht nutzen darf, nur weil es nichts Vergleichbares gibt. Würde ich in Deutschland eine IHK-Weiterbildung absolvieren, würde ich in meinem Lebenslauf auch "Certified IHK xy" angeben. Es liegt dann am Unternehmen diese Qualifikation entsprechen einzuschätzen.

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Der DBA ist nur aus England als DBA anerkannt und kann als Dr. geführt werden. Warum ist das so? Steht doch im KMK-Bericht DBA aus England. Warum jetzt hier Leute projizieren, dass auch alle Titel aus Europa geführt werden können, ist mir schleierhaft. Wahrscheinlich hat es damit zu tun, dass das KMK im Einleitungssatz schreibt "Titel aus der EU werden Bedingungslos anerkannt" und hier ist der Knackpunkt:

 

Den DBA gibt es, als offiziellen Titel weder in Polen, noch in Frankreich, noch in Spanien, noch in Italien. Die könnten den Titel auch Doctor of Hokuspocus oder Doctor of the Universe nennen. Ist aus hochschulrechtlicher Sicht beides genauso lächerlich und genauso viel Wert wie ein DBA aus Frankreich, Italien oder von wo auch immer aus der EU (oder eben aus Polen). Das einzige Doktorat ist halt ein Doktorat. Der PhD ist hier eine Ausnahme. Warum, weil der offiziell verliehene Titel sowohl z.B. in Frankreich als auch in Deutschland ein Doctorat oder ein Doktorat ist. Es gibt KEINEN ANDEREN WEG ZU PROMOVIEREN. Lediglich in der Übersetzung wird dieser als "Doctor of Philosophy" übersetzt (oder auch ggfs. auch aus marketing-technischen Gründen so genannt um internationale Studis zu gewinnen). 

 

Irgend jemand hat hier ganz am Anfang der Diskussion einen Link gepostet, dass das österreichische Ministerium die Anerkennung der Titel der CH Warsaw versagt hat. Und darum geht's. Weil die da plötzlich Titel hatten wie Dr.Sc. oder was auch immer, die es eben in Polen nicht gibt. Was es offiziell nicht gibt, kann nicht betitelt werden. 

 

Und darum geht's. Es gibt nicht EINEN EINZIGEN DBA in ganz Kontinentaleuropa, der zur Führung des Dr.-Titel ermächtigt. Weil es den DBA in den Satzung der Bildungsministerien diese Länder nicht gibt (abgesehen davon, werden in den meisten Ländern außerhalb Deutschlands die Titel durch die jeweiligen Bildungsministerium verliehen, zusammen mit der Hochschule und nicht nur durch die Hochschule selber). Es gibt einen "DBA" an der Uni Ghent, der heißt aber nur aus marketing-technischen Gründen so. Man bekommt ein ordentliches belgisches Doktorat in Wirtschaftswissenschaften. 

 

Genau deshalb stuft das KMK diese ganzen Studiengänge als Fortbildungen ein. Du darfst die Fortbildung gerne als Max Mustermann, DBA tragen. So wie das in Deutschland auch üblich ist, bei diesen ganzen Fachwirtsfortbildungen außerhalb der IHK (z.B. Wirtschaftsfachwirt (XYZ)). Aber es ist halt kein Doktor. 

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vor 15 Stunden schrieb abm:

Du darfst die Fortbildung gerne als Max Mustermann, DBA tragen. So wie das in Deutschland auch üblich ist, bei diesen ganzen Fachwirtsfortbildungen außerhalb der IHK (z.B. Wirtschaftsfachwirt (XYZ)). Aber es ist halt kein Doktor. 

 

...ist aber ihm zum Verwechseln ähnlich!

 

Der DBA aus GB ist bei uns als D1 eingestuft und anerkannt, und er kann sogar als Dr. ohne Zusatz geführt werden – weiterhin, also auch bei Abschlüssen nach dem Brexit.

Sich selbst und somit unbefugt zum DBA (offizielle Abkürzung!) zu ernennen ist und bleibt daher strafbar, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html 
("...inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden...")

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vor 16 Stunden schrieb abm:

Den DBA gibt es, als offiziellen Titel weder in Polen, noch in Frankreich, noch in Spanien, noch in Italien

Das ist falsch.

Eine einfache Suche, zum Beispiel nach "DBA Italy" findet mehrere italienische Institutionen, die einen DBA anbieten.

 

Was jetzt wohl zu interessanten Google ads bei mir führen dürfte... *Seufz*

 

Ist es in einem Forum, in dem es ums Studium geht wirklich zuviel verlangt, mal 10 min mit Recherche zu verbringen?

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vor 7 Stunden schrieb DerLenny:

Das ist falsch.

Eine einfache Suche, zum Beispiel nach "DBA Italy" findet mehrere italienische Institutionen, die einen DBA anbieten.

 

Was jetzt wohl zu interessanten Google ads bei mir führen dürfte... *Seufz*

 

Ist es in einem Forum, in dem es ums Studium geht wirklich zuviel verlangt, mal 10 min mit Recherche zu verbringen?

 

Du bist so einer, du liest nie das Kleingedruckte oder? Diese DBAs sind Weiterbildungen und keine Doktorate. Ich hab das oben doch Ellenlang ausgeführt, wie das funktioniert. Schaffst du es mit 10 min Recherche nicht einmal das herauszufinden? Du darfst dich selbst mit einem Bocconi-DBA aus Italien (renommierteste Universität) nicht Dr. nennen. Bei dem Textverständnis mancher Foristen hier versteh ich schon, warum es nicht zu einer ordentlichen Promotion ausreicht.

Bearbeitet von abm
falsches Wort verwendet
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